31.01.2020

Glück im Spiel - Pech mit dem Finanzamt?

Glücksspiele sind beliebt. Doch nicht alle sind steuerfrei wie Roulette. Foto: Javon Swaby von Pexels

Von Diplom-Finanzwirt (FH) Stefan Weiher und Herausgeber und Chefredakteur Lutz Schumann

Im Fernsehen boomen Spieleshows, im Internet und in Spielcasinos Glücksspiele, bei denen viel Geld winkt. Doch den Teilnehmern, die einen mehr oder weniger großen Gewinn mit nach Hause nehmen, droht Ärger von deutschen Finanzämtern. Der Grund: Immer öfter flattern den Glückspilzen Steuerbescheide mit hohen Steuerforderungen ins Haus. Doch wann ist ein Glücksspielgewinn überhaupt steuerpflichtig? Keine leichte Frage, wie so oft im deutschen Steuerrecht. AKTUALISIERUNG: Dieser Beitrag liefert Ihnen fundierte Antworten und wurde wegen einem bevorstehenden BFH-Verfahren zu Poker im Juni 2021 aktualisiert.

Glück oder Leistung des Spielers?

Ob der Glückspilz seinen Gewinn mit dem Finanzamt teilen muss, hängt entscheidend davon ab, ob der Spieler eine »echte« Gegenleistung erbracht hat und ob es sich um ein echtes Glücksspiel oder eher um ein Geschicklichkeitsspiel handelt.

Wenn man zum Beispiel beim Lotto gewinnt, hat der Spieler für das gewonnene Geld die berühmten sechs Kreuzchen zum Glück gemacht. Hier kann wohl selbst der kreativste Finanzbeamte kaum von einer Gegenleistung für den Gewinn sprechen. Die Ziehung der angekreuzten Zahlen ist reines Glück. Der Glückstreffer ist steuerfrei! 

Doch was ist zum Beispiel mit Fernsehformaten wie Dschungelkönig oder Big Brother? In diesen TV-Formaten erhält der Teilnehmer den Gewinn nur, wenn man sich über Wochen im Fernsehen zeigt und die Zuschauer durch Spiele und das eigene Verhalten von sich überzeugt. Ist das dann eine Gegenleistung, die zu steuerpflichtigen Einnahmen führt? Was ist mit Pokerturnieren oder Onlinepoker? Entscheidet da reines Glück oder sind diese Gewinne zu versteuern? Fällt vielleicht Schenkungsteuer an, weil die gewonnenen Preise verschenkt werden? 

Wir erklären Ihnen auch, wie das Finanzamt Gewinne bei einem Casinobesuch behandelt und gehen der Frage nach, ob sich etwas ändert, wenn man die Onlineversionen eines Casinos spielt. Wir erläutern Ihnen zudem, ob Sie das Finanzamt an den Gewinnen beteiligen müssen und verraten Ihnen die wichtigsten Urteile des obersten deutschen Finanzgerichts, des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Glückspielen. Damit Sie dem Finanzamt Paroli bieten können.

Außerdem erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie gewonnen haben und was passiert, wenn Sie den Gewinn später anlegen, zum Beispiel in Aktien oder in Immobilien. Zusätzlich haben wir ein paar Steuertipps für Sie zusammengestellt, falls das Finanzamt doch einen Anteil an dem Gewinn haben will.

Lotto - steuerfrei

Die Gewinne dieses beliebten Glücksspiels sind eindeutig nicht steuerpflichtig. Der Grund: Das Ausfüllen eines Lottoscheins ist kein großer Akt und dauert nur wenige Sekunden. Damit steht dem Lottogewinn keine Gegenleistung der Spielers gegenüber. Folglich handelt es sich um ein echtes Glücksspiel, und der Spieler darf sich über einen steuerfreien Gewinn freuen. Das Finanzamt müssen Sie an einem Lottogewinn nicht beteiligen!

Gewinne aus Geldspielautomaten - steuerfrei

Gewinne aus Geldspielautomaten sind von der Steuer befreit. In den Automaten befindet sich Computertechnik, die der Spieler nicht durch Geschicklichkeit beeinflussen kann. Es handelt sich somit zweifelsfrei um ein reines Glücksspiel und ist damit steuerfrei.

