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Lutz Schumann

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Aktueller Lesetipp: „Influencer - Jetzt folgt dir auch das Finanzamt“

Autor: Ralph Homuth

Preis: 19,99 Euro brutto
Erscheinungstermin September 2021, 108 Seiten

ISBN Print: 978-3-96276-055-7
ISBN E-Book: 978-3-96276-056-4

Für die bisher vergleichsweise ungeregelt agierende Social-Media-Branche entstehen inzwischen immer mehr rechtliche Vorgaben. Nach der Diskussion über die Kennzeichnungspflicht von Werbebeiträgen, nimmt sie nun auch der Fiskus in seinen Fokus. Influencer und andere Social-Media-Akteure sind daher gut beraten, sich frühzeitig auch um ihre steuerlichen Aspekte zu kümmern.

Wer hier zu spät aktiv wird, riskiert empfindliche Steuernachzahlungen. Bei fehlenden oder falschen Angaben drohen womöglich sogar Steuerstrafverfahren. Das Bundesministerium der Finanzen hat erstmals Grundlageninformationen zur Steuerpflicht von Influencern veröffentlicht. Die Kernbotschaft ist eindeutig: „Wir haben euch im Blick!“

In dem neuen DATEV-Fachbuch beschreibt der Autor Ralph Homuth, was es bei Social-Media-Aktivitäten steuerlich zu beachten gilt, damit das Business als Influencer, Youtuber oder ähnlichem erfolgreich wird und bleibt und Ärger mit dem Finanzamt vermieden wird.

Inhalte (Auszug)

  • Die Gewerbeanmeldung, das Spiel beginnt
  • Der Fragebogen zur steuerlichen Ersterfassung
  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei?
  • Die Gewinnermittlungsarten
  • Muss ich jetzt eine Buchführung machen?
  • Die Einnahmen und Ausgaben der Influencer
  • Künstlersozialabgabe: eine Abgabe, doppelt relevant!
  • Handlungsempfehlung

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Verständliche und nützliche Steuertipps

Foto Lutz Schumann

Guten Tag, ich bin Lutz Schumann, Gründer, Herausgeber und Chefredakteur des Steuer-Schutzbriefs. Ich helfe Steuerzahlern seit 1993 - seit 2007 im Internet - dabei, Zeit, Geld und Steuern zu sparen.

Hier beim Steuer-Schutzbrief lesen Sie kostenlose Ratgeber und Steuertipps von Fachautoren. Meine Redaktion und ich haben alle Artikel ausgiebig journalistisch überarbeitet, damit sie möglichst verständlich, nützlich und für jeden umsetzbar sind. Und Sie mit unseren Tipps möglichst viel Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

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  • Berufung zum Finanzrichter

    Im Jahr 2018 wurde der  Wirtschaftsjournalist Lutz Schumann, Gründer, Herausgeber und Chefredakteur des Steuer-Schutzbriefs  zum ehrenamtlichen Finanzrichter berufen.

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Gründer lassen sich nicht entmutigen

Die Pandemie hat das Gründungsgeschehen in Deutschland 2020 nur geringfügig gebremst. Nach einer gemeinsamen Untersuchung von Creditreform und dem ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung sind im vergangenen Jahr knapp 165.000 Unternehmen neu an den Start gegangen. Je nach Branche verlief die Entwicklung jedoch sehr unterschiedlich.

Ungeachtet der Corona-Krise ist die Zahl der Unternehmen im vergangenen Jahr leicht auf knapp 3,3 Millionen gestiegen. Erneut wurden mehr Unternehmen gegründet als geschlossen. Das vom ZEW aufbereitete Mannheimer Unternehmenspanel (MUP) verzeichnete rund 156.000 Schließungen etwa aufgrund von Geschäftsaufgaben oder Insolvenz. Den Grund dafür, dass viele Gründungswillige trotz der Pandemie an ihrem Vorhaben festgehalten haben, sehen die Studienautoren im schnellen Eingreifen der Politik. „Die ausgezahlten Wirtschaftshilfen, die erweiterte Kurzarbeiter-Regelung sowie die zeitweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Zahl der Gründungen 2020 nicht eingebrochen ist“, erläutert Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter Wirtschaftsforschung bei Creditreform.

