Vermietung - Steuertipps für Immobilienbesitzer

Die wichtigsten Steuer-Tipps für Vermieter: Sie können sämtliche Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Modernisierungskosten und laufenden Kosten steuerlich geltend machen. Das ist sogar dann möglich, wenn sie das Haus oder die Wohnung sehr günstig vermieten, zum Beispiel an ein Familienmitglied. Vorausgesetzt, die Miete entspricht dem Mindeststandard.

Zudem verlangt das Finanzamt von Ihnen eine Gewinnerzielungsabsicht - alles andere wäre reine "Liebhaberei", an der sich das Finanzamt nicht beteiligt. Sprich: Sie dürfen nicht allzu "wohltätig" gegenüber Ihren Angehörigen oder bedürftigen Menschen sein. Sie müssen in einer Planung über viele Jahre zumindest einen Euro Gewinn glaubhaft machen können.

Besonders beliebt ist das Steuersparmodell "Studentenbude": Sie erwerben für Ihren Nachwuchs eine Wohnung am Ort des Studiums oder der Ausbildung. Sie verlangen minimale Miete. Sie dürfen alle Kosten steuerlich geltend machen. Sie dürfen Ihrem Kind sogar die Miete (oder noch mehr Unterhalt) schenken. Dies alles ist steuerlich völlig legal, wenn Sie die Voraussetzungen einhalten.

Nur der vermietete Anteil einer Wohnung oder eines Gebäudes lässt sich steuerlich nutzen. Wer eine selbstgenutzte Immobilie vermietet, muss seinen privaten Anteil aus den Kosten herausrechnen. Maßgeblich ist dafür der Anteil an der privat genutzten Wohnfläche an der gesamte Wohnfläche.

Diese Aufteilung ist auch dann geboten, wenn Sie Ihr Eigenheim zum Teil für Ihr Unternehmen nutzen - egal ob nur ein Arbeitszimmer oder mehrere Etagen. In diesem Fall sollten Sie sich außerdem mit dem Fachbegriff "Stille Reserve" befassen - und am besten einen Steuerberater hinzuziehen.

Vermieter können einen Teil ihrer gezahlten Grundsteuer zurückfordern, wenn sie keinen Mieter finden, obwohl sie sich ausreichend bemüht haben.

Für Immobilien im Ausland gilt häufig das Belegenheitsprinzip. Demnach darf derjenige Staat, in dem das Haus oder die Wohnung liegt, die Mieteinnahmen besteuern.

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