Wie Ihr Kredit Steuern spart

Die laufenden Zinsen für einen Kredit lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. In diesem Artikel lesen Sie, wie Sie welche Kreditzinsen absetzen, wie viel Ihnen das finanziell bringt, welche unterschiedlichen Regeln für Arbeitnehmer, Selbstständige und Immobilienbesitzer gelten und mit welchen legalen Tricks Sie steuerlich das Meiste für sich herausholen.

Voraussetzung für diesen Steuerabzug ist, dass Sie den Kredit für eine berufliche oder betriebliche Anschaffung nutzen. Er muss also dem Ziel dienen, steuerpflichtige Einnahmen zu erwirtschaften. Arbeitnehmer machen die Kreditzinsen in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend, Selbstständige als Betriebsausgaben. Freiberufler und nebenberuflich Selbstständige haben es in der Regel einfacher als Arbeitnehmer, gegenüber dem Finanzamt die berufliche oder betriebliche Notwendigkeit ihrer Investition glaubhaft zu machen.

Sie müssen jeweils die Kreditzinsen geltend machen, die im jeweiligen Jahr angefallen sind. Wie hoch diese sind, entnehmen Sie ihrer jährlichen Bankabrechnung.

Ob Sie wirklich einen Kredit brauchen und welche Kreditform am besten für Sie passt, lesen Sie im Grundlagenartikel "Wie Sie (k)einen Kredit finden, der am besten für Sie passt". Oder Sie suchen sich hier schon Ihren günstigen Kredit heraus:

Wie Sie Ihre Kreditzinsen auch bei privaten Ausgaben absetzen

Wenn Sie hingegen private Dinge auf Pump kaufen, zum Beispiel ein neues Schlafzimmer, einen großen Flachbildfernseher, eine neue Küche oder eine Reise, gehen Sie bei der Steuer leer aus. Das Finanzamt erkennt keine Zinsen für Privatkredite an. Einzige Ausnahme: Kreditzinsen für außergewöhnliche Belastungen.

Steuer-Tipp 1: Planen Sie größere private und berufliche Käufe in zeitlicher Nähe und brauchen Sie sich nur für einen dieser Käufe Geld zu leihen? Dann finanzieren Sie die berufliche Anschaffung per Kredit und bezahlen den privaten Teil aus Ihren flüssigen Mitteln. Nur auf diese Weise beteiligen Sie das Finanzamt an den Darlehenszinsen.

Steuer-Tipp 2: Ordnen Sie Ihren Kredit vom Zeitpunkt und von der Höhe her eindeutig einer beruflichen oder geschäftlichen Ausgabe zu. Vermeiden Sie Missverständnisse durch ähnlich teure private Anschaffungen, die Sie im selben Zeitraum von Ihrem letzten übrigen Geld kaufen.

Steuer-Tipp 3: Falls es sich um eine materielle Anschaffung handelt, kann es sinnvoll sein, diese als Sicherheit im Kreditvertrag einzutragen. So vermeiden Sie Missverständnisse sicher. Außerdem sind die Konditionen für Sachkredite günstiger als offene Kredite.

Steuer-Tipp 4: Nutzen Sie das Zweikontenmodell (auch "3-Konten-Modell" genannt), um private Kreditzinsen in absetzbare geschäftliche Kreditzinsen umzuwandeln.

Beispiele: Welche Kreditzinsen Sie von der Steuer absetzen dürfen

Bei folgenden Ausgaben ist das Finanzamt gezwungen, die Zinsen für Ihr Darlehen steuerlich zu berücksichtigen:

Autokauf:

Setzen Sie die Zinsen für einen Autokredit ab, wenn Sie das Fahrzeug dazu nutzen, um Einnahmen zu erzielen. Einsatzbeispiel: Sie sind selbstständiger Taxifahrer oder selbstständiger Außendienstler. Lesen Sie hierzu Details samt Vergleichsrechner in unserem Autokredit-Artikel.

Fortbildung:

Wenn sich Arbeitnehmer fortbilden, können die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung: Die Ausbildung, das Seminar, die Konferenz oder der Sprachkursus hängt objektiv mit Ihrem Beruf oder den künftigen Einnahmen zusammen. Absetzbar sind daher auch die Zinsen für den Kredit, mit dem Sie Ihre Teilnahme-, Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen. Übliches Beispiel: Besuch einer Meisterschule.

