11.05.2020

Änderung der Einkommensteuerformulare 2019

Wie in den meisten Jahren wurden auch in diesem Jahr einige Änderungen an den Formularen für die Einkommensteuererklärung vorgenommen. Wir erklären Ihnen in dem folgenden Beitrag die wichtigsten Änderungen an den Steuervordrucken für das Jahr 2019, und wo Sie nun Ihre Daten eintragen müssen.

Von Diplom-Finanzwirt (FH) Stefan Weiher

Mantelbogen / Hauptvordruck

Der Mantelbogen wurde seit 2019 von vier Seiten auf zwei Seiten gekürzt. Dadurch soll der Mantelbogen übersichtlicher werden. Weiterhin tragen Sie hier vor allem die persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Steuernummer ein. Entfallen sind die Angaben zu Sonderausgaben, wie zum Beispiel Kirchensteuer oder getätigte Spenden. Ebenfalls entfallen sind die Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen, wie zum Beispiel Krankheits-  oder Pflegekosten. Des Weiteren sind die haushaltsnahen Dienstleistungen entfallen. Für dieentfallenen Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und die haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es nuneigene separate Anlagen

Anlage Sonderausgaben

Der Vordruck Anlage Sonderausgaben ist neu seit 2019. Bis 2018 konnte man die Angaben auf dem Mantelbogen / Hauptvordruck eintragen. Arbeitnehmer benötigen diese Anlage, um die Kirchensteuer zum Arbeitslohn einzutragen. Ebenfalls benötigen Sie die Anlage, wenn Sie an gemeinnützige Vereine oder an politische Parteien gespendet haben.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bis 2018 konnten die Haushaltsnahen Aufwendungen wie zum Beispiel die Rechnung des Schornsteinfegers oder der Reinigungskraft im Privathaushalt in Mantelbogen / Hauptvordruck steuerlich geltend gemacht werden. Ab 2019 gibt es nun eine eigene Anlage für diesen Themenbereich. Die Eintragungen sind jedoch gleich geblieben. Nach wie vor werden die Haushaltsnahen Aufwendungen in die Bereiche Dienstleistung und Handwerkerleistung getrennt.

Anlage außergewöhnliche Belastung

Bis 2018 konnten diese Daten ebenfalls im Mantelbogen / Hauptvordruck eingetragen werden. Ab 2019 gibt es nun eine eigene Anlage für diesen Themenbereich. Neu ist auch, dass Sie nun die Aufwendungen genauer zuordnen müssen.  Bis 2018 wurden nur „andere außergewöhnliche Belastungen“ abgefragt. Ab 2019 müssen Sie Ihre Aufwendungen in die folgenden Kategorien aufschlüsseln:

  • Krankheitskosten,
  • Pflegekosten,
  • Behinderungsbedingte Aufwendungen,
  • Behinderungsbedingte KFZ-Kosten,
  • Bestattungskosten und
  • Sonstige außergewöhnliche Belastungen.

Vorsorgeaufwand

Bei der Anlage Vorsorgeauswand hat es eine kleine Änderung bei den steuerfreien Zuschüssen gegeben.

Bis 2018 musste man in der Zeile 11 angeben, ob man einen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen hatte. Diese Abfrage ist nun in Zeile 51 zu finden. Sie muss aber nur noch ausgefüllt werden, wenn Sie keine Ansprüche auf die steuerfreien Zuschüssen hatten.

Anlage V

In der Anlage V gibt es nun eine kleine Änderung. Man kann dort nun vermerken, dass man das Vermietungsobjekt kurzfristig vermietet. Denn wer zum Beispiel regelmäßig Teile seiner Wohnung bei Airbnb vermietet, muss die Einkünfte auf der Anlage V erklären.

Anlage EÜR

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die Ihren Gewinn durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, müssen die Anlage EÜR ausfüllen. Hier gibt es ab 2019 ein paar zusätzliche Felder wie zum Beispiel:

· Zeile 56: Laufende EDV-Kosten

· Zeile 57: Arbeitsmittel

· Zeile 58: Kosten für die Abfallbeseitigung und Entsorgung

· Zeile 59: Kosten für die Verpackung und den Transport

Vorher konnten diese Aufwendungen nur unter sonstige Aufwendungen zusammengefasst werden.