Steuertipps für Anleger – diese Schlupflöcher und Stolperfallen entstehen bei der Investition in indische Aktien

Wer sein Geld auf dem Sparbuch oder auch auf einem Tagesgeldkonto parkt, muss sich in der Regel keine Sorgen darüber machen, Kapitalertragsteuer abführen zu müssen. Die niedrige Zinslage führt dazu, dass es auf klassische Geldeinlagen kaum mehr Rendite gibt. Was steuerrechtlich von Vorteil sein mag, widerspricht natürlich den kapitalwirtschaftlichen Zielen von Anlegern.

Es erstaunt also nicht wirklich, dass immer mehr Menschen ihr Geld in Aktien, Kryptowährungen oder anderen börsengehandelten Werten investieren. Spekulative Finanzgeschäfte bieten im besten Fall nämlich gute Renditen. Mutige Anleger konzentrieren sich dabei nicht nur auf den DAX, sondern investieren auch in ausländische Werte. Diese sind steuerrechtlich wiederum anders zu behandeln.

Auslandsaktien – das sollten Anleger beachten

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Unwissenheit und Unsicherheit stellen für viele Investoren eine Hemmschwelle dar: Aus Angst, bei der Steuererklärung Fehler zu machen, verwerfen sie die Idee mit der Auslandsinvestition wieder. Doch wer von einem bestimmten Unternehmen überzeugt ist, sollte sich vom Steuerrecht nicht aus dem Konzept bringen lassen – vor allem indische Aktien sind derzeit sehr beliebt. Die wachsende Wirtschaft führt dazu, dass immer mehr indische Unternehmen gut performen und ins Interesse von Anlegern rücken. Doch vor allem bei Auslandsaktien müssen Anleger vorsichtig sein.

Andre Witzel erklärt, welche Steuern bei dem Kauf indischer Aktien anfallen und auf welche Dinge deutsche Anleger bei einer solchen Investition sonst noch achten sollten. Der erfolgreiche Anleger vermittelt auf seinem Blog Trading für Anfänger relevantes Trading Wissen.

Wie muss man indische Aktien versteuern?

Der indische Aktienmarkt wird immer beliebter. Dies erkennt man nicht zuletzt daran, dass der DAX mittlerweile rund 5% der Indischen Stock Exchange erworben hat. Wir möchten uns an dieser Stelle jedoch darauf konzentrieren, welche Stolperfallen und Hemmschwellen der deutsche Privatanleger beim Versteuern von Gewinnen aus indischen Aktien beachten muss.

Indische Quellensteuer

Zahlungen an Empfänger, die im Ausland sitzen, unterliegen in Indien der sogenannten Quellensteuerpflicht, welche Anlegern auch von Aktien aus anderen Ländern ein Begriff sein könnte. Die Quellensteuer wird immer dann fällig, wenn ein ausländischer Investor Gewinne aus dem Verkauf von Aktien erzielt und diese Gewinne dann überwiesen bekommen möchte.

Ist das der Fall, führt der Broker die Steuer automatisch an das zuständige Finanzamt in Indien ab. Auch wenn die Zahlung über einen Dienstleister abgewickelt wird, ist der Investor der Zahlungspflichtige. Die Quellensteuer in Indien umfasst mindestens 10% der erwirtschafteten Rendite und angeforderten Zahlung.

Deutsche Kapitalertragsteuer

Deutsche Anleger, die mit dem Verkauf von Aktien Gewinne erzielt haben, die den gesetzlichen Freibetrag übersteigen, müssen die sogenannte Kapitalertragssteuer abführen. Der Freibetrag liegt bei 801 € pro Person und Jahr. Übersteigen die Einnahmen aus Kapitalerträgen den Freibetrag, wird auf den Überschuss eine Steuerzahlung von satten 25% fällig.

Der Grundfreibetrag für alle Einkünfte liegt 2021 bei 9.744 Euro (2022: 9.984 Euro) für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete und Lebenspartnerschaften.

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Indien

Die internationale Doppelbesteuerung ist etwas, das den weltweiten Handel und Investitionsfluss hemmt. Aus diesem Grund haben Indien und Deutschland sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt: Der Höchstsatz der in Indien zu zahlender Quellensteuer ist für registrierte Investoren 10%. Und genau diese 10%-ige indische Quellensteuer können in Deutschland angerechnet werden.  Anleger, die belegen können, die Quellensteuer in Indien abgeführt zu haben, müssen also für den deutschen Fiskus nicht mehr so tief in die Tasche greifen.

Achtung: PAN-Registrierung in Indien nötig

Damit das Doppelbesteuerungsabkommen jedoch überhaupt Anwendung findet, müssen deutsche Investoren einen Schritt unbedingt beachten. Und genau diese Stolperfalle wird gerne übersehen:

Wer in Indien Gewinne erzielen und quellensteuerrechtlich relevante Einnahmen erwirtschaften möchte, muss sich steuerlich registrieren und die sogenannte Permanent Account Number (PAN) anfordern. Vorsicht Falle! Wer das versäumt, kann sich seine Gewinne natürlich dennoch auszahlen lassen, muss dann aber 20% an den indischen Staat abführen. Bei der Versteuerung der Kapitalerträge in Deutschland werden dann dennoch nur die 10% aus dem Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt.

Beantragung der PAN

Um die PAN zu beantragen, wenden sich Anleger entweder an die Deutsch-Indische Handelskammer (AHK Indien) vor Ort in Indien oder aber an das deutsche Büro der AHK in Düsseldorf. Dieses erreicht man über die Nummer 0211/360597 oder per Email unter krieckhaus(Klicken-zum-Entschlüsseln)indo-german.com. Die Mitarbeiter der IHK teilen Interessenten mit, welche Unterlagen für die Registrierung erforderlich sind und ob die Permanent Account Number im individuellen Fall das richtige Instrument zur Senkung der Steuerlast ist.