Ausbildungskosten: Snowboard-Kursus absetzbar

vom 09. August 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Sport-Fortbildungen lassen sich unter Umständen von der Steuer absetzen. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gewann jetzt ein Sportlehrer, der 1977 an einer Lehrer-Fortbildung "Snowboardfahren im Schulsport" des Deutschen Skilehrerverbands teilgenommen hatte. Das Finanzamt muss die Gebühren als Werbungskosten anerkennen, da ein hinreichend konkreter Zusammenhang mit der beruflichen Arbeit vorliege, erklärten die Richter (Aktenzeichen: VI R 61/02). Denn der Kursus habe sich speziell an Sportlehrer gerichtet und der Kläger habe ihn mit Blick auf künftige schulische Fahrten und wegen der Erwartungshaltung der Schüler besucht. Der Lehrer leitete die Wintersport-Arbeitsgemeinschaft, plante und betreute die Klassenfahrten.

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