Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

Von Chefredakteur und Herausgeber Lutz Schumann

Der Bundesrat hat der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Der Bundestag hatte eine Anregung des Bundesrates aufgegriffen und die Fristverlängerung am 21.05.2021 an das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie ATAD zur Anti-Steuervermeidung angefügt.

Die dreimonatige Verlängerung für den Veranlagungszeitraum 2020 gilt sowohl für Steuererklärungen, die von Steuerberatern erstellt werden, als auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen. Ebenfalls um drei Monate verlängert wurden auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.

Bürger haben nun bis 31. Oktober 2021 Zeit, um ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Werden die Steuererklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, verlängert sich der Termin auf den 31.05.2022. Die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden wurde ebenfalls um drei Monate ausgeweitet.