Kann ich meinen Autokredit steuerlich geltend machen?

Die Kreditzinsen und etwaigen Gebühren für einen Autokredit sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar (aber nicht die Tilgung). Sie als Käufer sparen also jedes Jahr Geld, je nachdem wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz liegt. Ob die Zinsen absetzbar sind, hängt davon ab, zu welchem Zweck Sie das Fahrzeug kaufen und wie Sie es nutzen. Siehe dazu auch die Erklärungen weiter unten.

Hier berechnen Sie erst einmal, wie hoch die Raten für Ihren Autokredit liegen, mit denen wir unten weiterrechnen:

Die monatliche Rate, die Sie oben ermittelt haben, setzt sich zusammen aus den Zinsen und der Rückzahlung (Tilgung). Nur die Zinsen für den Autokredit sind steuerlich absetzbar, und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

Fahren Sie mit dem Pkw beruflich?

Entscheidende Frage für das Finanzamt ist, ob Sie mit Ihrem neuen Pkw steuerpflichtige Einnahmen erzielen (wollen). Wenn Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem privaten Wagen eine mehrtägige Geschäftsreise unternehmen, zu einer Fortbildung fahren, Kunden besuchen oder nebenberuflich Hochzeiten fotografieren, dann handelt es sich um eine berufliche Nutzung und das Finanzamt ist zufrieden. Wenn Sie hingegen ausschließlich privat fahren, ist der Steuervorteil der Kreditzinsen verloren. Aber Vorsicht: Der Weg von zu Hause zur Arbeit zählt als privat. Sie können hier nur die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und Arbeitstag in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.

Fahrtenbuch oder Kilometerpauschale?

Die zweite wichtige Frage für Ihren Autokredit ist, ob Sie Ihre Fahrten im Auftrag Ihres Arbeitgebers pauschal mit 30 Cent pro Kilometer abrechnen oder ob Sie Ihre tatsächlichen Kosten nachweisen. Mit der Kilometerpauschale sind alle Kosten abgegolten und Sie können die Kreditzinsen nicht steuerlich geltend machen.

Mit dem Fahrtenbuch stellen Sie fest, in welchem Verhältnis private und beruflich zurückgelegte Kilometer zueinander stehen. Im selben Verhältnis machen Sie Ihre Pkw-Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend. Zu diesen Kosten gehören neben den Zinsen für die Autofinanzierung auch die Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Reparaturen, Pflege und Abschreibung (AfA).

Welche Kostenerstattung ist nun günstiger? Faustregel: Wenn der Wagen noch nicht abgeschrieben ist, liegen die tatsächlichen Kosten bei vielen Steuerzahlern über der 30-Cent-Pauschale. Dann lohnt sich ein Fahrtenbuch. Der Autokredit kommt steuerlich voll zur Geltung.

Übrigens: Ein Fahrtenbuch ist nicht so aufwändig, wie viele Menschen denken. Denn das Finanzamt erlaubt eine Erleichterung: Wenn sich Ihre Eckdaten nicht ändern, dann dürfen Sie die Ergebnisse auf die folgenden Jahre übertragen. Sie müssen also nur einmal sämtliche Fahrten penibel aufschreiben, in späteren Jahren nicht mehr.

Nähere Informationen zur Abrechnung eines Privatfahrzeugs für Fahrten im Auftrag Ihres Arbeitgebers finden Sie HIER.

Was gilt für Selbstständige?

Unternehmer haben es leichter als Arbeitnehmer. Denn wenn sich ein Fahrzeug im Betriebsvermögen befindet, sind sämtliche Kosten für die Autofinanzierung als Betriebsausgaben abziehbar. Allerdings nehmen Unternehmer selten einen Autokredit auf, weil Leasing steuerlich günstiger ist.