Weltweit wohnen, anlegen und arbeiten - Steuertipps fürs Ausland

Wer sich beruflich im Ausland bewegt, für den gelten einige steuerliche Besonderheiten. In dieser Rubrik finden Sie Ratgeber und Steuer-Tipps für Steuerzahler, die:

  • ihren Wohnsitz vollständig ins Ausland verlegt haben,
  • ihren Wohnsitz vorübergehend ins Ausland verlegen, um dort zu arbeiten
  • aus beruflichen oder betrieblichen Gründen ins Ausland reisen,
  • im Ausland arbeiten, aber in Deutschland wohnen,
  • eine Immobilie im Ausland vermieten, aber in Deutschland wohnen,
  • Kapital im Ausland angelegt haben, aber in Deutschland wohnen.

Dauerhafter Wohnsitz im Ausland

Zu diesem Thema gibt es so viele Regeln, Fallstricke und Fehl-Beispiele, dass wir dazu eine ausführliche Rubrik "Wohnsitz und Wohnsitzverlagerung" erstellt haben.

Vorübergehender Wohnsitz im Ausland

Wer für längere Zeit im Ausland arbeitet, bleibt in der Regel nicht im Hotel, sondern mietet sich eine Unterkunft. Oder bekommt sie vom Arbeitgeber gestellt. Der Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz bleiben meist in Deutschland. Die Kosten eines berufsbedingten Umzugs lassen sich steuerlich geltend machen (oder steuerfrei vom Arbeitgeber erstatten). In den ersten Monaten sind die Lebenshaltungskosten meist höher, außerdem stehen Telefonate und Reisen zur Familie in der Heimat an. Diese und weitere Ausgaben für die vorübergehende Zweitwohnung lassen sich über die so genannte doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen (oder vom Arbeitgeber erstatten). Außderdem darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, die länger im Ausland leben und arbeiten, einen so genannten Kaufkraftausgleich zahlen. 

Geschäftsreise ins Ausland

Wer beruflich oder betrieblich ins Ausland reist, dem entstehen Kosten. Der Fachbegriff dafür lautet "Reisekosten". Wir erklären ausführlich, wie Sie Ihre Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Kosten für Verpflegung steuer geltend machen (Angestellte und Selbstständige) oder - noch lukrativer - steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet bekommen (nur Angestellte). Die grundsätzlichen Regeln sind die gleichen wie für eine Geschäfts- oder Dienstreise innerhalb Deutschlands. Fürs Ausland gelten besondere Pauschalen, die sich jährlich ändern und die wir hier zusammengefasst haben.

Geld verdienen im Ausland

Für die Arbeit im Ausland, Mieteinnahmen aus dem Ausland und Kapitalerträge aus dem Ausland gilt überwiegend: Die Einkünfte sind meist im Ausland zu versteuern. Genaueres regeln die Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit den meisten Staaten geschlossen hat. Diese ausländischen Einkünfte erhöhen über den Progressionsvorbehalt dennoch den persönlichen Steuersatz und somit die Steuerlast in Deutschland. 

Tipp: Lassen Sie sich unbedingt von einem Steuerberater beraten, der sich mit dem Steuersystem des Landes auskennt, in dem Sie arbeiten. Ideal wäre es, wenn er sich zusätzlich mit dem deutschen Steuersystem auskennt.