Umzugskosten und aktuelle Pauschalen

vom 17. Januar 2017 (aktualisiert am 05. August 2021)
Von: Lutz Schumann
Das Montieren von Lampen sowie andere Arbeiten im Zuge eines Umzugs lassen sich in der Steuererklärung nutzen.

Das Montieren von Lampen sowie andere Arbeiten im Zuge eines Umzugs lassen sich in der Steuererklärung nutzen.

Wer aus beruflichen oder betrieblichen Gründen umzieht, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen oder steuerfrei ersetzt bekommen. Zusätzlich gibt es Steuerpauschalen für sonstige Umzugskosten, sodass Sie nicht sämtliche einzelnen Ausgaben nachhalten müssen. In diesem Artikel lesen Sie, wie Sie Ihre Umzugskosten von der Steuer abziehen, welche Ausgaben das Finanzamt anerkennt, welche Voraussetzungen Sie beachten müssen und welche Pauschalen Sie zusätzlich bekommen.

Von diesen Umzugskosten und Pauschalen profitieren nur Steuerzahler, die aus beruflichem Anlass umgezogen sind. Private Gründe dürfen nur eine untergeordnete Rolle spielen. Arbeitnehmer machen ihre Ausgaben für den Umzug als Werbungskosten geltend, Selbstständige als Betriebsausgaben.

Sind Sie richtig herum umgezogen?

Wichtig: Treten Sie erst Ihre Arbeitsstelle an oder unterschreiben Sie wenigstens den Arbeitsvertrag. Erst wenn das erledigt ist, ziehen Sie um. Denn wenn Sie vorher umziehen, lehnt das Finanzamt den Steuerabzug für Ihre Umzugskosten ab.

Steuer-Tipp 1: Das Finanzamt beteiligt sich nur an beruflichen Umzugskosten, die Sie selbst getragen haben und nicht etwa Ihr Arbeitgeber. Viele Finanzbeamte sind jedoch misstrauisch: Sie gehen ohne weitere Nachweise grundliegend davon aus, dass der Arbeitgeber den Umzug bezahlt hat, und streichen Ihren Werbungskostenabzug. Holen Sie sich daher vorab eine schriftliche Bescheinigung Ihres Chefs und geben Sie diese bei der Steuererklärung mit ab.

Download:
Solch eine rechtssichere Muster-Bescheinigung bekommen Sie hier als Download (PDF und DOC). Damit lassen Sie Ihren Arbeitgeber gegenüber Ihrem Finanzamt bestätigen, dass er keine oder nur anteilige Umzugskosten für Sie übernommen hat. Diese Mustervorlage besteht aus einer Seite, wurde von Anwälten erstellt und lässt sich auf Ihre Bedürfnisse anpassen.

Steuer-Tipp 2: Kosten steuerlich abzusetzen, ist immer nur der zweitbeste Weg, um Geld zu sparen. Besser ist es, wenn Kosten gar nicht erst entstehen. Falls Sie Ihren Umzug noch nicht geplant haben, vergleichen Sie die Kosten für Umzugsfirmen und Lkw-Verleih in Ihrer Umgebung. Immobilienscout24 bietet hierfür einen kostenlosen Vergleichsrechner, damit Sie stressfrei, sicher und günstig im neuen Heim ankommen. Sparpotenzial: bis zu 70 Prozent. Auch bei den (steuerlich absetzbaren) Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung sparen Sie Zeit und Geld, wenn Sie über MyHammer die Preise örtlicher Handwerker vergleichen.

Welche Ausgaben sind als berufliche Umzugskosten absetzbar?

Wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, darf folgende Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, wenn er sie schriftlich belegt:

  • Kosten für den Transport des Umzugsguts, Spedition oder Miet-Lkw,
  • Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen und Umzugsvorbereitung,
  • doppelte Miete bis zu einem Jahr (siehe gesammelte Fragen unten) oder Mietausfall bis zu sechs Monate,
  • Maklergebühren (nur für eine Mietwohnung),
  • Anschaffungskosten für einen Kochherd und für Öfen,
  • Unterrichtskosten und Nachhilfe für die Kinder, per Einzelnachweis oder Pauschale. Hierfür gilt eine Höchstgrenze, die Sie der übernächsten Tabelle weiter unten entnehmen. (Hintergrund: Bei einem Schulwechsel ist häufig Stoff nachzuholen, vor allem beim Umzug in ein anderes Bundesland. Diese Zusatzkosten werden steuerlich berücksichtigt.)
  • Pauschale für "sonstige Umzugskosten":Zusätzlich zu diesen tatsächlichen Kosten gibt es eine Umzugskostenpauschale, für die keine Belege notwendig sind. Eine Tabelle und ausführliche Erklärung stehen im folgenden Abschnitt.

Aktuelle Umzugskostenpauschalen

Zusätzlich zu obigen tatsächlichen Kosten gibt es eine Pauschale für so genannte sonstige Umzugskosten, die jeder Steuerzahler einmal pro Umzug in seiner Steuererklärung nutzen darf. Damit werden sonstige Aufwendungen während des Umzugs abgegolten, in der Fachsprache daher auch "sonstige Umzugskosten" genannt..

Steuer-Tipp: Wenn Ihre tatsächlich entstandenen sonstigen Umzugskosten höher sind als diese Pauschalen, dann dürfen Sie die tatsächlichen Ausgaben geltend machen. Reichen Sie dazu Ihre Rechnungen und Belege ein.

Unter die Umzugspauschale fallen:

  • Trinkgelder für die Möbelpacker und andere Helfer. Hierunter fällt zum Beispiel auch, wenn Sie Ihre Freunde als Dank für die Hilfe nach dem Möbelschleppen zum Essen einladen.
  • Fachgerechter An- und Abbau von Lampen, Einbauküche und anderen elektrischen Geräten (aber nicht die Anschaffungskosten dieser Geräte).
  • Fachgerechtes Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen (aber nicht die Anschaffungskosten dieser Gegenstände).
  • Gebühren für die Ummeldung.
  • Anzeigen für die Wohnungssuche etc.
  • Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, sofern Sie vertraglich zur Übernahme verpflichtet sind (aber nicht Schönheitsreparaturen in der neuen Wohnung, denn diese sind privat veranlasst).

Welcher pauschale Satz dem Steuerzahler zusteht, hängt davon ab, wann er seinen berufsbedingten Umzug beendet hat:

Steuerpauschalen für sonstige Umzugskosten
Umzug abgeschlossen verheiratet, Lebenspartner oder Gleichgestellte ledig Zuschlag pro weitere Person im Haushalt
Stand: Juni 2019
ab 1. März 2020 2.066 Euro 820 Euro  361 Euro
ab 1. April 2019 2.045 Euro 811 Euro 357 Euro
ab 1. März 2018

1.984 Euro

787 Euro 347 Euro

 

ab 1. Februar 2017 1.528 Euro 764 Euro 337 Euro
ab 1. März 2016 1.493 Euro 746 Euro 329 Euro
ab 1. März 2015 1.460 Euro 730 Euro 322 Euro
ab 1. März 2014 1.429 Euro 715 Euro 315 Euro
ab 1. August 2013 1.390 Euro 695 Euro 306 Euro
ab 1. Januar 2013 1.374 Euro 687 Euro 303 Euro
ab 1. März 2012 1.357 Euro 679 Euro 299 Euro
ab 1. Januar 2012 1.314 Euro 657 Euro 289 Euro
ab 1. August 2011 1.283 Euro 641 Euro 283 Euro
ab 1. Januar 2011 1.279 Euro 640 Euro 282 Euro
ab 1. Januar 2010 1.271 Euro 636 Euro 280 Euro
ab 1. Juli 2009 1.256 Euro 628 Euro 277 Euro
ab 1. Januar 2009 1.204 Euro 602 Euro 265 Euro
ab 1. Januar 2008 1.171 Euro 585 Euro 258 Euro
bis 31. Dezember 2007 1.121 Euro 561 Euro 247 Euro

Steuer-Tipp: Beenden Sie Ihren Umzug nach dem Stichtag einer Erhöhung, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben und es keine Mehrkosten oder Stress verursacht. Dadurch sind rund 15 bis 30 Euro mehr absetzbar.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Pauschalen für sonstige Umzugskosten zuletzt am 6. Oktober 2014 erhöht, und zwar rückwirkend zum 1. März 2014 sowie im Voraus für den 1. März 2015. Die Sätze stehen im BMF-Schreiben vom 6. Oktober 2014 mit dem Aktenzeichen: IV C 5 - S 2353/08/10007.

Höchstgrenze für Unterrichtskosten

Das Finanzamt erkennt die oben genannten Unterrichts- und Nachhilfekosten für Kinder nur begrenzt an. Sie werden ab folgender Höhe gekappt:

Höchstgrenze für umzugsbedingten Unterricht und Nachhilfe
Zeitraum für den Abschluss des Umzugs Maximal abziehbare Unterrichtskosten
Stand: Juni 2019
ab 1. April 2022 1.181 Euro
ab 1. April 2021 1.160 Euro
ab 1. Juni 2020 1.146 Euro
ab 1. März 2020 2.066 Euro
ab 1. April 2019 2.045 Euro
ab 1. März 2018 1.984 Euro
ab 1. Februar 2017 1.926 Euro
ab 1. März 2016 1.882 Euro
ab 1. März 2015 1.841 Euro
ab 1. März 2014 1.802 Euro
ab 1. August 2013 1.752 Euro
ab 1. Januar 2013 1.732 Euro
ab 1. März 2012 1.711 Euro
ab 1. Januar 2012 1.657 Euro
ab 1. Juli 2009 1.584 Euro

Auch diese Sätze für die Kosten eines umzugsbedingten Nachhilfeunterrichts je Kind wurden mit dem oben genannten BMF-Schreiben erhöht.

Fragen und Antworten zur Umzugspauschale und Umzugskosten

Kann ich die Umzugspauschale mehrmals im Jahr bekommen?

Im Grunde ja: Die Umzugspauschale ist nicht an einen Zeitraum geknüpft. Wenn Sie mehrmals im Jahr aus beruflichem Grund umziehen, haben Sie jedes Mal Anspruch auf die Pauschale. Jedoch ist es unüblich, dass zum Beispiel ein Arbeitnehmer mehrmals - also unvorhergesehen - den Wohn- und Arbeitsort wechselt, ohne dass sein Arbeitgeber ihm die Kosten erstattet. Deshalb wird Ihr Finanzamt sehr genau und misstrauisch prüfen, ob Ihre Umzüge wirklich beruflich bedingt sind.

Wie mache ich die Umzugspauschale bei privatem Umzug geltend?

Das Finanzamt beteiligt sich grundsätzlich nicht an privaten Kosten, deshalb ist ein privater Umzug nicht absetzbar.

Steuer-Tipp 1: Prüfen Sie, ob Sie nicht doch die Voraussetzungen für einen beruflichen Umzug erfüllen. Viele Steuerzahler wissen zum Beispiel nicht, dass ein Umzug beruflich veranlasst ist, wenn sie dadurch ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit pro Tag um mindestens eine Stunde verringern, in den meisten Fällen also 30 Minuten pro Fahrt.

Steuer-Tipp 2: Unabhängig von einem Umzug haben Sie immer die Möglichkeit, Arbeiten in Ihrem Haus oder Wohnung als haushaltsnahe Dienstleistung oder haushaltsnahe Handwerkerleistung von der Steuer abzuziehen. Darunter fallen auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen und Schönheitsreparaturen wie Malen und Streichen. Voraussetzung: Sie lassen nicht Ihre Freunde streichen, sondern beauftragen ein ordentlich angemeldetes Unternehmen.

Steuer-Tipp 3: Sparen Sie extra, indem Sie für die Renovierung nicht das erstbeste Maler-Angebot nehmen, sondern Handwerkerpreise vergleichen. Ebenso lohnt sich ein Umzugsrechner, mit dem Sie Ihre Transportkosten drücken.

Wie gebe ich die Umzugspauschale an?

Nehmen Sie sich ein einzelnes Blatt und rechnen Sie Ihre tatsächlichen Umzugskosten zusammen, zum Beispiel die Provision für den Immobilienberater, die Fahrtkosten für die Besichtigungen und die Speditionskosten. Am Ende fügen Sie die Umzugspauschale hinzu und ermitteln so den Gesamtbetrag, den Sie in die Einkommensteuererklärung eintragen.

Wo trage ich die Umzugspauschale ein?

Fügen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung eine Anlage N bei. Auf der 2. Seite (Werbungskosten) tragen Sie die Umzugskosten in Zeile 46 ein.

Steuer-Tipp: Tragen Sie nicht bloß den Gesamtbetrag Ihrer Umzugskosten in Ihrer Steuererklärung ein. Sondern fügen Sie ein eigenes Blatt hinzu, aus dem die Berechnung der Umzugskosten klar hervorgeht, siehe vorherige Antwort. Das Finanzamt erkennt eine nachvollziehbare Rechnung eher an als einen reinen Endbetrag.

Wie gebe ich meine Umzugskosten über Elster an?

Fügen Sie eine Anlage N ein. Auf der Seite der Werbungskosten tragen Sie die Umzugskosten in Zeile 46 ein. Es empfiehlt sich, eine gesonderte Berechnung der Umzugskosten zu Ihrer Einkommensteuererklärung beizufügen, da Sie in der Einkommensteuererklärung nur den Gesamtbetrag eintragen können.

Wie setze ich meine Umzugskosten nach einer Trennung oder Scheidung ab?

Die Umzugskosten nach einer Scheidung sind nicht beruflicher Natur und können daher nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Außerdem haben die Finanzgerichte entschieden, dass die Umzugskosten für die Trennung nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden können (Niedersächsisches Finanzgericht, 5. Senat, Aktenzeichen: V 37/80).

Wie bekomme ich die Umzugspauschale, wenn ich ins Ausland ziehe?

Gar nicht - jedenfalls nicht in Deutschland und nicht, wenn Sie dauerhaft wegziehen. Um die Umzugskosten als Werbungskosten geltend zu machen, müssen die Aufwendungen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen in Deutschland stehen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort Einkünfte erzielen, sind Sie meist dort steuerpflichtig. Sie können Ihre Umzugskosten allenfalls im neuen Wohnsitzstaat nach dessen Steuerrecht geltend machen.

Anders sieht es aus, wenn Ihr deutscher Arbeitgeber Sie nur vorübergehend ins Ausland versetzt, er Sie weiterhin in Deutschland bezahlt und Sie in Deutschland Ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. In solchen Fällen übernimmt aber in der Regel der Arbeitgeber sämtliche Umzugskosten, so dass Ihnen gar keine steuerlich absetzbaren Kosten entstanden sind.

Wie bekomme ich die Umzugspauschale, wenn ich aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehe?

Die Anerkennung der Umzugspauschale richtet sich bei einem Zuzug aus dem Ausland nach den allgemeinen Voraussetzungen. Ist der Umzug beruflich oder betrieblich veranlasst, können Sie die Aufwendungen steuerlich geltend machen.

Bekomme ich die doppelte Umzugspauschale, wenn ich für die Wohnungssuche eine Übergangswohnung am Arbeitsort gemietet habe?

Nein. Das Finanzamt bewertet jeden Umzug gesondert. Wenn der erste Umzug in die Nähe des Arbeitsortes eine Zeitersparnis von mehr als einer Stunde bringt, setzen Sie die Umzugskosten von der Steuer ab. Der zweite Umzug wird wieder nach den oben genannten Gesichtspunkten bewertet. Um den zweiten Umzug von der Steuer abzusetzen, muss auch dieser beruflich oder betrieblich veranlasst sein.

Wie rechne ich meine Umzugskosten ab, wenn ich am neuen Arbeitsort übergangsweise im Hotel oder bei Freunden gewohnt habe?

Gar nicht. Die Aufwendungen für die Wohnungssuche sind in der Umzugspauschale enthalten und sind mit dieser abgegolten.

Kann ich doppelte Miete für meine alte Wohnung geltend machen?

Ja. Mieter haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten oder länger und müssen innerhalb vereinbarter Fristen kündigen. Das gilt auch bei berufsbedingten Umzügen. Ist bei einem berufsbedingten Umzug das bisherige Mietverhältnis nicht sofort kündbar oder kann die eigene Immobilie nicht sofort verkauft werden, erkennt das Finanzamt bis zu maximal einem Jahr den Mietwert der Wohnung als Umzugskosten an (Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.11.2008, Aktenzeichen: 10 K 4922 / 05).

Ich habe keine Belege - wie kann ich trotzdem meine Umzugskosten nachweisen?

Versuchen Sie, die Unterlagen noch zu erhalten. Zum Beispiel wird Ihnen eine Spedition oder ein Immobilienmakler eine Rechnungskopie zukommen lassen. Wenn Sie an gar keine Belege mehr gelangen, machen Sie wenigsten die oben genannten belegfreien Umzugspauschalen geltend (siehe Tabelle).

Das Finanzamt hat meine Umzugspauschale nicht anerkannt - was tun?

Grundsätzlich sollten Sie überlegen, einen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einzulegen. Die Einspruchsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid beträgt einen Monat.

Gibt das Finanzamt als Grund für die Ablehnung zum Beispiel an, dass die Fahrtzeitverkürzung nicht groß genug sei? Weisen Sie das Gegenteil anhand eines Routenplaners nach.

Zweifelt das Finanzamt die berufliche Notwendigkeit an? Dann bitten Sie Ihren Arbeitgeber, Ihnen zu bescheinigen, dass er ein starkes Interesse an dem Umzug hat. Reichen Sie diese Unterlagen nachträglich beim Finanzamt ein.

Kann ich die Ausstattung oder Einrichtung der neuen Wohnung von der Steuer abziehen?

Nein, die Ausstattung der Wohnung gehört nicht unmittelbar zur beruflichen Veranlassung. Das gilt auch dann, wenn einzelne Möbel zu groß für die neue Wohnung sind.

Ich verkaufe meine alte Wohnung, weil ich beruflich umziehe. Kann ich Verluste geltend machen?

Nein. Der Verkauf der Wohnung fällt in die private Vermögensebene, selbst wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen.

Wie hoch ist die Umzugspauschale 2017?

Die derzeit aktuellste Erhöhung der Umzugskostenpauschale gilt für Umzugsabschlüsse ab dem 1. Februar 2017. Verheirateten stehen 1.528 Euro zu, Ledigen 764 Euro, außerdem 337 Euro pro weiteres Haushaltsmitglied. Falls Sie Ihren Umzug vor diesem Stichtag beendet haben, greifen die 2016er Werte von 1.493, 746 und 329 Euro.

Wie hoch war die Umzugspauschale 2016?

Auch im Jahr 2016 kommt es auf den Stichtag an: Haben Sie Ihren Umzug ab dem 1. März 2016 abgeschlossen, gelten die Umzugspauschalen von 1.493 Euro für Verheiratete, 746 Euro für Ledige und 329 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Vor dem 1. März 2016 betrugen die Umzugspauschalen 1.460, 730 und 322 Euro.

Wie hoch war die Umzugspauschale 2015?

Auch 2015 war der 1. März der Stichtag: Verheirateten standen 1.460 Euro zu, Ledigen 730 Euro, außerdem 322 Euro pro weiteres Haushaltsmitglied. Vor dem 1. März 2015 griffen die 2014er Werte von 1.429, 715 und 315 Euro.

Wie hoch ist die Umzugspauschale 2014?

Für 2014 galt rückwirkend eine höhere Umzugskostenpauschale. Wenn Sie Ihren Umzug am 1. März 2014 oder später abgeschlossen hatten, standen Ihnen 1.429 Euro zu, wenn Sie verheiratet waren, und 715 Euro, wenn Sie ledig waren. Je weitere Person im Haushalt gab es 315 Euro extra.

Für Umzüge vor dem 1. März 2014 galt der alte 2013er Wert von 1.390 Euro für Verheiratete, 695 Euro für Ledige und 306 Euro pro weiteren Haushaltsangehörigen.

Wie hoch war die Umzugskostenpauschale 2013?

Auch für das Jahr 2013 kam es auf das Datum an, an dem Sie Ihren Umzug beendet hatten. Vom 1. Januar bis 31. Juli 2013 betrug die Umzugspauschale 1.374 Euro für Verheiratete, 687 Euro für Ledige und 303 Euro pro weitere Mitglieder des Haushalts. Am 1. August 2013 stieg die Pauschale auf 1.390 Euro für Verheiratete, 695 Euro für Ledige und 306 Euro für weitere Haushaltsangehörige.

Wie hoch war die Umzugskostenpauschale 2012?

Auch für das Jahr 2012 galten verschiedene Umzugspauschalen, abhängig vom Zeitpunkt, an dem Sie Ihren berufsbedingten Umzug abgeschlossen haben. Vom 1. Januar bis 29. Februar betrugen sie für Ehepaare 1.314 Euro, für Unverheiratete 657 Euro und für weitere Personen im Haushalt 289 Euro. Am 1. März 2012 stiegen die Sätze auf 1.357 Euro (Ehepaare), 679 Euro (Ledige) und 299 Euro (pro weiteren Haushaltsangehörigen).

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