(Team) Ninja Worrior - steuerpflichtig

Zu der beliebten TV-Sendung hat die Finanzverwaltung bislang (noch) keine offizielle Anweisung an die Finanzämter veröffentlicht, wie Gewinne dieser Spieleshow versteuert werden müssen. Es gelten daher die allgemeinen Grundsätze. Ein Teilnehmer, der als Hobby und aus reinem Interesse an der Sendung teilnimmt, hat kaum eine Gewinnchance. Da nur durchtrainierte Spitzensportler mit entsprechenden Fähigkeiten den Parcours in Spitzenzeiten schaffen, handelt es sich bei diesem Wettbewerb somit keinesfalls um ein Glücksspiel.

Daher müssen die Teilnehmer die Einnahmen als »selbstständige Sportler« versteuern, insbesondere, wenn sie regelmäßig an derartigen Wettkämpfen, zum Beispiel auch in den andern Ländern teilnehmen oder durch Showkämpfe ihren Lebensunterhalt bestreiten. Auch wenn die Sportler zusätzliche Kurse in Fitnessstudios geben, müssen sie diese Einnahmen in ihren Einkommensteuererklärungen angeben und versteuern.

Im Gegenzug darf der Ninja-Worrior-Teilnehmer aber auch seine Ausgaben für die Vorbereitung in Fitnessstudios oder bei einem Personaltrainer, die Reisekosten zu den Turnieren sowie die Verpflegungs- und Übernachtungskosten in seiner Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen.

Dschungelcamp - steuerpflichtig

Bei der beliebten Sendung von RTL geht es darum, einige Wochen im australischen Dschungel auszuharren und bei teilweise gemeinen Spielen Mut und Durchhaltevermögen zu beweisen. Die Zuschauer vor dem Fernseher können per Telefonanruf für ihre Favoriten abstimmen. Der Teilnehmer mit den wenigsten Anruferstimmen muss die Sendung verlassen. Der letzte verbliebene Teilnehmer wird zum/r Dschungelkönig/in gekürt, erhält eine Krone und seit 2019 einen Gewinn in Höhe von 250.000 Euro. 

Bei diesem TV-Format handelt es sich nicht mehr um ein Glückspiel. Durch die Teilnahme an Spielen und dem Verhalten vor der Kamera erbringt der Teilnehmer am Dschungelcamp eine Gegenleistung. Deshalb erhalten die Kandidaten bisher auch eine Gage, die sie als selbstständige Schauspieler im Rahmen freiberuflicher Einnahmen oder als Angestellte von RTL als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit versteuern müssen. Sollte es ab 2020 eine zusätzliche Gewinnprämie geben, so ist diese ebenfalls steuerpflichtig, da sie als Nebenleistung zur eigentlichen Gage gesehen wird.

Big Brother - steuerpflichtig

Dieses Sendungsformat gleicht dem Dschungelcamp. Hier werden Leute in ein Haus gesperrt und müssen sich durch ihr Verhalten bei den Zuschauern beliebt machen. Dabei werden sie täglich 24 Stunden gefilmt und mit Mikrofonen abgehört. Regelmäßig scheidet der Teilnehmer bei der Telefonabstimmung aus, der die wenigsten Zuschauer von sich überzeugen konnte. Der Gewinner erhält einen Geldgewinn von 100.000 Euro.

Ein Finanzgerichtsprozess sorgte 2005 für große Schlagzeilen. In der Staffel wurden die Teilnehmer ein ganzes Jahr eingesperrt. Der Gewinn betrug eine Million Euro. Das Finanzamt in Köln kam auf die Idee, dass es sich hierbei um gar keinen echten Gewinn handelt. Denn der Teilnehmer müsse sich im Fernsehen zur Schau stellen und mit seinem Verhalten um die Gunst der Telefonanrufer buhlen. Dadurch sei der Gewinn nur zu erzielen, wenn man ein gewisses Verhalten zeige.

Die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) gaben dem Finanzamt in letzter Instanz Recht. Der Gewinner aus dem Big-Brother-Haus musste seinen Gewinn als »Sonstige Einnahmen« nach § 22 Nr. 3 EStG versteuern (Urteil vom 24.4.2012, Aktenzeichen IX R 6/10).

Die nachfolgende Rechnung zeigt die Steuerrechnung des Finanzamts.

Was von dem 1-Mio. Euro-Gewinn übrig blieb

Gewinnsumme                                  1.000.000,00 Euro

Einkommensteuer (44,1 %)    -          432.921,00 Euro

Solidaritätszuschlag (5,5 %)  -           23.811,00 Euro

Kirchensteuer* (9 %)           -           38.962,00 Euro

Auszahlung                                           504.306,00 Euro

Der Glückspilz musste stattliche 49,57 Prozent seiner Gewinnsumme beim Finanzamt abliefern

* Falls Kirchenmitglied

Deutschland sucht den Superstar - steuerpflichtig

Bei der Sendung »Deutschland sucht den Superstar (DSDS)« bekommt der Gewinner der Musikshow neben einem Plattenvertrag einen Gewinn von 500.000 Euro. Natürlich zählt dieser Gewinn nicht als echter steuerfreier Gewinn. Denn für das Geld erbringt der Gewinner eine Gegenleistung, da er als Sänger auftritt. Somit sind alle Einnahmen steuerpflichtig. 

Schlag den Star / Schlag den Raab / Schlag den Hensseler - steuerpflichtig

Pro7 strahlt regelmäßig das TV-Format »Schlag den Hensseler« aus. Der Gewinn ist steuerpflichtig, da hier die Fähigkeiten des Kandidaten im Vordergrund stehen. Der Glücksfaktor ist bei dieser Sendung von untergeordneter Bedeutung. 

Wer wird Millionär? - steuerfrei

Die bekannte Quizsendung von RTL mit Günther Jauch zählt zu den beliebtesten Sendungen in Deutschland. Doch in der Steuerwelt ist strittig, wie mit den Gewinnen umgegangen werden soll. Geht man nach den üblichen Kriterien zur Abgrenzung zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflicht, so ist ausschlaggebend, ob eine Gegenleistung erbracht wird oder ob es sich um ein reines Glückspiel oder um ein Spiel handelt, was man mit Können und Geschick beeinflussen kann. »Wer wird Millionär« erfüllt beide Kriterien ein bisschen.

Natürlich wird man bei der Quizsendung gefilmt. Da man sich aber nicht besonders verhalten und keinen Zuschauer für sich gewinnen muss, reicht dieses Kriterium alleine nicht aus, um den Gewinn versteuern zu müssen. Die Gegenleistung ist gering. Bei der Frage, ob man das Spiel mit Können und Geschick beeinflussen kann, wird im Moment unter den Steuerrechtlern intensiv diskutiert. Die Befürworter der Steuerpflicht sagen, dass die Gewinnchancen steigen, wenn man durch ein gutes, breitgefächertes Allgemeinwissen verfüge. Das reiche aus, um das Spiel zu beeinflussen. Die Befürworter der Steuerpflicht sagen, dass man bei der Vielfalt der Fragen das Glück haben muss, dass genau die Fragen drankommen, die man beantworten kann. Ein weiteres Kriterium ist, ob der Teilnehmer regelmäßig an solchen Quizsendungen teilnimmt und davon seinen Lebensunterhalt bestreitet. Dann könne man davon ausgehen, dass es sich um eine Art Beruf handelt, so dass die Gewinne steuerpflichtig sind. Das Finanzamt geht momentan noch davon aus, dass in der Regel die Gewinne aus »Wer wird Millionär« steuerfrei sind.

Bei dieser Sendung haben können auch Zuschauer im Publikum Geld gewinnen. Bei der Wahl des Publikumsjokers dürfen alle, welche die gestellte Frage beantworten können, aufstehen. Der Kandidat darf dann einen der aufgestanden Studiozuschauer auswählen, der ihm hilft. Dieser bekommt 500 Euro in bar, wenn er dem Kandidaten hilft und seine Antwort richtig war. Hierbei handelt es sich um ein reines Glücksspiel, denn der Kandidat sucht sich beliebig einen Helfer aus dem Publikum aus. Damit sind die Einnahmen für den Zuschauer steuerfrei, zumal es sich um einen einmaligen Vorgang handelt. 

Quizduell - steuerfrei

Auch hier sind die Gewinne in der Regel steuerfrei, da es sich, wie bei »Wer wird Millionär«, um eine Quizsendung handelt, bei der keine größere Gegenleistung erbracht wird.

Zu Hause im Glück - steuerpflichtig

Bei dieser Sendereihe wurde Familien geholfen, die in Not geraten waren. Ein vom Sender zusammengestellter Handwerkertrupp renovierte  deren Wohnung oder das Haus kostenlos und wurde dabei gefilmt.
Nach mehreren Folgen kam das Finanzamt jedoch auf die Idee, dass die kostenlose Hilfe eine steuerpflichtige Schenkung sei. Diese sei in einer Sachleistung erbracht worden, so dass die gut gemeinte Hilfe letztendlich für die Beschenkten zur Steuerfalle wurde. Denn das Finanzamt forderte Schenkungsteuer in beträchtlicher Höhe. Deshalb wurde diese Sendung eingestellt.

Dating Show „Mein großer, dicker, peinlicher Verlobter“ - steuerpflichtig   

In der Sendung wurden ein Mann und eine Frau verkuppelt. Beide mussten ihre Eltern davon überzeugen, dass die Liebe so groß sei, dass man den anderen heiraten wolle. Wenn die Eltern der Hochzeit zustimmen und zur Trauung erschienen, gab es ein Preisgeld von 250.000 Euro für den jeweiligen Partner.

Der Mann war jedoch ein Schauspieler, der sich alle Mühe gab, kein gutes Bild bei der zukünftigen Ehefrau und den Schwiegereltern zu hinterlassen. Erst Sekunden vor der eigentlichen Hochzeit wurde der Schwindel aufgeklärt.

Hier entschieden die Richter des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 28.11.2007, DStR 2008, 497), dass für den Gewinn eine Gegenleistung erbracht wurde. Man musste mit gewissen Verhalten die Eltern überzeugen und gleichzeitig den Zuschauer vor dem Fernseher unterhalten. Des Weiteren habe die Teilnehmerin ihre Persönlichkeitsrechte zur exklusiven Nutzung übertragen. Zusätzlich musste sie über Inhalt und Ablauf der Produktion absolutes Stillschweigen bewahren und für Presse-, Promotions- und Werbemaßnahmen zur Verfügung stehen. Diese Vertragsbestandteile zeigen alle, dass es sich nicht um ein reines Glückspiel handelt, sondern um eine erbrachte steuerpflichtige Leistung.

Poker (im Casino) - momentan meist noch steuerfrei!!      

Beim Pokern kommt es steuerlich auf den Einzelfall an.Hobbyspieler, die hin und wieder ein bisschen im Internet spielen oder in ihrem Wohnort und im Umkreis an kleineren Turnieren teilnehmen, brauchen ihre Gewinne nicht zu versteuern. Auf diesem spielerischen Niveau argumentiert das Finanzamt, es handele sich um ein Hobby, da die Fähigkeiten der Spieler das Pokern eher zum Glücksspiel machen. Deshalb können Sie auch die Verluste nicht in der Einkommensteuererklärung geltend machen, da es sich um ein Hobby oder wie das Finanzamt sagt, um Liebhaberei handelt.

Professionelle Pokerspieler müssen auf Gewinne Steuern zahlen

Anders sieht es aus, wenn Sie professioneller Pokerspieler sind. Hier hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Pokerspieler die Gewinne als Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteuern müssen und somit Einkommen- und Gewerbesteuer zahlen müssen. BFH-Urteil vom 07.11.2018 - X R 34/16).

Doch das hat auch Vorteile. Denn im Gegenzug können professionelle Pokerspieler Ausgaben, wie zum Beispiel alle Reisekosten zu den Turnieren, Trainingsbücher oder Startgelder in ihrer Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen.

