Grenzkontrollen: Schärfere Regeln für das Reisen mit Bargeld

vom 21. Juni 2007 (aktualisiert am 26. August 2009)
Von: Lutz Schumann
Ob an der Grenze oder innerhalb von Deutschland: Bei einer Kontrolle gilt für Reisende eine Meldegrenze von 10.000 Euro für Bargeld und Wertsachen.

Ob an der Grenze oder innerhalb von Deutschland: Bei einer Kontrolle gilt für Reisende eine Meldegrenze von 10.000 Euro für Bargeld und Wertsachen.

Wer mit Bargeld oder dem Bargeld gleichgestellten Zahlungsmitteln die europäischen Grenzen von oder nach Drittländern übertritt, unterliegt seit dem 15. Juni 2007 einer generellen Meldepflicht. Die Meldegrenze für Bargeld liegt bei 10.000 Euro. Das bedeutet: Wer 10.000 Euro oder mehr mit sich führt, muss dem Zoll dies unaufgefordert melden. Ein zweiseitiges Formular ist auszufüllen. Wenn Sie als Reisender der Meldepflicht nicht nachkommen, droht Ihnen eine Geldbuße bis zu 1 Million Euro (§ 31b Zollverwaltungsgesetz).

Die Meldung geht nicht an das Wohnsitzland, sondern an den EU-Staat, von dem aus Sie das Gemeinschaftsgebiet verlassen oder betreten. Wenn Sie beispielsweise von Paris in die USA fliegen, müssen Sie die mitgeführten Gelder in Frankreich melden.

Grenzübertritt innerhalb der EU

Achtung: Die neue Meldegrenze von 10.000 Euro gilt auch für Grenzübertritte innerhalb der EU. Der Unterschied zu Reisen aus oder in Drittländer: Sie müssen Ihr mitgeführtes Bargeld nur dann melden, wenn der Zoll Sie danach fragt und wenn Sie 10.000 Euro oder mehr dabei haben. Es handelt sich also nicht um eine generelle Meldepflicht wie oben.

Diese EU-weiten Vorschriften ergeben sich aus dem Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderen Gesetzen vom 12. Februar 2007, BT Drs 16/4663. Sie werden damit begründet, dass Geldwäsche und das Finanzieren terroristischer Vereinigungen verhindert und verfolgt werden sollen.

Leserservice: Laden Sie sich bei uns kostenlos die PDF-Datei herunter, das die Merkblätter und amtlichen Ausfüllhilfen zur neuen Anmeldepflicht von Barmitteln enthält (310 KB).

Welche Punkte Sie beim Grenzübertritt detailliert angeben müssen:

  • anmeldende Person (Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit),
  • Reiseweg,
  • Verkehrsmittel,
  • Höhe und Art der Barmittel,
  • Eigentümer und Empfänger,
  • Herkunft und Vewendungszweck.

Mehrere Reisende und Aufteilung des Geldes

Einer alten Dienstanweisung des Zolls zufolge erkannten die Beamten beim Melden kein Aufteilen des Bargelds auf alle Mitreisenden an. Deshalb wurde an dieser Stelle dieses Steuer-Artikels lange Zeit gewarnt, dass die meldepflichtige Grenze insgesamt gilt und nicht pro Person. Diese Dienstanweisung des Zolls ist mittlerweile weggefallen.

Die 10.000-Euro-Grenze gilt sehr wohl pro Reisenden. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Bargeld und alle dem Bargeld gleichgestellten Zahlungsmittel den einzelnen Reisenden zuordnen lassen. Bei einem nicht näher gekennzeichneten Bündel Geldscheine über 30.000 Euro im Handschuhfach beispielsweise gäbe es somit selbst dann Probleme, wenn 5 Personen im Auto säßen.

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