Kinderfreibetrag - Steuertipps für die Familie

In Deutschland gibt es Steuerfreibeträge für Eltern, deren Kind(er) bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel dürfen die Kinder nicht zu alt sein oder zu viel eigenes Geld verdienen. Die Voraussetzungen für diese Freibeträge sind die selben wie fürs Kindergeld. Das Finanzamt wendet die Freibeträge bei der Einkommensteuer an. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen der Eltern.

Eltern bekommen aber nur eines von beiden: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Das Finanzamt berechnet nach Jahresende, welche der beiden staatlichen Unterstützungen mehr Geld für die Eltern einbringt. Faustregel: Je höher das Einkommen der Eltern ist, desto wertvoller ist der Kinderfreibetrag.

Viele Begriffe - was genau ist denn nun der Kinderfreibetrag?

Mit "Kinderfreibetrag" ist genau genommen ein Freibetrag für das so genannte "sächliche Existenzminimum des Kindes" gemeint. Zusätzlich gibt es seit 2002 einen Erziehungsfreibetrag, der auch "Ausbildungsfreibetrag" genannt wird und in der Langfassung des Gesetzgebers "Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung" heißt. Der Erziehungsfreibetrag hat den Betreuungsfreibetrag abgelöst, der bis einschließlich 2001 galt.

In der Alltagssprache werden diese Freibeträge häufig zusammengefasst: Der Begriff "Kinderfreibetrag" meint dann den Gesamtbetrag aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag fürs sächliche Existenzminimum und dem Erziehungsfreibetrag.

Wie hoch sind der Kinderfreibetrag und der Erziehungsfreibetrag?

Der Staat unterstützt Eltern jedes Jahr pro Kind mit diesen Freibeträgen bei der Einkommensteuer:

Steuerjahr Kinderfreibetrag Erziehungsfreibetrag Gesamt
Stand: Januar 2018

2020

2019

2018

5172 Euro

4980 Euro

4788 Euro

2640 Euro

2640 Euro

2640 Euro

9408 Euro

9168 Euro

7428 Euro

2017 4716 Euro 2640 Euro 7356 Euro
2016 4608 Euro 2640 Euro 7248 Euro
2015 4512 Euro 2640 Euro 7152 Euro
2014 bis 2010 4368 Euro 2640 Euro 7008 Euro

Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag und der Erziehungsfreibetrag werden bei der Einkommensteuer nur dann berücksichtigt, wenn sie mehr Einkommensteuer sparen, als das im laufenden Jahr erhaltene Kindergeld hoch ist. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld finanziell besser für Sie ist und wendet den besseren Weg an (so genannte Günstigerprüfung).

Diese Günstigerprüfung findet nur bei der Einkommensteuer statt. Beim Solidaritätszuschlag (SolZ) und bei der Kirchensteuer (KiSt) wird immer der Kinderfreibetrag berücksichtigt. Das bedeutet konkret: Selbst wenn Sie Kindergeld bekommen, rechnet das Finanzamt bei SolZ und KiSt trotzdem den Kinderfreibetrag an.

Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag

Für den Kinderfreibetrag zählen Kinder vom Geburtsmonat bis zum 18. Lebensjahr. Bei Kindern über 18 Jahren, kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs weitergezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel wenn das Kind studiert oder eine Ausbildung durchläuft. Achtung: Das Kind nicht zu viel eigenes Geld verdienen. Konkret gelten für den Kinderfreibetrag die selben Regeln und Voraussetzungen wie fürs Kindergeld.

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