Indizien für einen professionellen Pokerspieler sind die Anzahl der gespielten Turniere, die häufige Teilnahme an großen Pokerturnieren, bei denen hohe Startgelder bezahlt werden müssen. Das spielerische Niveau sei in diesen Fällen so hoch, dass die Fähigkeiten des Pokerspielers in den Vordergrund rücken und das Pokern bei solchen Turnieren kein Glücksspiel mehr sei, sondern viel mehr ein Geschicklichkeitsspiel (BFH-Urteil vom 16.09.2015, Az. X R 43/12).

Roulette (im Casino) - noch steuerfrei                   

Roulette gehört zu den klassischen Glücksspielen. Hier entscheidet alleine das Glück, wo die Kugel nach dem Drehen liegen bleibt. Der Spieler kann nicht durch besonderes Geschick, die Gewinnhäufigkeit beeinflussen. Daher sind diese Gewinne von der Einkommensteuer befreit. Das gilt sowohl für Spielcasinos als auch für Online-Casinos. Siehe nachfolgendes Special für Online-Casinos!

Online-Casinos-Spezial:

Diese Steuerregeln gelten für Glücksspiele im Internet 

Wer im Internet spielt, für den gelten die gleichen Steuerregeln wie in herkömmlichen Casinos, zum Beispiel in Baden-Baden, Aachen oder Las Vegas. Das bedeutet auch hier kommt es darauf an, ob der Gewinn Sie zufällig trifft oder ob Sie durch Können, Geschicklichkeit und Übung Ihr Casino-Spiel beeinflussen können, um so regelmäßige Gewinne einzufahren.

Im folgenden Text vergleichen wir die gängigsten Online-Casino-Spiele und erläutern, bei welchen Spielen das Finanzamt Einkommensteuer verlangen könnte:

Dabei gilt folgende Faustformel:

Gewinne aus Online-Casinos im Internet sind, wie auch onlinecasinosdeutschland.de schreibt, meist steuerfrei!!

Die von Online-Casinos eingesetzte Computertechnik nebst ausgeklügelter Software kann der Spieler nicht durch Geschicklichkeit beeinflussen. Es handelt sich somit zweifelsfrei um reine Glücksspiele. Gewinne sind damit steuerfrei. ACHTUNG! Einzige Ausnahme: Online-Poker.

Informationen dazu finden Sie im Textabschnit "Vorsicht Ausnahme Poker: Steuerpflicht droht!".

Roulette (im Internet) - steuerfrei                        

Roulette gehört zu den klassischen Glücksspielen und gehört zu den beliebtesten Spielen in Online-Casinos. Da ist der erzielte Gewinn einkommensteuerfrei, da Sie nicht beeinflussen können, bei welcher Zahl die Kugel liegen bleibt. Der Gewinn entsteht daher zufällig. Das Finanzamt kann keine Einkommensteuer verlangen.

Das gleiche gilt für die Spielautomaten (Slots) im Online-Casino. Da Sie auch hier nicht beeinflussen können, wo und in welchen Reihen Früchte, Figuren oder Zahlen stehen bleiben, entscheidet auch hier der Zufall über den Gewinn. Damit ist der erzielte Gewinn ebenfalls einkommensteuerfrei.

Blackjack - steuerfrei

Ebenfalls bleiben Gewinne aus Blackjack im Online-Casino bei der Einkommensteuererklärung außer Ansatz, da hier das Glück zufällig entscheidet, welche Karte als nächstes umgedreht wird.

Baccara - steuerfrei

Auch Baccara, welches in vielen Online-Casinos angeboten wird,  gehört zu den Karten-Glückspielen, die man nicht durch Können beeinflussen kann. Somit bleibt auch hier der Gewinn bei der Einkommensteuererklärung unberücksichtigt.

Vorsicht Ausnahme: Bei Online-Poker droht Steuerpflicht!

Aufgepasst! Beim Pokern im Online-Casino verhält sich die Sachlage anders. Hier ist neben der Portion Glück auch Können und Geschick des Spielers ein wichtiger Faktor. Wer gut in Wahrscheinlichkeitsrechnung ist, kann den Gewinn beeinflussen, da er ja dann je nach Wahrscheinlichkeit den Einsatz mitgehen oder sogar erhöhen oder eben passen kann.

Deshalb kann das Finanzamt Pokern als gewerbliche Einkünfte einstufen. Das hat auch der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16.09.2015 (Az. X R 43/12) höchstrichterlich bestätigt.

Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Spieler sehr intensiv im Internet oder in realen Casinos pokert und dadurch zumindest einen Großteil seines Lebensunterhalts verdient.

Tipp: Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, fragen Sie rechtzeitig einen Steuerberater, wie Sie der drohenden Steuerpflicht entgehen können bzw. wie Sie zumindest Ihre Kosten steuermindernd als Betriebsausgaben geltend machen können.

 

 

AKTUALISIERUNG! Wann sind Gewinne im Online-Poker steuerpflichtig? BFH steht vor einschneidender Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) muss sich demnächst mit Online-Pokerspielen (Texas Hold´em) und der Frage befassen, ob Pokergewinne der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Das Finanzgericht Münster hat in der Vorinstanz eine finanzamtsfreundliche Auffassung vertreten. |

Aus diesem Grund muss demnächst der Bundesfinanzhof (BFH) eine Entscheidung treffen, ob Gewinne aus Online-Pokerspielen (Texas Hold´em) der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen.

Im konkreten Fall sahen die FG-Richter alle Voraussetzungen für eine Besteuerung der Pokergewinne erfüllt (FG Münster, Urteil vom 10.03.2021, Az. 11 K 3030/15):

  • Eine mathematische Untersuchung zeigt, dass Texas Hold´em schon bei einem Durchschnittsspieler als Spiel einzuordnen ist, bei dem nicht der Zufall, sondern das Geschicklichkeitsmoment des Pokerspielers überwiegt.
  • Der Spieler beteiligte sich, wie für die Annahme gewerblicher Einkünfte erforderlich, am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, indem er eine Leistungsbeziehung mit seinen Mitspielern am (virtuellen) Pokertisch eines Online-Portals unterhalten und nach außen hin für Dritte erkennbar in Erscheinung getreten war.
  • Der Spieler hatte mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt, da er sich über eine gewisse Dauer hinweg an den Online-Pokerspielen beteiligt hatte.

Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) das letzte Wort in dem vorliegenden Revisionsverfahren (Aktenzeichen: X R 8/21). Der Steuer-Schutzbrief informiert Sie natürlich, wenn es Neuigkeiten in diesem brisanten Verfahren gibt.

 

 

Hobby-Spieler aufgepasst: Gelegentliche Online-Poker-Gewinne bleiben noch steuerfrei!

Wichtig: Für gelegentliche Hobby-Spieler gilt auch weiterhin, dass Gewinne aus Pokerrunden im Online-Casino einkommensteuerfrei sind. Erst wenn Sie regelmäßig an größeren Pokerturnieren teilnehmen und damit zum Beispiel Ihren Lebensunterhalt zumindest teilweise bestreiten können, wird das Finanzamt hellhörig und stuft die Gewinne aus dem Pokerturnieren im Online-Casino als einkommensteuerpflichtig ein. Siehe auch Poker (im Casino).

Achtung! Umsatzsteuerfalle im Ausland - auf die EU-Spiellizenz achten!

Umsatzsteuer fällt in der Regel bei Roulette nicht an, da der Veranstalter in Deutschland unter das Rennwett-Lotteriegesetz (RennwLottG) fällt. Doch aufgepasst: Spielen Sie in einem Online-Casino, so müssen Sie darauf achten, dass der Betreiber des Online-Casinos eine Spiellizenz aus der EU hat. Denn nur diese fallen unter das RennwLottG, so dass auch nur diese von der Umsatzsteuer befreit sind. Spiellizenzen für Online-Casinos außerhalb der EU sind zum einen verboten und können je nach Rechtslage in dem Land der Spiellizenz Umsatzsteuer auslösen. 

