Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) werden die Zuwendungen einer GmbH an Anteilseigner oder den GmbH-Geschäftsführer bezeichnet, die unangemessen sind und einem Fremdvergleich zu einer vergleichbaren GmbH nicht standhalten. Hierzu zählen beispielsweise unangemessen hohe Geschäftsführergehälter, unangemessen hohe Umsatztantiemen, unangemessen teure Firmenwagen oder überhöhte Darlehenszinsen an die Anteilseigner. Der Gewinn der GmbH wird um diese unangemessenen Ausgaben erhöht, während die Begünstigten die verdeckte Gewinnausschüttung als Kapitaleinkünfte versteuern müssen.

Weitere Steuer-Tipps zur verdeckten Gewinnausschüttung: