Ausbildung & Fortbildung - Steuertipps für Arbeitnehmer, Selbstständige und Familien

Fortbildungskosten sind steuerlich abzugsfähig, wenn sie betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Das Finanzamt muss zum Beispiel die Kosten für einen Programmierkurs, Sprachkurs, ein Seminar über Mitarbeiterführung oder eine Online-Marketing-Konferenz Steuern sparend anerkennen.

Selbstständige machen ihre Fortbildung als Betriebsausgaben geltend. Arbeitnehmer lassen sich ihre Aufwendungen entweder vom Chef steuerfrei erstatten, wenn dieser einverstanden ist. Oder sie geben ihre Ausgaben in der Einkommensteuererklärung bei den Werbungskosten an.

Abzugsfähig sind zum Beispiel diese Kosten:

  • Teilnahmegebühren.
  • Fachliteratur zur Vor- und Nachbereitung.
  • Fahrtkosten zur Fortbildung und zurück nach Hause. Es zählen die tatsächlich entstandenen Kosten. Wenn Sie mit Ihrem privaten Pkw zur Weiterbildung gefahren sind, setzen Sie entweder die tatsächlich entstandenen Kosten (Belege erforderlich) oder pauschal 30 Cent pro gefahrenen Kilometer ab.
  • Übernachtungskosten. Selbstständige weisen ihre tatsächlichen Kosten anhand der Hotelrechnung nach. Arbeitnehmer dürfen stattdessen die Übernachtungspauschalen für Deutschland oder das Ausland ansetzen.
  • Verpflegungsmehraufwand. Abhängig davon, wie viele Stunden pro Tag Sie wegen der Weiterbildung nicht zu Hause waren, machen Sie die Verpflegungspauschalen geltend. Achtung: Häufig sind im Seminarpreis eine oder mehrere Mahlzeiten enthalten. In diesem Fall müssen Sie den Verpflegungsmehraufwand pauschal kürzen.
  • Reisenebenkosten sind ebenfalls abzugsfähig.

Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung Ihrer Forbildungskosten

1. Kein Privatvergnügen: Die Arbeit geht vor, Freizeit ist untergeordnet. Das Finanzamt schaut bei Weiterbildungen genau hin, weil in der Vergangenheit zu viele Steuerzahler in regelrecht organisierter Form versucht haben, ihr Privatvergnügen vom Finanzamt bezahlen zu lassen. Als Paradebeispiel hierfür dienen Ärztereisen ins Skigebiet. Tagsüber auf die Piste, abends ins Seminar. Da der Privatvorteil hier im Vordergrund stand und insgesamt zu wenig Zeit und Konzentration für die Weiterbrildung blieb, strich das Finanzamt solche Fortbildungskosten rigoros.

Steuer-Tipp: Es ist durchaus erlaubt, Privates und Berufliches zu verknüpfen. Machen Sie zum Beispiel vor und/oder nach der Fortbildung mehrere Tage Urlaub am Veranstaltungsort oder in der Nähe. In diesem Fall müssen Sie die privat und beruflich verursachten Kosten sauber trennen. Flug und Fahrtkosten sind dann nur zeitanteilig steuerlich absetzbar.

2. Bezug zum Beruf: Absetzbar sind immer nur solche Kosten, die mit Ihrer derzeitigen oder zukünftigen Berufstätigkeit zusammenhängen. Ohne Einkünfte oder zumindest die nachweisbare Absicht, Einkünfte zu erzielen, gibt es auch keinen Steuerabzug.

Steuer-Tipp: Als Arbeitnehmer beugen Sie der Kritik vom Finanzamt vor, indem Sie sich vor Beginn der Fortbildung von Ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen, dass das Seminar für Ihre Tätigkeit im Unternehmen erforderlich ist. Noch schlagkräftiger: Der Chef weist Sie an, die Fortbildung zu besuchen.

3. Verhältnismäßigkeit: Das Finanzamt wird misstrauisch und streicht Ihre Weiterbildungskosten möglicherweise, wenn Sie weite und teure Wege zurücklegen für einen Kursus, den Sie in gleicher Qualität auch in Deutschland hätten besuchen können. Beugen Sie derartiger Kritik vor und sammeln Sie Gründe, warum die Sprachreise nach Malta sinnvoller für Sie ist als ein Englischkurs in Deutschland.

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