Steuertipps für Kapitalanleger zum Jahreswechsel 2014-2015

vom 12. Dezember 2014 (aktualisiert am 26. Mai 2016)

Sparer, Anleger und ganz normale Steuerzahler können zum Jahresende 2014 noch einige Euro extra an Steuern sparen, wenn sie Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden oder durch Kursgewinne bei Wertpapieren haben. Wir haben einige Tipps für Sie zusammengetragen.

Steuer-Tipp 1: Persönlicher Steuersatz kleiner als 25 Prozent

Die Banken und Kreditinstitute führen automatisch die 25-prozentige Abgeltungsteuer auf Ihre Kapitalerträge ab. Damit ist Ihre Steuerpflicht erfüllt, Sie brauchen nichts mehr zu tun.

Ausnahme: Ihr Gesamteinkommen ist so gering, dass Ihr persönlicher Steuersatz weniger als 25 Prozent beträgt. In diesem Fall zahlen Sie mit der Abgeltungsteuer zu viel Steuern auf Kapitalerträge.

Ausweg: Geben Sie nach Ablauf des Steuerjahrs 2014 eine Steuererklärung ab, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Füllen Sie das Formular "Anlage KAP" aus und geben Sie Ihre Kapitaleinkünfte an. Sie brauchen dazu eine Jahresbescheinigung von Ihrer Bank. Fordern Sie die kostenlose Bescheinigung formlos an.

Wenn das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeitet, prüft es automatisch, ob Sie mit der pauschalen Abgeltungsteuer oder mit der Individualversteuerung mehr Geld herausbekommen. Diese "Günstigerprüfung" ist sozusagen ein Sicherheitsnetz, falls Sie sich verrechnet haben oder das Finanzamt aus anderen Gründen zu einem anderen Ergebnis kommt. Sie zahlen also immer nur so viel Steuern, wie unbedingt nötig.

Steuer-Tipp 2: Jetzt Freistellungsauftrag für 2015 einreichen

Falls noch nicht geschehen, stellen Sie Ihrer oder Ihren Bank(en) jetzt einen Freistellungsauftrag zu, der Ihrem voraussichtlichen Bedarf für 2015 entspricht. Mit diesem Dokument verteilen Sie Ihren Sparerpauschbetrag nach Belieben auf Ihre Kreditinstitute. Die Banken berücksichtigen diesen Freibetrag, bevor sie die Abgeltungsteuer berechnen und ans Finanzamt überweisen.

Durch den Freistellungsauftrag zahlen Sie schon während des Jahrs nur so viel Steuern, wie Sie wirklich müssen. Sie behalten mehr Geld auf Ihrem Konto und geben dem Finanzamt keinen zinslosen Kredit. Sie müssen sich nicht nach Ablauf des Jahrs um eine Steuererstattung bemühen.

Steuer-Tipp 3: Kein Freistellungsauftrag für 2014 abgegeben?

Haben Sie für das derzeit laufende Steuerjahr keinen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank eingereicht? Dann wurde der Ihnen zustehende Sparerpauschbetrag noch nicht berücksichtigt und Sie haben zu viel Abgeltungssteuer bezahlt (siehe Tipp 2).

Ausweg: Geben Sie eine freiwillige Steuererklärung ab, wie in Tipp 1 beschrieben. Das Finanzamt berücksichtigt Ihren Sparerpauschbetrag nachträglich und berechnet Ihre Kapitalertragsteuer neu. Dank der Günstigerprüfung wird entweder die 25-prozentige Abgeltungsteuer oder Ihr individueller Steuersatz angesetzt - welcher Weg auch immer für Sie finanziell günstiger ist.

Steuer-Tipp 4: Nichtveranlagungsbescheinigung für geringe Einkommen

Rechnen Sie für 2015 mit hohen Kapitaleinkünften, aber niedrigem Gesamteinkommen? So niedrig, dass Sie unterhalb des Grundfreibetrags bleiben und keine Steuern zahlen müssen? Dann sollten Sie sich bei Ihrem Finanzamt für 2015 eine Nichtveranlagungsbescheinigung besorgen und anstelle eines Freistellungsauftrags bei Ihren Banken einreichen. Dadurch führen Ihre Banken gar keine Abgeltungsteuer ans Finanzamt ab - selbst dann nicht, wenn Ihre Kapitaleinkünfte den Sparerpauschbetrag bei weitem übersteigen.

Steuer-Tipp 5: Nicht bloß auf die Steuer achten

Abseits vom Thema "Steuern" gibt es für Anleger weitere Spartipps, die wir auf unserer Internetseite nicht ausgiebig behandeln können. Zum Beispiel über Bausparen, Sparpläne oder wie Sie Ihre Kosten mit einem Haushaltsbuch im Auge behalten. Eine ausführliche Liste solcher Tipps finden Sie zum Beispiel bei Sparkasse.de. Sie gelten nicht nur für klassische Anleger, sondern für alle Steuerzahler und Familien, die ihr Erspartes nicht bloß auf dem Girokonto liegen lassen wollen.

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