Die Entwicklung der Gründungen zeigt im Jahresverlauf deutliche Schwankungen. Im Frühjahr 2020, inmitten des ersten staatlich verordneten Lockdowns, starteten deutlich weniger Unternehmen neu als in früheren Jahren. Dagegen war die Zahl der Gründungen im Sommer, Herbst sowie im Dezember überproportional hoch. „In der Zeit der stärksten Einschränkungen wurden offenbar viele Gründungsprojekte unterbrochen, aber nicht aufgegeben und im weiteren Jahresverlauf wieder aufgenommen“, sagt Dr. Sandra Gottschalk, Wissenschaftlerin am ZEW und Autorin der Untersuchung.

Auch wenn die Auswirkungen der Pandemie auf das Gründungsgeschehen in Summe gering sind, zeigen sich innerhalb einzelner Branchen zum Teil erhebliche Ausschläge. Einen deutlichen Einbruch (um 5,3 Prozent auf 50.000 Gründungen) verzeichneten konsumorientierte Dienstleistungen – dazu zählen unter anderem das Gastgewerbe, Frisöre, Kinos, freiberufliche wissenschaftliche, kreative und künstlerische Tätigkeiten. Diese Aktivitäten waren in der Pandemie besonders starken Einschränkungen unterworfen. Das galt weniger für das Baugewerbe – trotzdem gingen dort im vergangenen Jahr lediglich 16.000 Betriebe neu an den Start (minus 13,3 Prozent). „Aufgrund der hohen Nachfrage nach Handwerkerleistungen waren die Beschäftigungsmöglichkeiten in dieser Branche so gut, dass es nur zu wenigen Notgründungen kam“, erklärt Dr. Sandra Gottschalk. Vergangene Krisen haben gezeigt, dass in Zeiten schwacher Konjunktur viele Gründungen nur erfolgen, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen. Das war diesmal anders: Die Baubranche hatte infolge der Pandemie sogar besonders viel zu tun, weil der Stellenwert des eigenen Zuhauses deutlich gestiegen ist.

Rege verlief das Gründungsgeschehen dagegen insbesondere im Versand- und Internet-Handel (plus 24 Prozent auf 3.100 Gründungen), bei Herstellern und Dienstleistern von Informations- und Kommunikationsgeräten (plus 5,2 Prozent auf 7.500 Gründungen) sowie in der Chemie- und Pharma-Branche (plus 15,7 Prozent auf 430 Gründungen).

„Spannung verspricht der Verlauf des Gründungsgeschehens in der Nach-Corona-Zeit. Sollte die neue Bundesregierung ein Infrastruktur- und Konjunkturpaket auf den Weg bringen, dürfte das vor allem zu zahlreichen Gründungen im Hightech- und Technologiebereich führen“, erwartet Patrik-Ludwig Hantzsch.

Gastartikel von Steuer-Schutzbrief-Herausgeber und Chefredakteur Lutz Schumann in der Fotozeitschrift "Soul of Street"

  In der Ausgabe 28 von "Soul of Street" finden Sie einen Gastbeitrag von Lutz Schumann, Gründer, Herausgeber und Chefredakteur des   Steuer-Schutzbriefs zum Thema "Fotograf im Nebenerwerb: Was Du dabei beachten musst – nicht nur steuerlich"Schauen Sie sich den Gastbeitrag und die Fotozeitschrift einmal an. Es lohnt sich! KLICK HIERAUF oder auf das FOTO! 

EMPFEHLUNG: Ich kann jedem (Hobby-)Fotografen und Fotofreund diese Zeitschrift nur wärmstens empfehlen.

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