Treppenlift von der Steuer absetzen

vom 19. März 2012 (aktualisiert am 11. Juni 2014)
Von: Lutz Schumann

Die Kosten eines Treppenlifts sind als außergewöhnliche Belastung Steuern mindernd absetzbar, wenn der Einbau wegen gesundheitlicher Beschwerden medizinisch notwendig ist, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: VI R 14/11, III R 97/06 und III B 107/06). Eine weitere Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass Sie die Kosten (zumindest zum Teil) selbst getragen und nicht (vollständig) erstattet bekommen haben, zum Beispiel von Ihrer Krankenversicherung.

Was "medizinisch notwendig" ist, wird zwar nicht festgelegt. Aus den Urteilen von BFH und Finanzgerichten geht aber hervor, dass der Steuervorteil für Unfallopfer, kranke, alte und behinderte Menschen gilt. Am sichersten ist es, wenn Sie sich vor dem Einbau von einem Amtsarzt bescheinigen lassen, dass der Treppenlift medizinisch notwendig ist. Zwar ist ein solches Attest vom Amts- oder Vertrauensarzt nicht mehr zwingend vorgeschrieben, um außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Jedoch ersparen Sie sich dadurch langwierige Diskussionen mit Ihrem Finanzbeamten über die Notwendigkeit des teuren Einbaus. Außerdem können Sie die Gehunfähigkeit mit einem Schwerbehindertenausweis nachweisen (Grad der Behinderung (GdB): mindestens 50).

Treppenlift als Steuersparmodell

Ein Treppenlift ist die ideale Möglichkeit, um noch mehr Steuern mit anderen Krankheitskosten, Pflege oder Unterhalt zu sparen. Denn außergewöhnliche Belastungen wirken sich nur dann steuerlich aus, wenn sie insgesamt im Jahr einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Dieser Eigenanteil hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Ein Treppenlift kostet so viel Geld (meist einen fünfstelligen Betrag), dass Sie allein durch ihn die Hürde der zumutbaren Selbstbeteiligung locker nehmen. Das bedeutet: Jeder weitere Euro für außergewöhnliche Belastungen wirkt sich im selben Jahr steuerlich voll aus.

Beispiel: Die Eheleute Clever lassen für ihren gehbehinderten Sohn einen Treppenlift in ihr Einfamilienhaus einbauen. Die Kosten: 15.000 Euro. Das Ehepaar hat Jahreseinkünfte von 100.000 Euro pro Jahr.

Beispielrechnung: So sparen Sie mit einem Treppenlift Steuern

Posten Betrag
Einbaukosten 15.000 Euro
Eigenanteil (4 Prozent von 100.000 Euro) - 4.000 Euro
als außergewöhnliche Belastung absetzbar 11.000 Euro
Steuererstattung * 5.119 Euro
* Grob vereinfacht bei einem persönlichen Steuersatz von zum Beispiel 41 Prozent (einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)

Ergebnisse:

  • Das Ehepaar spart über 5.000 Euro Steuern. Der Treppenlift wird dadurch sozusagen um ein Drittel günstiger.
  • Weitere außergewöhnliche Belastungen lassen sich dieses Jahr voll geltend machen.

Noch mehr Steuern sparen mit dem Treppenlift

Steuer-Tipp 1: Ziehen oder verschieben Sie sämtliche anstehenden außergewöhnlichen Belastungen möglichst in das Jahr, in dem Sie den Treppenlift bezahlen. Hier finden Sie eine Liste mit anerkannten außergewöhnlichen Belastungen. Auf diese Weise beteiligen Sie das Finanzamt an Kosten, auf denen Sie in den meisten anderen Jahren sitzen geblieben wären - sogar am Kleinkram für Medikamente, kurze Behandlungen und Fahrtkosten.

Steuer-Tipp 2: Neben der Montage dürften auch die laufenden Kosten und Reparaturen unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen. Dazu gibt es zwar noch keine Gerichtsurteile. Sie sollten es aber auf jeden Fall versuchen und die laufenden Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Steuer-Tipp 3: Früher haben die Finanzämter die Kosten für einen Treppenlift mit der Begründung gestrichen, der Immobilienbesitzer erhalte durch den Einbau einen Gegenwert. Sollte Ihr Finanzbeamter versuchen, sich mit diesem Argument aus der Affäre zu ziehen, weisen Sie ihn auf das steuerzahlerfreundliche BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 hin, Aktenzeichen: VI R 7/09. Demnach kommt es für die Steuerersparnis durch den Treppenlift nur darauf an, dass der Einbau medizinisch notwendig ist und Sie dies nachweisen können.

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