Steuertipps für die Familie und das Privatleben

In dieser Hauptrubrik lesen Sie Steuer-Tipps und Hintergründe, die Ihr Privatleben und die Familie berühren. Und zwar unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger, Immobilienbesitzer oder Kapitalanleger sind. Mit dem Ehepartner, Lebenspartner, Kindern und Enkeln sparen Sie besonders viel Geld. Denn die steuerlich abziehbaren Kosten bleiben bei vielen Steuermodellen in der Familie.

Häufig wiederkehrende Fragestellungen und Motive:

  • Welche Ausgaben für meine Familie kann ich steuerlich geltend machen? Die häufigste Antwort auf diese Frage sind die außergewöhnlichen Belastungen (agB). Darunter fallen unter weiteren Voraussetzungen zum Beispiel Unterhaltszahlungen, Scheidungskosten (nur nach einem Gerichtsverfahren), Beerdigungen, Brillen, Zahnersatz und andere medizinische Behandlungen, die Sie für sich oder ein Familienmitglied getragen haben und die kein Dritter (zum Beispiel Krankenversicherung) erstattet hat.
  • Welche Versicherungenbeiträge dürfen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen und so Steuern sparen? Die Beiträge der Sterbegeldversicherung beispielsweise, mit der viele Bundesbürger ihre Angehörigen vor den steigenden Beerdigungskosten bewahren wollen, sind teilweise absetzbar und die Auszahlung meist steuerfrei. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in einem Fachartikel.
  • Erfolgreiche Unternehmer suchen nach legalen Wegen, um möglichst steuerfrei Gewinne aus der Firma zu ziehen und ins Privatvermögen oder ins Familienvermögen zu übertragen. Zum Beispiel mit einer Stiftung. Oder indem sie ihre Angehörigen mit üppigem Gehalt samt Firmenwagen und anderen Extras als Angestellte beschäftigen.
  • Ein beliebtes Steuersparmodell für Immobilienbesitzer ist der Angehörigen-Mietvertrag: Die Familienmitglieder dürfen vergünstigt wohnen. Das Geld für die Miete bleibt also innerhalb der Familie, während der Eigentümer seine Ausgaben für Renovierungen, Kreditzinsen etc. steuerlich gegenrechnet. Vorausgesetzt, er hält die scharfen Anforderungen des Finanzamts ein.
  • Große Vermögen lassen sich über einen langen Zeitraum hinweg steuerfrei auf die Nachkommen übertragen. Dazu nutzen die Beteiligten die Freibeträge für Schenkungen (und letztlich gegebenenfalls für eine Erbschaft) aus.
  • Mit welcher Steuerklassenwahl geben gemeinsam veranlagte Ehepaare ihrem Finanzamt im Jahresverlauf den kleinsten Kredit? Ziel dieser Frage ist es, jeden Monat über mehr Geld frei zu verfügen, statt ein Jahr später auf die Steuerrückzahlung zu warten. Übrigens: Wer versucht, schwanger zu werden, holt mit der richtigen Steuerklassen-Kombination ein deutlich größeren Zuschuss beim Elterngeld heraus.
  • Ausgaben fürs Privatvergnügen sparen keine Steuern. Wie beteilige ich das Finanzamt trotzdem an meinem Hobby? Hier lesen Sie, wie Sie zum Beispiel Ihre Mitgliedschaft in einem Golfclub steuerlich geltend machen.

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