Zweitwohnung am Arbeitsort: Wie Arbeitnehmer, Selbstständige, Studenten und Familien Steuern und Geld sparen.
Doppelte Haushaltsführung: So sparen Sie Steuern
Die doppelte Haushaltsführung ist ein Sammelbegriff bei der Einkommensteuer. Darunter fallen weit gefasst alle Kosten, die einem Steuerzahler entstehen, wenn er aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort unterhält. Zu den Kosten zählen zum Beispiel Umzug, wöchentliche Heimfahrten, Telefonate nach Hause, Verpflegungsmehraufwand, zusätzliche Miete, notwendige Einrichtung, Renovierung, Makler und der Wechsel oder die Beendigung einer doppelten Haushaltsführung. Es profitieren vor allem Arbeitnehmer, Selbstständige und Studenten, seltener auch Vermieter sowie Kranke und deren Begleiter im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen.
Konkrete Beispiele für eine doppelte Haushaltsführung:
Eine angestellte Ingenieurin aus Hamburg soll beim Aufbau eines neuen Werks in Leipzig helfen und die Mitarbeiter dort schulen. Da das Projekt auf 6 Monate ausgerichtet ist, übernachtet sie nicht im Hotel, sondern mietet eine Wohnung in Leipzig. Ihr Hauptwohnsitz, Haushalt und Lebensmittelpunkt bleiben in Hamburg. Sie kann die ihr entstandenen Kosten für den Zweitwohnsitz bei ihrer Einkommensteuer als Werbungskosten geltend machen.
Für Selbstständige gilt das Gleiche wie im vorigen Beispiel, nur dass sie ihre Kosten als Betriebsausgaben abziehen.
Bei Immobilienbesitzern kommt es vor, dass sie über einen längeren Zeitraum ein Mietshaus oder eine Ferienwohnung bauen, renovieren oder die Arbeiten überwachen. Wenn sie währenddessen am Ort dieser Immobilie leben müssen und eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, kommt eine doppelte Haushaltsführung in Betracht. Wenn sie später im fertigen Ferienhaus zeitweise privat selber wohnen, wird das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung entsprechend kürzen.
Kranke, behinderte oder alte Menschen brauchen manchmal eine mehrmonatige Behandlung fernab des Hauptwohnsitzes. Wenn sie oder ihre Eltern dafür eine zweite Wohnung mieten, kann es sich um eine doppelte Haushaltsführung handeln. Das gilt auch für ihre Begleiter und Betreuer. Achtung: Diese doppelte Haushaltsführung fällt unter die außergewöhnlichen Belastungen, für die eine einkommensabhängige jährliche Selbstbeteiligung gilt.
Die doppelte Haushaltsführung gilt zeitlich unbegrenzt (Urteile des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, Aktenzeichen: 2 BvR 400/98 und 2 BvR 1735/00). Lediglich die Verpflegungspauschale wird nur für die ersten drei Monate gewährt (bestätigt vom Bundesfinanzhof, BFH, Aktenzeichen: VI R 10/08).
Für die Miete einer Zweitwohnung in Deutschland sind höchstens 1.000 Euro pro Monat abziehbar.
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