Tipp: Gewinne bei der Wiedereinreise in Deutschland unbedingt beim Zoll anmelden!

Reisen Sie außerhalb der EU und gehen dort in ein Casino, wie zum Beispiel in die berühmten Casinos in Las Vegas, USA, sind diese Gewinne in Deutschland ebenfalls steuerfrei, müssen aber ab einem Betrag von 10.000 Euro bei der Rückreise am deutschen Zoll angemeldet werden. Es empfiehlt sich daher die Auszahlungsbescheinigung des Spielcasinos als Nachweis mitzunehmen, woher das Geld stammt.

Gewinne aus Sportwetten - steuerfrei

Sportwetten werden immer beliebter. Sowohl im Internet als auch in Städten gibt es immer mehr Wettbüros. Die Gewinne sind - wie Glücksspiele in Casinos - umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 9b), da Wetten ebenfalls unter das Lotteriegesetz fallen.

Einkommensteuer fällt im Regelfall nicht an. Zwar kann man mit guter Vorbereitung und viel Wissen, zum Beispiel welche Spieler bei einem Fußballmatch verletzt sind, seine Gewinnchancen steigern. Eine steuerpflichtige Einnahme entsteht aber wie bei den Pokerspielern nur dann, wenn Sie regelmäßig spielen, hohe Einsätze riskieren und mindestens einen größeren Teil Ihres Lebensunterhaltes mit Gewinnen aus den Sportwetten bestreiten können.

Entstandene Verlust aus Sportwetten dürfen nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden, da es sich im Regelfall um ein Hobby und damit um Liebhaberei handelt.

Sind Wettgewinne auf Pferderennen steuerpflichtig?

Bei Wetten auf den Ausgang von Pferderennen sind die erwirtschafteten Gewinne steuerfrei. Sie müssen Ihren Gewinn nicht bei der Einkommensteuererklärung angeben. Allerdings werden die Verluste aus solchen Pferderennwetten nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt.

Dennoch verdient das Finanzamt an der Platzierung Ihrer Pferdewette mit. Denn wenn Sie eine Wette auf den Ausgang eines Pferderennens setzen, werden 5 % des Einsatzes als Rennwettsteuer fällig. Das bedeutet: Setzen Sie zum Beispiel 100 Euro auf das Pferd A mit einer Quote von 2,0, werden zunächst 5 % Rennwettsteuer vom Buchmacher einbehalten, so dass Sie 100 Euro bezahlen, aber nur 95 Euro Einsatz angerechnet bekommen. Gewinnt das Pferd, auf das Sie gesetzt haben, so erhalten Sie:

Einsatz 100 Euro – 5 % Rennwettsteuer (5 Euro) = 95 Euro x 2,0 Quote = 190 Euro einkommensteuerfreie Auszahlung

einkommensteuerfreier Gewinn: 190 Euro - 100 Euro Einsatz = 90 Euro

Spartipp:

Manche Buchmacher verzichten auf die Berechnung der Rennwettsteuer bei Ihren Kunden und übernehmen diese Rennwettsteuer für den Kunden. Zwar ist bei den Buchmachern, die dies anbieten, die Quote etwas geringer, aber ein Vergleich kann sich lohnen.

Übernimmt ein Buchmacher die Rennwettsteuer und bietet dafür – wie im 2. Beispiel - nur eine Quote von 1,95 an, machen Sie mehr Gewinn, da die Rennwettsteuer nicht an Sie als Kunden weiterberechnet wird, sondern der Buchmacher die fällige Rennwettsteuer auf den Einsatz übernimmt. Gewinnt das Pferd, auf das Sie gesetzt haben, so erhalten Sie:

Einsatz 100 Euro x 1,95 Quote = 195 Euro Auszahlung;

einkommensteuerfreier Gewinn:  195 Euro - 100 Euro Einsatz = 95 Euro steuerfrei

Nach dem Gewinnen: Das Finanzamt lässt grüßen

Egal, ob der Gewinn steuerpflichtig oder steuerfrei ist, Sie müssen Folgeeinnahmen grundsätzlich versteuern. Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise den Gewinn aus Glücksspielen in Aktien anlegen und Dividenden erhalten, müssen Sie diese als Kapitaleinkünfte in Ihren Einkommensteuererklärungen der Folgejahre angeben und versteuern.