Immobilienkauf zur Eigennutzung:

Wenn Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen und dort selbst einziehen, dürfen Sie die Kreditzinsen nur unter scharfen Voraussetzungen steuerlich geltend machen:

  • Ausnahme 1: Teilvermietung. Sie nutzen nur einen Teil Ihres Hauses selbst und vermieten zum Beispiel eine Einliegerwohnung. Dann können Sie die anteiligen Kreditzinsen für den vermieteten Teil steuerlich geltend machen.
  • Ausnahme 2: Berufsbedingte Zweitwohnung. Wenn Sie sich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt gekauft haben, können Sie die Kosten für den dafür aufgenommenen Kredit steuerlich absetzen. Hier gelten die Regeln für so genannte Doppelte Haushaltsführung.

Notebook, Smartphone, Tablet, Desktop-Computer etc.:

Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Computer, ein Handy oder andere Arbeitsmittel beruflich nutzen, können Sie die Anschaffungskosten als Werbungskosten geltend machen. Die Zinsen für einen Computer- oder Handykredit zählen zu den Anschaffungskosten und sind absetzbar. Das Finanzamt verlangt, dass Sie die überwiegende berufliche Nutzung nachweisen.

Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen:

Krankheitskosten lassen sich als so genannte außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Daher sind die Zinsen für kreditfinanzierte Krankheitskosten absetzbar, zum Beispiel ein so genannter Dentalkredit, den manche Zahnärzte ihren Patienten anbieten. Allerdings zieht das Finanzamt bei der Steuerberechnung einen so genannten zumutbaren Eigenanteil ab, dessen Höhe von Ihrem Einkommen, Familienstand Kinderzahl abhängt. Lesen Sie hier ausführlich, wie Sie mit außergewöhnlichen Belastungen Steuern sparen.

Weggefallenes Wirtschaftsgut:

Selbstständige und Freiberufler dürfen die Zinsen sogar dann noch absetzen, wenn sie das Wirtschaftsgut, für das sie den Kredit aufgenommen hatten, gar nicht mehr nutzen. Zum Beispiel weil sie es verkauft oder verschrottet haben.

Sonderfall: Arbeitgeberdarlehen

Wenn die Chefin ihren Mitarbeitern einen (vergünstigten) Kredit einräumt, prüft das Finanzamt den Vertrag und die Umsetzung besonders genau. Lesen Sie hier die Voraussetzungen und Regeln für einen Arbeitgeberkredit.

Sonderfall: Arbeitnehmerkredit

Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber ein Darlehen gewähren, können die Zinsen daraus absetzen, wenn der Kredit aus beruflichen Gründen aufgenommen wurde. Zum Beispiel zur Sicherung des Arbeitsplatzes, weil der Chef knapp bei Kasse war (BFH-Urteil, Aktenzeichen VI R 38/91). Dies gilt auch für Bürgschaften (BFH-Urteil, Aktenzeichen VI R 125/88).

Beispielrechnung - so viel bringt Ihr Kredit steuerlich:

Max Clever möchte nebenberuflich ein E-Book schreiben und über das Internet verkaufen. Für die Anschaffung eines leistungsfähigen Computers mit Zubehör, Schreibtisch, bequemem Stuhl und anderen Büromöbeln nimmt er einen Kredit über 10.000 Euro auf, Zinssatz: 8,5 Prozent, Laufzeit: 5 Jahre. Für Zinsen und Tilgung dieses Kredits muss er monatliche Raten von 205,15 Euro an seine Bank zahlen. Zur Vereinfachung veranschlagen wir für Max Clever einen Steuersatz 42 Prozent, einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Kreditrechnung fürs Finanzamt:

Posten Betrag
Zahlungen an die Bank (5 Jahre * 12 Monate * 205,15 Euro) 12.309,92 Euro
Darlehensbetrag - 10.000,00 Euro
absetzbare Zinsen insgesamt 2.309,92 Euro
absetzbare Zinsen pro Jahr (2.309,92 Euro : 5 Jahre) 461,98 Euro
Steuerersparnis pro Jahr (461,98 Euro * 42 Prozent Steuersatz) 194,03 Euro
Steuerersparnis über 5 Jahre (194,03 Euro * 42 Prozent Steuersatz) 970,15 Euro

Fazit: In unserem Beispiel macht Max Clever jedes Jahr rund 462 Euro Kreditzinsen geltend und spart rund 194 Euro Steuern. Insgesamt spart er über die 5 Jahre rund 970 Euro Steuern.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Steuernsparen mit Krediten

Wie weise ich meine Kreditzinsen gegenüber dem Finanzamt nach?

Als Nachweis will das Finanzamt meist den Kaufbeleg der Anschaffung und den dazugehörigen Darlehensvertrag sehen.

Welcher Teil des Kredits ist steuerlich absetzbar?

Steuerlich absetzbar ist nicht der Darlehensbetrag, sondern nur die jährlich anfallenden Zinsen.

Steuer-Tipps zu Krediten und Kreditzinsen: