Kindergeld auch bei freiwilligem Wehrdienst

vom 30. Januar 2015 (aktualisiert am 13. März 2019)

Eltern von freiwilligen Wehrdienstleistenden können weiterhin Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen, wenn es sich beim Wehrdienst um eine Berufsausbildung handelt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 3. Juli 2014, Aktenzeichen: III R 53/13). Voraussetzung ist also, dass das Kind während des Wehrdienstes für einen militärischen oder zivilen Beruf ausgebildet wird. Es kommt außerdem darauf an, wie der Dienst gestaltet ist und wie er im Einzelfall umgesetzt wird.

Von einer Ausbildung für einen militärischen Beruf im Sinn des BFH-Urteils ist dann auszugehen, wenn sie den oder die Wehrdienstleistende an die Offiziers- oder Unteroffizierslaufbahn heranführt. Der Wehrdienstleistende muss diesen Berufswunsch zielstrebig verfolgen.

Während des Wehrdienstes ist es möglich, eine zivile Ausbildung zu durchlaufen. Deshalb verweist der BFH auf seine früheren (steuerzahlerfreundlichen) Entscheidungen zur Ausbildung zum Telekommunikationselektroniker, zum Rettungssanitäter und zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE. Eine Ausbildung zum Kraftfahrer während des freiwilligen Wehrdienstes zählt übrigens auch dann als Berufsausbildung, wenn sie im Mannschaftsdienstgrad erfolgt und eine zuvor zu durchlaufende allgemeine (militärische) Grundausbildung einschließt.

Kindergeldantrag abgelehnt? So wehren Sie sich

Trifft das obige BFH-Urteil über Wehrdienstleistende auf Sie oder Ihr volljähriges Kind zu? Dann können Sie einen Antrag auf Kindergeld stellen. In der Regel sind dazu die Eltern berechtigt. Wenn die Familienkasse diesen Antrag ablehnt (oder einen früheren Antrag abgelehnt hat), legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Kindergeldbescheids Einspruch dagegen ein. Verweisen Sie dazu auf obiges Urteil.

Falls die Familienkasse bei ihrer ablehnenden Haltung bleibt, wäre der nächste Schritt eine Klage vor dem Finanzgericht. Besprechen Sie dies am besten mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater. Hier finden Sie einen Steuerberater, der zu Ihren Fragen und Wünschen passt.

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