Betriebsprüfung: Steuertipps für Unternehmer, Gründer und Freiberufler

Die statistische Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung bei Firmen, Selbstständigen und Freiberuflern in Deutschland ist (rein rechnerisch) gering. Nur Großbetriebe werden vom Finanzamt konsequent jedes Jahr geprüft. Mittelbetriebe müssen zurzeit im Durchschnitt alle 15,7 Jahre, Kleinbetriebe alle 31,5 Jahre und Kleinstbetriebe alle 41,9 Jahre mit einer Betriebsprüfung (BP) des Finanzamtes rechnen. Doch die durchschnittlichen Steuernachzahlungen nach Betriebsprüfungen können sich sehen lassen: Bei Kleinstbetriebe lagen die durchschnittlichen Nachzahlungen bei 4.826 Euro, bei Kleinbetrieben schon bei 18.523 Euro. Übrigens: Hier finden Sie die Steuernachzahlungen nach einer Betriebsprüfung je nach Firmengröße.

Wann droht eine Betriebsprüfung? Schauen Sie in Ihren Steuerbescheid

Eine Betriebsprüfung kommt selten aus heiterem Himmel. Vorm Besuch eines Prüfers  sprechen Finanzämter eine klare Warnung aus: Der Hinweis auf dem Steuerbescheid „Unter Vorbehalt der Nachprüfung“.

„Der Vorbehalt der Nachprüfung ist ein klares Signal,“, erklärt der Düsseldorfer Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Alex Lanzen, „der Satz erscheint nicht standardmäßig auf jedem Steuerbescheid, sondern nur aus gegebenem Anlass. Standardmäßig, kraft Gesetz, steht dieser Satz nur auf Umsatzsteuerbescheiden.“

Nach 3 Jahren wird es ernst

Eine Betriebsprüfung umfasst in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, wenn drei aufeinander folgende Steuerbescheide unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung stehen, müssen Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen. Der Betrieb hatte jedoch zwei Jahre Zeit, sich mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht auf die Betriebsprüfung vorzubereiten. Vor allem aber sollten Sie schon den ersten „Vorbehalt“ ernst nehmen und dafür sorgen, dass der Fiskus in den beiden Folgejahren nichts zu beanstanden hat. Detaillierte Informationen zum Thema Betriebsprüfungen finden Sie hier.

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