Das gilt auch, wenn Sie die Gewinne in eine Eigentumswohnung investieren und diese im Anschluss vermieten. Dann sind die Mieteinnahmen natürlich ebenfalls steuerpflichtig.

Beispiel:
Max Glücklich gewinnt in einem Casino 250.000 Euro. Der Glückliche kauft daraufhin eine Eigentumswohnung und vermietet die Luxuswohnung in bester Innenstadtlage für 1.250 Euro pro Monat. Die steuerliche Folge: Die jährlichen Mieteinnahmen in Höhe von 15.000 Euro muss der Glückspilz in seiner Einkommensteuererklärung angeben und fortan als Mieteinkünfte versteuern.

Der Klassiker in der Betriebsprüfung

Bei Betriebsprüfungen des Finanzamts werden regelmäßig ungeklärte Geldeingänge auf dem Betriebs- oder Privatkonto festgestellt. Das wirft oft die Frage auf, woher das Geld kommt und ob der ungeklärte Geldeingang steuerpflichtig ist. Es könnte sich schließlich um „Schwarzgeld“ handeln. Im Moment häufen sich die Fälle, in denen Unternehmer behaupten, das Geld stamme aus einem Gewinn im Casino.

Auch wenn zum Beispiel eine Eigentumswohnung gekauft wird, stellt das Finanzamt häufig die Frage, wie der Steuerpflichtige das Geld für die große Investition erworben hat. Dabei wird geschaut, ob Sie zum Beispiel einen gut bezahlten Job als Angestellter haben oder ob Sie als Unternehmer ausreichend Kapital aus Ihrer Firma entnommen haben. Schließlich könnten Sie das Geld ja auch geschenkt bekommen haben, was zum Beispiel Schenkungssteuer auslösen kann. Auch denkbar wäre, dass ein Unternehmer Einnahmen aus seinem Betrieb an dem Finanzamt vorbeigeschleust hat.

Steuertipp: Um auf solche Fragen des Finanzamts vorbereitet zu sein, empfehlen wir Ihnen dringend, sich im Casino Geldauszahlungen stets quittieren zu lassen, damit Sie einen Nachweis für das Finanzamt haben. Einige Casinos bieten auch an, dass größere Gewinne überwiesen werden, so dass Sie dann einen Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt haben. Sollten Sie den Gewinn im Ausland gemacht haben, empfiehlt es sich, die Beträge bei der Rückreise nach Deutschlandsofort beim Zoll anzumelden. Dann erhalten Sie einen amtlichen Nachweis für das Finanzamt.

Prominentenspecials – Geldgewinne bei Prominenten, die gespendet werden

Viele Quizsendungen veranstalten in regelmäßigen Abständen sogenannte Prominentenspecials. Die erspielten Gewinne werden dabei üblicherweise an eine gemeinnützige Organisation gespendet. Der Prominente darf dabei die Spenden jedoch in seiner Steuererklärung nicht als steuersenkende Sonderausgaben geltend machen.

Die Finanzverwaltung sagt, dass die Spende vertraglich festgelegt sei, so dass der prominente Kandidat zu keinem Zeitpunkt die Verfügungsmacht an dem Geld erhält und somit nicht „sein Geld“ an die Organisation fließt.
BMF-Schreiben vom 27.04.2006 – IV B 2 – S 2246 – 6/06, BStBl 2006 I Seite 342

Was passiert, wenn Sie Ihren Gewinn (teilweise) spenden

Steuertipp: Wenn Sie Ihren Gewinn oder Teile davon freiwillig an eine gemeinnützige Organisation spenden, können Sie diese Spende selbstverständlich steuermindernd als Sonderausgaben geltend machen.

Lassen Sie sich vom Empfänger der Spende eine Spendenbescheinigung ausstellen. Diese können Sie im Jahr, in dem Sie gespendet haben, in Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen.

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