Selbstständige dürfen nicht auf Kosten des Fiskus telefonieren

vom 05. September 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Wenn Freiberufler ihren betrieblichen Telefonanschluss auch privat nutzen, müssen sie dafür Steuern zahlen, entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: XI R 50/05). Der Kläger hatte vorgebracht, die Steuerpflicht verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil Arbeitnehmer keine zusätzliche Lohnsteuer zahlen müssen, wenn sie in der Firma telefonieren.

Die Richter jedoch erklärten, der Gesetzgeber habe mit dem Steuervorteil für Arbeitnehmer das Verwenden und Verbreiten des Internets fördern wollen. Es sei für einen Arbeitgeber wirtschaftlich gar nicht möglich, nachzuhalten, in welchem Umfang seine Mitarbeiter privat telefonierten – aber er häbe ein Interesse daran, diese Privatnutzung so niedrig wie möglich zu halten. Genau das Gegenteil bei Selbstständigen: Einen vergleichbaren Kontrollmechanismus gebe es bei ihnen nicht. Vielmehr strebten sie danach, Betriebsmittel privat zu nutzen, um den Gewinn und somit die Steuerlast zu drücken. Daher dürfe der Gesetzgeber beide Gruppen unterschiedlich behandeln.

Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Arbeitnehmer, Betriebsausgaben, Selbstständige, Unternehmer, verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)