Ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen – Schluss mit der rechtlichen Grauzone?

Kryptowährungen haben es längst in den Mainstream geschafft und zunehmend mehr Privatpersonen interessieren sich für Bitcoin und möchten Bitcoin kaufen als alternative Anlageform. Im Gegensatz zu klassischen Investments und Anlageformen befindet sich die Besteuerung von digitalen Währungen derzeit allerdings noch in einer rechtlichen Grauzone. Zwar steht fest, dass Gewinne aus Kryptoinvestitionen prinzipiell versteuert werden müssen, allerdings bleibt in vielen Fällen unklar, welche Details in diesem Zusammenhang zu beachten sind. Ein Entwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BFM) soll nun mehr Klarheit schaffen.

BMF will bundeseinheitliche Regelung

Am 17.01 2021 legte das BMF endlich einen Entwurf für eine bundeseinheitliche Regelung vor, in welchem zahlreiche Aspekte und Einzelfragen zum ertragsteuerrechtlichen Umgang mit virtuellen Währungen im Allgemeinen, und Tokens im Speziellen behandelt werden. Die wesentlichen Inhalte des vorläufigen Entwurfs sind:

– Allgemeine ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und Token

Im Entwurf werden eingangs wichtige Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen erklärt. Daraus ergeben sich unterschiedliche Einkunftsarten, welche bei der Besteuerung separat behandelt werden müssen. Dabei kann sowohl eine Einzelfallbetrachtung als auch die FiFo-Methode (First In, First Out) Anwendung finden.

– Einordnung Trading und Gewerbetätigkeit / Besteuerung von Mining

Bei der Besteuerung von Kryptoerträgen ist es wichtig zwischen privatem Trading und einer Gewerbetätigkeit zu unterscheiden. Diesbezüglich ist die Finanzverwaltung der Ansicht, dass Mining von Kryptowährungen einen Anschaffungsvorgang darstellt, wodurch im Zweifel nicht nur eine Einkommenssteuerpflicht besteht, sondern zudem Gewerbesteuer anfällt. Eine Ausnahme stellt hier rein privates Mining zum Zwecke der Vermögensverwaltung.

Staking, Lending, ICO und Airdropping  / Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre

Bei Veräußerungsgewinnen durch Kryptowährungen soll weiterhin eine Haltedauer von einem Jahr bestehen bleiben. Für Investoren, die allerdings nicht nur von Bitcoin Kurs profitieren, sondern für das Halten von Kryptowährungen belohnt werden, ähnlich wie es bei Zinserträgen der Fall ist (Stichwort staken), soll die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht werden. Auch bei Lending, Ico und Airdropping spielen unterschiedliche Faktoren bei der Besteuerung eine Rolle.

Insgesamt soll der Gesetzesentwurf mehr Rechtsklarheit und Planungssicherheit für alle steuerpflichtigen Krypto-Besitzer schaffen. Auf der offiziellen Webpräsenz des BMF ist der gesamte Entwurf öffentlich einsehbar.

Was ändert sich für Besitzer von Kryptowährungen?

Die Bestrebungen der Finanzverwaltung, die Besteuerung von Kryptowährungen insgesamt zu intensivieren, lassen sich nicht verbergen. Insbesondere die Kontrolle von Kryptotransaktionen lässt sich letztlich nur durch Monitoring sicherstellen, wodurch Wallets praktisch deanonymisiert werden. Dennoch muss festgehalten werden, dass es sich bei dem Entwurf nicht um eine geplante Gesetzesnovelle handelt. Vielmehr soll er als eine Art Leitfaden für Behörden und Institutionen dienen, an denen diese sich beim künftigen Umgang mit Kryptotransaktionen und Kryptogeschäften orientieren können. Somit bleibt die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Kryptowährungen zunächst unverändert. Zwar können sich Verbraucher künftig auf den BMF-Entwurf berufen, eine Bindungswirkung gegenüber den Finanzgerichten besteht allerdings nicht.

Man kann also davon ausgehen, dass es zukünftig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit steuerlichen Aspekten von Kryptowährungen kommen wird. Darüber hinaus könnten sich, vor allem in Hinblick auf die empfohlene Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre, durchaus nachträgliche Konsequenzen für Besitzer von Kryptowährungen ergeben.

Wer dem Finanzamt in der Vergangenheit Kryptogewinne durch Staken oder Lending verschwiegen hat, sollte sich im Zweifel an einen spezialisierten Anwalt oder Steuerberater wenden, und sich individuell beraten lassen.

Hinweis:

Auf derStartseite des Steuer-Schutzbriefs finden Sie in der rechten Spalte  Kontaktmöglichkeiten zu spezialisierten Steuerberatern.

Verliert Deutschland als Standort an Attraktivität für Krypto-Investoren?

Kritiker der verschärften Besteuerung von Kryptogewinnen fürchten vor allem, dass Krypto-Investoren zukünftig in andere Länder abwandern. Befürworter hingegen betonen, dass Rechtssicherheit für Anleger und Investoren unabdingbar ist, um langfristig planen zu können. Steuerliche Regelungen haben selbstverständlich sowohl Vorteile als auch Nachteile und könnten Deutschland als Kryptostandort sowohl stärken als auch Schwächen.

Dabei darf man Länder allerdings nicht isoliert betrachten, vielmehr kommt es darauf an, wie sich der Kryptomarkt und die Gesetzeslage zukünftig global entwickeln werden. Generell muss man festhalten, dass sich die Steuernachverfolgung international verschärft und die Schlupflöcher für anonyme Kryptotransaktionen tendenziell abnehmen werden.

Fazit

Einige Widersprüche, die sich aus dem technischen Verständnis des BMF in Bezug auf Kryptowährungen und der tatsächlichen Praxis ergeben, werden nachträgliche Verbesserungen des Entwurfs unerlässlich machen.

Angesichts der rasanten Entwicklung auf dem Kryptomarkt und der Finanzwelt im Allgemeinen, muss weiterhin bezweifelt werden, dass sich langfristig allgemeingültige Regeln für die Besteuerung von Erträgen aus Kryptoinvestitionen finden lassen werden. Vielmehr müsste eine stetige Aktualisierung und Anpassung an neue Entwicklungen und Möglichkeiten der Wertschöpfung erfolgen. Vorerst bleibt die rechtliche Grauzone also bestehen. Es ist zwar zu begrüßen, dass sich die Finanzverwaltung mit der Thematik Kryptowährungen befasst und an einheitlichen Regelungen arbeitet, absolute Rechtssicherheit ist für private Krypto-Anleger und Investoren aber nach wie vor keinesfalls gegeben.