Doppelte Haushaltsführung: Keine Zweitwohnsitzsteuer für Ehepaare

vom 18. November 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Wer als Verheirateter eine zweite Wohnung an seinem Arbeitsort unterhalten muss, braucht keine Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen, entschied das Bundesverfassungsgericht (BverfG, Aktenzeichen: 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03). Nach Ansicht der Verfassungsrichter diskriminiert diese Steuer die Ehe und verstößt somit gegen das Grundgesetz, da Ehepaare schlechter gestellt würden als nicht verheiratete Paare. Voraussetzung für die Freiheit von der Zweitwohnsitzsteuer ist, dass der betroffene Ehepartner die Wohnung aus beruflichen Gründen gemietet hat und das Ehepaar nicht dauerhaft getrennt lebt.

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