Wie Sie Schulgeld steuerlich abziehen

Unter gewissen Voraussetzungen erkennt das Finanzamt das Schulgeld für Ihr Kind als Sonderausgaben an. Diese mindern bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast.

Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, muss es sich bei der Schule um eine der folgenden Schulformen handeln:

  • staatlich genehmigte Ersatzschule,
  • nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule,
  • nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule.

Was sind staatlich genehmigte Ersatzschulen?

Ersatzschulen sind solche Schulen, die den Zweck verfolgen, eine vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schulen zu ersetzen. Das bedeutet, dass Ihr Kind nicht die üblich vorgesehene Schule besuchen muss, sondern als Ersatz für die allgemeine Schulzeit an einer Ersatzschule unterrichtet wird. Eine solche Schule muss dann staatlich genehmigt werden.

Beispiel: Sie wohnen mit Ihrem Kind in Köln. Ihr Kind hat dort die Möglichkeit, das öffentliche staatliche Gymnasium zu besuchen. Eine Privatschule in Köln bietet ebenfalls die Kriterien für einen Abiturabschluss an.

Was sind nach Landesrecht erlaubte Ersatzschulen?

Die landesrechtlich erlaubten Ersatzschulen verfolgen auch den Zweck, die übliche Schulzeit an einer staatlichen Schule zu ersetzen. Der Unterschied zu staatlich genehmigten Ersatzschulen besteht darin, dass hier in der näheren Umgebung keine öffentliche Schule vorhanden ist. Eine solche Schule muss dann durch das Land genehmigt werden.

Beispiel: Sie wohnen mit Ihrem Kind im ländlichen Teil der Eifel. Das nächste öffentliche Gymnasium ist in der nächstgrößeren Stadt, die 25 Kilometer entfernt liegt. Eine Privatschule in Ihrem Wohnort bietet ebenfalls die Kriterien für einen Abiturabschluss an.

Was sind nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschulen?

Die landesrechtlich anerkannten allgemeinbildenden Schulen ergänzen lediglich die öffentlichen Schulen. Im Gegensatz zu den beiden erstgenannten Schulformen brauchen sie keine Genehmigung, um den Schulbetrieb aufzunehmen. Um die Kosten hierfür als Sonderausgaben geltend zu machen, muss diese Schule dennoch vorab durch das Land als allgemeinbildende Ergänzungsschule anerkannt worden sein.

Genehmigt oder nicht?

Steuer-Tipp: Die Genehmigungsverfahren sind sehr undurchsichtig. Informieren Sie sich daher genau, ob die ins Auge gefasste Privatschule, die notwendigen staatlichen oder landesrechtlichen Anerkennungen für den Sonderausgabenabzug hat. Fragen Sie in der Privatschule nach den notwendigen Dokumenten.

Anerkannte Privatschulen im Ausland

Für ausländische Schulen gibt es für den Sonderausgabenabzug in Deutschland ein vergleichbares Genehmigungsverfahren. Diese Anerkennung wird durch die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder erteilt (BStBl 2005 II, S.518).

Folgende Schulen sind bisher anerkannt:

Land Schule
Stand: August 2008, Quelle: www.steuer-schutzbrief.de
Ägypten: Deutsche Schule der Borromäerinnen Kairo
Ägypten: Deutsche Schule der Borromäerinnen Alexandria
Ägypten: Deutsche Evangelische Oberschule Kairo
Belgien: Deutsche Abteilung der Internationalen SHAPE-Schule
Belgien: Deutsche Schule Brüssel
China: Deutsche Botschaftsschule Peking
China: Deutsche Schule Shanghai
China: Deutscher Zweig der Deutsch-Schweizerischen Internationalen Schule Hongkong
Finnland: Deutsche Schule Helsinki
Frankreich: Deutsche Schule Toulouse
Frankreich: Deutsche Schule Paris
Griechenland: Deutsche Schule Thessaloniki
Griechenland: Deutsche Schule Athen
Großbritannien: Deutsche Schule London
Indonesien Deutsche Internationale Schule Jakarta
Italien: Deutsche Schule Mailand
Italien: Deutsche Schule Rom
Italien: Deutsche Schule Genua
Japan: Deutsche Schule Tokyo
Kenia: Deutsche Schule Nairobi
Niederlande: Deutsche Abteilung der Internationalen AFCENT-Schule in Brunssum
Niederlande: Deutsche Schule Den Haag
Polen: Deutsche Schule Warschau
Portugal: Deutsche Schule Porto
Portugal: Deutsche Schule Lissabon
Russland: Deutsche Schule Moskau
Schweden: Deutsche Schule Stockholm
Schweiz: Deutsche Schule Genf
Singapur: Deutsche Schule Singapur
Spanien: Deutsche Schule Bilbao
Spanien: Deutsche Schule Madrid
Spanien: Deutsche Schule in der Provinz Málaga
Spanien: Deutsche Schule Valencia
Spanien: Deutsche Schule Las Palmas de Gran Canaria
Spanien: Deutsche Schule Santa Cruz de Tenerife
Spanien: Deutsche Schule Barcelona
Tschechische Repubilik Deutsche Schule Prag
Ungarn: Deutsche Schule Budapest
USA: Deutsche Schule Washington
USA: Deutsche Schule New York

Weitere Artikel und Tipps zum Steuerabzug für Schulen: