Elektronische Steuererklärung

Der 31.Mai war über Jahrzehnte hinweg bei Steuerzahlern rot im Kalender markiert. Mittlerweile wurde die Abgabefrist um 2 Monate nach hinten verschoben und gibt der arbeitenden Bevölkerung somit mehr Zeit, sich auf die jährliche Einkommensteuererklärung vorzubereiten. 

Durch den Ausbruch der Coronapandemie ist die alljährliche Routine allerdings stark durcheinandergekommen. Der Stichtag ohne Berater ist der 01. November 2021. Nichtsdestotrotz sind viele Steuerzahler bereits im Verzug und suchen noch fieberhaft nach einer schnellen und einfachen Lösung, um die geforderten Angaben zu übermitteln. Anstatt auf grüne Formulare setzt man nun auf die Steuererklärung online. Doch welche Vorteile ergeben sich durch die elektronische Variante?

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Für wen ist die Steuererklärung Pflicht?

Die Steuererklärung ist nicht für alle Bundesbürger ein Muss. Das Finanzamt setzt die Abgabe nur voraus, wenn man - unter anderem - in folgende Kategorien eingestuft werden kann:

  • Erhalt von Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Eltern-, Insolvenz-, Kurzarbeiter-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld von über 410 Euro. 
  • Eingetragener Freibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (mit Ausnahme des Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrags).
  • Zusammenveranlagung mit Ehepartner mit Steuerklassenkombinationen III und V, IV und IV mit Faktor oder wenn mindestens einmal die Steuerklasse VI vorhanden ist. 
  • Zusätzliche Einkünfte (ohne Lohnsteuerabzug) als Arbeitnehmer von über 410 Euro.
  • Beantragt ein Ehegatte die Einzelveranlagung, ist die Abgabe der Steuererklärung auch für den Ehepartner verpflichtend.
  • Einnahme von Kapitalerträgen, auf die keine Abgeltungssteuer gezahlt wurde.
  • Einnahme zweier Gehälter durch Überschneidung von Arbeitsverträgen (ein Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI)
  • Aufteilung von Ausbildungsfreibetrag, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag bei getrennt lebenden Eheleuten in einem anderen Verhältnis als 50 zu 50.

Die Pflicht zur Steuererklärung gilt ebenfalls für Rentner, deren steuerpflichtige Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags liegen. Es kommt zudem immer wieder vor, dass das Finanzamt Steuerpflichtige dazu auffordert, eine Steuererklärung abzugeben. Die Fristen sollten immer im Auge behalten werden, denn bei einem Versäumnis drohen Verspätungszuschläge, Zwangsgelder oder Steuerschätzungen. 

Das Steuerprogramm ELSTER

Während Arbeitnehmer, Pensionäre und Rentner die freie Wahl haben, ob sie sich für die digitale Lösung oder die Abgabe per Post entscheiden, müssen Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende seit dem Jahr 2011 ihre Steuererklärung mittels Internet einreichen. Die Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder haben zu diesem Zweck das Steuerprogramm ELSTER ins Leben gerufen, das als Online-Finanzamt fungiert: Die Software deckt mittlerweile verschiedene Steuerarten ab und unterstützt die Steuerzahler bei der Anmeldung, der Erstellung von Anträgen, Bescheiden und Erklärungen. 

Nachteile von ELSTER

Es zeigt sich, dass das kostenlose Angebot der Länder und des Bunds bei den Steuerpflichtigen gut ankommt. So nutzten im Steuerjahr 2019 28 Millionen Steuerpflichtige die offerierten Leistungen des Online Finanzamts. Doch vor allem kurz vor Abgabefrist der Steuererklärung werden die Schwächen von Elster mehr als deutlich. So muss auf die postalische Zusendung des Aktivierungscodes warten, um den Account bei erstmaliger Nutzung zu verifizieren. In manchen Fällen kann diese Prozedur zwei Wochen in Anspruch nehmen und die Steuerpflichtigen in starke Bedrängnis bringen. Gleiches gilt für die vorausgefüllte Steuererklärung: auch hier muss der Steuerzahler regelmäßig den Briefkasten checken, um den Abrufcode nutzen zu können. 

Da ELSTER lediglich die Formulare digital zur Verfügung stellt, wird die mühselige Arbeit nicht leichter. Formulare, Belege und Bescheide müssen noch immer in Eigenregie ausfindig gemacht werden, was zu Versäumnissen und Fehlern führen kann. Schließlich werden keine Tipps und Tricks bereitgestellt, welche die Fachsprache verständlicher machen könnte. Dementsprechend profitieren in erster Linie Steuerprofis mit wahrem Fachwissen von dem Programm, der Rest der Bevölkerung spart sich lediglich die Schreibarbeit per Hand. Letztendlich ist es für Laien besser, eine kleine Summe in eine effiziente Software zu investieren, um das Absetzen von Aufwendungen im vollen Umfang nutzen zu können. 

Die elektronische Steuererklärung

Elektronische Steuererklärungen sind tatsächlich schon seit dem Jahr 1999 möglich. Die damaligen Prozesse waren wenig ausgereift und boten den Steuerzahlern kaum Vorteile. Aus diesem Grund hielten sich die Papierformulare des Finanzamts weiterhin beständig. Mit der Digitalisierung bemühten sich verschiedene Anbieter allerdings, angenehmere Lösungen zu entwickeln. Denn der Kampf durch den Datendschungel des Finanzamtes ist beschwerlich und das Kauderwelsch des Steuerrechts für den Otto Normalverbraucher nur bedingt verständlich. Infolgedessen profitieren Steuerpflichtige nun von folgenden Vorteilen:

Vorteile

Die Steuererklärung mit online Steuerprogrammen zeichnet sich durch umfassende Unterstützung aus. Dem Steuerzahler werden unverständliche Begriffe nähergebracht und beim Ausfüllen der Formulare wird tatkräftig geholfen. Wird ein Feld vergessen oder sind die Angaben nicht stimmig, erscheint bei der Steuererklärung online eine Fehlermeldung und das Fortfahren ist unmöglich. Darüber hinaus wird ebenfalls auf Optimierungspotenzial hingewiesen, wodurch die maximale Steuererstattung herausgeholt werden kann. 

Hervorzuheben ist außerdem, dass man mit einem elektronischen Steuerprogramm sofort loslegen kann und nicht auf die postalische Ankunft eines Codes warten muss. Des Weiteren reduziert sich das Papierchaos auf ein Minimum. Die online Steuerprogramme stehen somit im Zeichen der Digitalisierung und Umwelt. 

Die elektronische Steuererklärung ermöglicht den Behörden zudem einen Überblick und menschliche Fehler - zum Beispiel Übertragungsfehler - können größtenteils ausgeschlossen werden. Zu guter Letzt zeichnet sich die Steuererklärung online über eine verkürzte Bearbeitungszeit aus. Das Finanzamt gibt den digitalen Dokumenten den Vorzug, weswegen Steuerpflichtige, die sich für den elektronischen Weg entschieden haben, weitaus schneller über die Steuerrückerstattungen freuen dürfen. 

Entscheidet man sich für die freiwillige Abgabe, ist mit einer durchschnittlichen Steuererstattung in Höhe von 1.051 Euro zu rechnen. Die Ausgaben für ein elektronisches Steuerprogramm lohnen sich also zu 100 Prozent!