Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer besteuert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Gewerbebetriebs (keine Freiberufler). Die persönlichen Verhältnisse des Inhabers werden dabei nicht berücksichtigt. Diese Steuerart ist an das Stadt- oder Gemeindesteueramt zu zahlen. Die Gemeinde setzt im Gewerbesteuerbescheid die zu zahlende Gewerbesteuer fest und wickelt den Zahlungsverkehr ab.

Als Grundlage hierfür dient die Gewerbesteuererklärung, die beim Finanzamt abzugeben ist. Das Finanzamt stellt die Gewerbesteuerpflicht fest, ermittelt die Besteuerungsgrundlagen und setzt mit einem Bescheid den Gewerbesteuermessbetrag fest. Dieser Bescheid wird an die Gemeinden weitergeleitet und bildet die Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid.

Die Gewerbesteuer berechnet sich nach dem Firmengewinn (Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro) und dem sogenannten Hebesatz der Stadt. Je höher dieser ausfällt, desto mehr Steuer muss der Betrieb zahlen.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Zur Gewerbesteuer-Berechnung sind mehrere Schritte erforderlich. Siehe dazu folgendes Berechnungsschema. Ausführliche Erklärungen und Beispielrechnungen sind in den einzelnen Rechenschritten verlinkt:

Rechnung Schritt
Ausgangswert: Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)
- Kürzungen (§ 9 GewStG)
= maßgebender Gewerbeertrag, abgerundet auf volle 100 Euro
- 24.500 Euro Gewerbesteuer-Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
= verbleibender Gewerbeertrag
* Gewerbesteuermesszahl (3,5 Prozent)
= Steuermessbetrag
* Hebesatz der Gemeinde
= Ergebnis: zu zahlende Gewerbesteuer

Gewerbesteuer-Rechner

Lassen Sie Ihre Gewerbesteuer ausrechnen, indem Sie die oben gelisteten Beträge hier eingeben, die Rechtsform Ihres Gewerbebetriebs auswählen und auf "berechnen" klicken:

Sie können das Ergebnis dieses Rechners als Tabelle und Grafik drucken. Sie bekommen zu jeder Zeile Erklärungen und Hinweise, indem Sie Ihre Maus über das "?" oder "!" halten.

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