Neues oder altes Partnerkonto: Steuerfallen umgehen

vom 28. März 2018 (aktualisiert am 09. April 2019)

Wenn Paare zusammenziehen oder gar heiraten, richten sie in der Regel ein gemeinsames Konto ein. Jeder Partner kann Miete, Strom und Einkäufe bezahlen, ohne dass der andere aufwändig den Zahlungen zustimmen müsste. Das ganze Leben wird leichter. Leichter wird es aber auch, in eine der vielen Steuerfallen zu tappen, die sich beim Einrichten und Nutzen des gemeinsamen Kontos auftun. In diesem Artikel lesen Sie, wie Sie beim neuen Partnerkonto steuerlich richtig vorgehen und warum Sie eher kein bestehendes Konto ausweiten sollten.

Hauptproblem: Schenkungsteuer

Vielen Steuerzahlern ist nicht klar: Selbst wenn sie heiraten und sich gemeinsam veranlagen lassen, sieht das Finanzamt sie immer zuerst als Einzelpersonen mit eigenem Vermögen und eigener Steuerpflicht an. Daher kann das Partnerkonto zu steuerlichen Schwierigkeiten führen, wenn a) einer der Partner deutlich mehr Geld einzahlt als der andere oder wenn b) einer der Partner deutlich mehr Geld für seine eigenen Zwecke ausgibt. Das Finanzamt wird in diesen Fällen prüfen, ob ein Partner dem anderen Geld geschenkt hat und hierauf Schenkungsteuer fällig wird.

Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt ein Schenkungsfreibetrag von 500.000 Euro. Nur wer diesen Freibetrag innerhalb von 10 Jahren überschreitet, unterliegt mit dem darüber hinausgehenden Betrag der Schenkungsteuer. Die Partnerkonto-Steuerfalle entsteht bei Verheirateten also erst ab einem hohen Geldbetrag.

Wer weder verheiratet noch verwandt ist, genießt einen Freibetrag von 20.000 Euro pro 10 Jahre. Er muss beim Partnerkonto also von Anfang an steuerlich aufpassen. Aufs einzelnes Jahr umgerechnet, bedeutet das einen Freibetrag von durchschnittlich 2.000 Euro. Vereinfacht gesagt, dürfte also ein lediger Kontopartner den anderen mit durchschnittlich 2.000 Euro pro Jahr steuerfrei unterstützen. Oder um es an einem Extremfall und vereinfacht darzustellen: Er dürfte 20.000 Euro aufs gemeinsame Konto einzahlen und der andere Partner dürfte das Geld über 10 Jahre hinweg allein aufbrauchen, ohne darauf Schenkungsteuer zahlen zu müssen.

In beiden Fällen sollten die (Ehe-)Partner nachhalten, in welchem Verhältnis sie Geld aufs Konto einzahlen und ausgeben. Warum, erklären wir in den folgenden Abschnitten ausführlicher.

2 Lösungen: Jedem das Gleiche oder jedem genau zuordnen

Es gibt zwei Strategien, um die Schenkungsteuer auch für Unverheiratete verlässlich zu vermeiden:

  1. Jedem genau das Gleiche: Beide Partner zahlen denselben Betrag auf das gemeinsame Konto ein und geben das Geld nur für gemeinsame Anschaffungen aus. Das erleichtert den Nachweis fürs Finanzamt. Persönliche Anschaffungen sind nur über ein zusätzliches eigenes Girokonto möglich. Etwaige Kapitalerträge sind hälftig zu versteuern. Das gemeinsame Konto ist somit ein reines Haushaltskonto.
  2. Unterschiedlich, aber jedem genau zuzuordnen: Beide Partner halten schriftlich fest, wem wie viel Geld auf dem gemeinsamen Konto gehört. Jeder darf für persönliche Zwecke nur im selben Verhältnis auf das Konto zugreifen, wie er Geld eingezahlt hat. Halten Sie diesen Vertrag streng ein, lassen Sie kein Detail schleifen - das Finanzamt sucht nach kleinen Fehlern. Versteuern Sie etwaige Kapitalerträge im selben Verhältnis, wie Ihnen das Geld zuzuordnen ist. Zusätzliche eigene Girokonten sind bei dieser Lösung nicht zwingend erforderlich.

Neues Konto einrichten oder bestehendes Konto ausweiten?

Was bedeuten diese Hintergründe für das neue Konto? Sollen die zwei Kontoinhaber ein völlig neues Partnerkonto einrichten? Oder bei einem bestehenden Girokonto einen weiteren Inhaber hinzufügen?

Wenn Sie unseren Lösungsweg 1 vom Abschnitt oben wählen, sollte jeder Partner zusätzlich ein eigenes Girokonto führen. Ein bestehendes Konto zum gemeinsamen Haushaltskonto zu ändern, hat also nur Sinn, wenn einer der Partner sozusagen ein überschüssiges Konto herumliegen hat. Falls auf diesem Konto schon Geld liegt, sollte der hinzukommende Partner denselben Betrag einzahlen. Danach achten beide Partner auf gleichmäßige Ein- und Auszahlungen, wie oben beschrieben

Beim Lösungsweg 2 legen Sie ohnehin vertraglich fest und halten genau nach, wer in welchem Verhältnis Geld einzahlt und für eigene Zwecke ausgibt. Von daher braucht kein Partner zwingend ein eigenes zusätzliches Girokonto. Sie können also ein bestehendes Girokonto zum gemeinsamen Lebenskonto umbauen.

Sonderfall Kontopfändung: Kontopartner bilden nicht nur eine "Bezahlgemeinschaft", sondern auch eine Schuldengemeinschaft. Falls ein Partner das Konto zum Beispiel ins Minus zieht, haften auch alle anderen Kontoinhaber gegenüber der Bank für diese Schulden. Ein solcher Sturz ins Minus kann auch durch eine berechtigte oder versehentliche Kontopfändung durch das Finanzamt entstehen. Das Finanzamt greift immer zuerst auf Konten zu, die es kennt. Erst wenn dort nichts mehr zu holen ist, ermittelt es etwaige weitere Konten des Steuerpflichtigen. Dieser Hintergrund spricht dafür, ein völlig neues Konto als Gemeinschaftskonto einzurichten. So gewinnen Sie Zeit, Ihr Geld in Sicherheit zu bringen, bevor das Finanzamt Ihres Partners auf Ihr gemeinsames Konto zugreift. Sie entschärfen die Folgen einer Kontopfändung, indem Sie auf einen Dispositionsrahmen verzichten und das Partnerkonto als Guthabenkonto führen.

Gesichtspunkt Kreditwürdigkeit (Bonität): Wer zu viele Bankkonten führt, verschlechtert seine Bewertung bei der Schufa und anderen Kreditschutzgemeinschaften. Das spricht dafür, ein bestehendes Konto zu erweitern, statt ein weiteres einzurichten.

Fazit

Wer nicht verheiratet ist, sollte nach unserer Einschätzung nur ein gemeinsames Haushaltskonto führen. Ein gemeinsames "Lebenskonto" ist wegen der Schenkungsteuer meist ein schwieriges und bürokratisches Unterfangen. Es empfiehlt sich, kein bestehendes Konto zu nutzen, sondern ein neues einzurichten, möglichst ohne Kontoführungsgebühr.

Ehepaare haben es steuerlich leichter, ihre kompletten Lebenskosten über das Partnerkonto zu bezahlen. Zwar müssen auch sie wegen der Schenkungsteuer nachhalten, wer in welchem Umfang Geld ein- und auszahlt. Aber dank des hohen Freibetrags für Ehepaare haben sie es deutlich einfacher als Unverheiratete. Auch hier empfehlen wir, ein neues Partnerkonto einzurichten.

Steuer-Tipp: Wir empfehlen außerdem, dass jeder Partner sicherheitshalber zusätzlich ein eigenes Girokonto behält. Zumindest solange es Konten ohne Kontoführungsgebühr gibt, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Es ist immer sinnvoll, einen Notgroschen für mehr Handlungsspielraum zu haben. Zum Beispiel:

  • Um ein Geburtstagsgeschenk an den Kontopartner geheim zu halten.
  • Während einer Beziehungskrise oder gar Trennung.
  • Für den Fall einer Kontopfändung, weil der Kontopartner finanzielle oder steuerliche Schwierigkeiten hat.
  • Für den Todesfall: Stirbt der Kontopartner, könnten seine Erben die Einzelverfügungsberechtigung für das Konto widerrufen. Jede noch so kleine Zahlung wäre nur noch möglich, wenn sowohl Sie als auch der oder die Erben zustimmen.

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