Mit welchen Freibeträgen Sie Steuern sparen

Freibeträge dienen dazu, Steuerzahler in bestimmten Situationen zu entlasten und dadurch eine gerechtere Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Diese Leistungsfähigkeitsgedanke ist ein Grundpfeiler des deutschen Steuerrechts. Nach diesem Prinzip sind zum Beispiel alleinerziehende Eltern deutlich weniger leistungsfähig als kinderlose Ledige, was unter anderem durch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag und durch den Kinderfreibetrag ausgeglichen werden soll.

Bei vielen Steuerarten gibt es einen oder mehrere Freibeträge, die Ihre Steuerlast senken. Manche Freibeträge werden direkt von der Bemessungsgrundlage abgezogen, sparen also immer Steuern. Andere Freibeträge stellen Grenzen dar, bis zu denen Einkünfte steuerfrei sind. Wer sie überschreitet, wird voll oder schrittweise zur Kasse gebeten.

Der Grundfreibetrag zum Beispiel sorgt dafür, dass niedrige Einkommen komplett steuerfrei bleiben. Je stärker das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, desto höher wächst auch der persönliche Steuersatz.

Mit dem Kinderfreibetrag werden Eltern entlastet. Mit den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer regelte der Gesetzgeber, dass nahe Angehörige weniger zur Kasse gebeten werden als nicht Verwandte.

Der Altersentlastungsbetrag sorgt für eine gerechtere Besteuerung von Steuerzahlern, die im Alter noch bestimmte Einkünfte erzielen. Ihn einzuführen, war durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Er repariert sozusagen einen früheren Gesetzesfehler und fällt nach dem Jahr 2040 automatisch weg.

Der Sparerpauschbetrag stellt einen Teil der Kapitaleinkünfte steuerfrei. Über Freistellungsaufträge wird er sogar bei der pauschalen Abgeltungssteuer angewendet.

Was bringt mir ein Freibetrag finanziell?

Wie viel Geld Sie sparen, hängt bei den meisten Freibeträgen von der Steuerart und von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Außerdem kommt es darauf an, an welchem Punkt in der Berechnungskette der jeweilige Freibetrag ansetzt. Wir gehen darauf ausführlich in den Hintergrundartikeln zu jedem Freibetrag ein.

Pauschal lässt sich die Frage also nicht beanworten, aber mit einem groben Beispiel: Angenommen, Ihr persönlicher Steuersatz bei der Einkommensteuer beträgt 30 Prozent. Der beispielhafte Freibetrag beträgt 200 Euro und wird direkt vor der Berechnung der Einkommensteuer angewendet. Dann wirken sich die 200 Euro, sehr vereinfacht gesagt, zu 30 Prozent aus: 200 Euro * 0,3 = 60 Euro. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. (Für ein genaueres Ergebnis würden Sie nicht mit 30 Prozent, sondern mit dem Grenzsteuersatz rechnen.)

Was muss ich tun, um einen Freibetrag zu bekommen?

Das Finanzamt wendet Freibeträge meist automatisch an. In einigen Fällen wählt es den für Sie günstigsten Weg (so genannte "Günstigerprüfung"), zum Beispiel ob Sie Kindergeld ausbezahlt oder den Kinderfreibetrag angerechnet bekommen. Beim Sparerpauschbetrag hingegen müssen Sie Ihrer Bank oder mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilen. Denn die Banken führen Ihre Kapitalertragsteuer direkt ans Finanzamt ab. Ohne Freistellungsauftrag wissen sie nicht, ob und in welcher Höhe Sie den Sparerpauschbetrag nutzen. Anderes Beispiel: Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vom Finanzamt nutzen Kapitalanleger die Steuerfreiheit des Grundfreibetrags schon während des laufenden Jahres statt hinterher per Einkommensteuererklärung.

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