Steuerhinterziehung: Torheit schützt vor Strafe doch

vom 09. Januar 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Eine Unternehmerin hat sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung erfolgreich auf Unwissenheit berufen. Ihre Besonderheit: Völlig unerfahren in Steuerangelegenheiten, führte sie nach dem Tod ihres Manns den Betrieb weiter und kopierte dessen System, die erstattungsfähige Vorsteuer zu ermitteln. Sie machte jedoch Fehler, wodurch sie 7 Millionen Euro an Vorsteuer zu viel beantragte, was erst einem Betriebsprüfer auffiel. Statt zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilte der BGH sie nur zur Bewährung (Aktenzeichen: 5 StR 331/04).

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