Amtliche Umrechnungskurse für Fremdwährungen bei der Umsatzsteuer - aus dem Rechner anstatt aus ellenlangen BMF-Tabellen

Von Lutz Schumann, Herausgeber und Chefredakteur

Welcher Umrechnungskurs gilt bei Umsatzsteuer,Betriebsausgaben, Werbungskosten und jeglichen anderen betrieblich bedingten Käufen in ausländischer Währung? Vor dieser Frage stehen Unternehmer und Freiberufler immer dann, wenn sie ausländische Kunden oder Lieferanten haben, Messen besuchen oder aus jeglichen anderen Gründen Geld im Ausland ausgeben. Denn um Rechnungen oder andere Belege in der Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, müssen sie die fremden Währungen (nachträglich) in Euro umrechnen - und zwar zum offiziellen Wechselkurs, der für diesen Monat galt. Auch Arbeitnehmer und jegliche anderen Steuerzahler brauchen die monatsgenauen offiziellen Wechselkurse für ihre Steuererklärung, wenn sie beruflich im Ausland unterwegs waren, zum Beispiel während einer Fortbildung oder bei doppelter Haushaltsführung.

Achtung: Bei diesen amtlichen Umrechnungskursen handelt es sich meist nicht um den gleichen Wechselkurs, zu dem Sie im Ausland bezahlt haben. Lesen Sie, warum Auslandsgeschäfte unnötig teuer sind und wie Sie sich davor schützen.

Wer braucht die offiziellen Umrechnungskurse?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht monatlich die Durchschnittskurse, anhand derer Sie Ihre Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Umsatzsteuer in Euro umrechnen. Für Bilanzierer ist der Durchschnittskurs desjenigen Monats maßgeblich, in dem laut Rechnung die Leistung ausgeführt wurde. Für Selbstständige, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, sowie für alle anderen Steuerzahler ist der Monat maßgeblich, in dem das Entgelt vereinnahmt oder die Rechnung beglichen wurde (so genanntes Zufluss-/Abfluss-Prinzip). 

Offiziell bezeichnet das BMF seine fortlaufende Währungstabelle als "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse". Der Begriff ist missverständlich, weil er auf die Umsatzsteuer (USt) eingrenzt. Tatsächlich gelten diese Umrechnungstabellen für jeden Steuerzahler, der jegliche Zahlungen in Fremdwährungen leistet oder erhält. Also für den Selbstständigen im Ausland genauso wie für den Arbeitnehmer, Rentner, Ferienhausbesitzer oder Kapitalanleger. Auch die Steuerart spielt keine Rolle.

Umsatzsteuersätze in der EU und weltweit

Umsatzsteuer gibt es in jedem EU-Mitgliedsland und auch in anderen Ländern. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die aktuellen Umsatzsteuersätze der EU-Mitgliedsländer sowie anderer wichtiger Staaten.

Hintergrund: Wozu so viele Tabellen?

Die Finanzverwaltung nimmt alles sehr genau. Währungskurse können von Anfang bis Ende des Jahres stark schwanken. Um Wechselkursrisiken und Steuerausfälle zu minimieren, veröffentlicht das BMF die amtlichen Umrechnungskurse für jeden einzelnen Monat des Jahres. Steuerpflichtige können - und müssen - damit für jeden Buchungstag den damaligen Gegenwert in Euro ermitteln.

Nutzen Sie unseren NEUEN Umsatzsteuer-Umrechnungsrechner

Doch Sie brauchen ab sofort keine ellenlangen Tabellen mehr zu durchforsten. Unser Rechner zeigt Ihnen den Umrechnungskurs zu jedem Datum an. Ein Ausdruck erhalten Sie ebenfalls!

Beispiele, welche Leistungen oder Zahlungen Sie umrechnen müssen

Faustregel: In Euro umzurechnen sind alle Einnahmen und Ausgaben, die ein Unternehmen (GmbH, AG, UG, Ltd. etc.), Unternehmer, Freiberufler, Immobilienbesitzer, Kapitalanleger oder Arbeitnehmer in Nicht-Euro-Länder-Staaten erzielt oder zahlt und die er in einer deutschen Steuererklärung angeben muss. 

Beispiele für Einnahmen:

  • Gehalt,
  • Honorare,
  • Erbschaft,
  • Kapitalvermögen, zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinne,
  • Mieten,
  • Provisionen,
  • Renten und Pensionen,
  • Schenkung,
  • Tantiemen,
  • Umsätze (zum Beispiel Messeverkauf).

Beispiele für Ausgaben im Ausland, die sie in Euro umrechnen müssen:

Die Umrechnungskurse aller Länder und aller Jahre auf Mausklick aus dem Rechner und zum Ausdrucken

Bislang haben Sie in diesem Fachbeitrag des Steuer-Schutzbriefs regelmäßig die aktuellen Währungstabellen für die Umsatzsteuer jedes Jahres als ellenlange HTML-Tabelle vorgefunden. Doch die technische Entwicklung schreitet voran. 

Sie können sich ab sofort die amtlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse eines jeden Landes und Jahres in dem nachfolgenden Rechner anzeigen und ausdrucken lassen.

Sie finden den Drucker-Button in dem rechten Berechnungskasten links neben "Berechnung".

Probieren Sie es aus. Sie werden begeistert sein und die ellenlangen Tabellen des BMF NICHT vermissen!