Steuertipps für Arbeitnehmer und GmbH-Geschäftsführer

Die Steuer-Tipps und Artikel in dieser Hauptrubrik richten sich an Arbeitnehmer und GmbH-Geschäftsführer. Wie das zusammenpassen soll, fragen Sie? Ganz einfach: Steuerrechtlich gelten GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer - selbst dann, wenn ihnen das Unternehmen gehört. Zwischen beiden Gruppen gibt es kaum Unterschiede. Lediglich die Messlatte für Steuergestaltungen liegt bei GmbH-Chefs höher als bei normalen Arbeitnehmern, weil der Chef zum Beispiel sein Gehalt allein bestimmt.

Kurzum: Das Finanzamt schaut bei GmbH-Geschäftsführern genauer hin, also übertreiben Sie das Steuersparen nicht. Gönnen Sie sich und Ihren angestellten Familienangehörigen nur solche Boni oder Luxushotels auf Firmenkosten, die Sie auch Ihren anderen Mitarbeitern bezahlen.

Zum Beispiel entschieden die Finanzgerichte:

Diese Hauptrubrik enthält nicht nur spezielle, sondern auch allgemeine Tipps, die grundsätzlich für Arbeitnehmer als Gruppe von Steuerzahlern von Bedeutung sind. Dazu zählen zum Beispiel Artikel wie "Bargeldkontrollen an der Grenze" oder "Die Tücken der elektronischen Steuererklärung ELSTER", welche jeden Steuerzahler betreffen, nicht bloß Arbeitnehmer. Um die Themen einzugrenzen, klicken Sie bitte auf die Unterrubriken im linken Navigationsmenü.

Die meisten unserer Tipps und Hintergrundartikel befassen sich damit, a) wie Sie als GmbH-Geschäftsführer mehr Geld steuerfrei aus Ihrem Unternehmen ziehen und b) wie Sie als Arbeitnehmer mehr Lohn oder Gehalt steuerfrei bekommen. In vielen Fällen ist es zum Beispiel für beide Seiten günstiger, auf eine Gehaltserhöhung zu verzichten und im Gegenzug steuerfreie Gehalts-Extras auf Firmenkosten zu bekommen.