Sparerfreibetrag: Über Kinder den Fiskus austricksen

vom 14. Mai 2006 (aktualisiert am 11. Mai 2016)

Ab 2007 sinkt der Sparerfreibetrag für Ehepartner von 2.740 auf 1.500 Euro, für Ledige von 1.370 auf 750 Euro. Anleger können diesen Nachteil ausgleichen, indem sie einen Teil ihres Vermögens auf ihre Kinder übertragen. Deren verschiedene Freibeträge liegen bei insgesamt 8.501 Euro. Verfügt das Kind über keine weiteren Einkünfte, kann es also bei einem angenommenen Zinssatz von 4 Prozent die gesamten Zinsen auf ein 200.000-Euro-Vermögen steuerfrei einstreichen.

205.000 Euro an Kapital lassen sich auf den Nachwuchs übertragen, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Bei Minderjährigen gilt: Wenn Sie das Vermögen ohne Auflagen verschenken, können Sie das Geld ihrer Kinder selber verwalten. Mit Auflagen jedoch müssen Sie einen Ergänzungspfleger bestellen.

Wichtig: Es muss erkennbar sein, dass sich der Besitzer des Gelds wirklich geändert hat. Die Konten und Depots müssen also auf den Namen des Kinds laufen. Sie dürfen die Erträge zugunsten Ihres Sohns oder Tochter investieren.

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