Neue Spendenbescheinigung ab 2012/2013

vom 09. Oktober 2012 (aktualisiert am 09. Januar 2013)
Von: Lutz Schumann

Ab dem 1. Januar 2013 müssen sich alle gemeinnützigen Vereine und andere Einrichtungen wie Parteien, Stiftungen und Wählervereinigungen an neue Vordrucke für Spendenbescheinigungen halten, offiziell "Zuwendungsbestätigung" genannt. Die alten Formulare für 2009 bis 2012 sind dann nicht mehr zulässig. Wer sie dennoch nutzt, haftet persönlich für finanzielle Schäden. Für die restlichen Monate 2012 sind die alten und neuen Formulare gleichzeitig erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die verbindlichen Muster grundlegend überarbeitet und im September 2012 veröffentlicht (Aktenzeichen: IV C 4 - 2223/07/0018:005). Das BMF will damit sicherstellen, dass Spendenbescheinigungen bundesweit einheitlich sind.

Die Spenden-Muster unterscheiden sich nach:

  • Spendenanlass, zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachzuwendungen
  • und nach Spendenempfänger: gemeinnützige Vereine, Parteien, Stiftungen und Wählervereinigungen.

Neu ist das Muster einer Sammelbestätigung über Geldzuwendungen und Mitgliedsbeiträge. Vereine können es benutzen, wenn ein Förderer im Lauf eines Jahres häufiger gespendet hat. Sie brauchen jetzt nicht mehr für jede einzelne Spende eine eigene Bescheinigung auszustellen.

Wo bekomme ich die neuen Spendenbescheinigungen?

Sie können sich das amtliche 22-seitige BMF-Schreiben mit 13 Mustern hier als PDF herunterladen (Größe: 260 KB). Nachteil: Sie müssen Ihre Daten immer wieder neu eintragen.

Sie können die Spenden-Vordrucke online über das Formular-Management-System (FMS) ausfüllen, speichern, drucken und später erneut bearbeiten. Vorteil: Ihre Daten bleiben gespeichert, was Ihnen Zeit beim Ausfüllen spart.

Welches Spendenformular brauche ich für meinen Verein?

Gemeinnützige Vereine benötigen für ihre Arbeit folgende Muster:

  • Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag,
  • Bestätigung über Sachzuwendungen und
  • Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge (neu).

Kaum Änderungen am Musterformular erlaubt

Gemeinnützige Vereine und andere Einrichtungen sind nicht verpflichtet, die amtlichen Muster des Bundesfinanzministeriums zu verwenden. Sie dürfen eine eigene Spendenbescheinigung entwerfen. Die Finanzämter erkennen solche Eigenkreationen aber nur an, wenn sie die Vorgaben exakt einhalten.

Fehler, Schaden und Haftung

Die korrekte Zuwendungsbestätigung dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und ist Voraussetzung dafür, dass der Spender eine Steuerermäßigung erhält. Doch auch wenn das Finanzamt die Spendenbescheinigung nicht anerkennt, kann der Spender den Betrag als Sonderausgaben abziehen.

Das Finanzamt holt sich den zu Unrecht erhaltenen Steuervorteil vom Verein zurück. Der Verein muss dem Finanzamt die entgangene Steuer in Höhe von pauschal 30 Prozent des gespendeten Betrags zurückzahlen. Kam die Spende von einem gewerbesteuerpflichtigen Selbstständigen oder einem Gewerbebetrieb, kommt ein Haftungsbetrag von 15 Prozent für die entgngene Gewerbesteuer hinzu.

Der Verein, genauer gesagt dessen Mitglieder können sich das Geld bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Vorstand zurückholen.

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