Das deutsche Steuersystem auf einen Blick

Mit rund 50 verschiedenen Steuerarten gilt Deutschland als Steuerhochburg. Davon sollten sich Existenzgründer und ausländische Investoren aber nicht abschrecken lassen. Denn: Eine gut funktionierende Finanzverwaltung, unabhängige Finanzgerichte und rund 93.950 Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften sorgen in Deutschland für eine gerechte Steuererfassung und eine schnelle Bearbeitung.

Ich weiß, wovon ich rede, da ich auch als ehrenamtlicher Finanzrichter tätig bin. Nachfolgend ein kurzer Überblick über das deutsche Steuersystem – nicht nur für Gründer und ausländische Investoren.

Von Chefredakteur und Herausgeber Lutz Schumann

Das in Deutschland die meiste Steuerliteratur weltweit produziert wird, hält sich seit vielen Jahren als Mythos. Zwar umfasst allein das deutsche Einkommensteuergesetz 193 Paragraphen, die ausgedruckt mit allen Anlagen 235 Seiten zählen. Richtig ist aber auch, dass deutsche Unternehmer laut der aktuellen „Paying Taxes 2020“-Studie1), die die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC gemeinsam mit der Weltbank erstellt hat, eine durchschnittliche Bearbeitungszeit für steuerliche Belange von 218 Stunden im Jahr (etwas über 18 Stunden im Monat) einplanen müssen, während es insgesamt in der EU und der EFTA "nur" 164 Stunden sind.

Wie viel effizienter manche andere Länder arbeiten, zeigt das Beispiel der Schweiz, wo Unternehmen im Schnitt mit 63 Stunden auskommen. Auch in Irland (82 Stunden), Großbritannien (110 Stunden) und den Niederlande (119) nehmen die fiskalischen Angelegenheiten weit weniger Zeit in Anspruch. 

PwC-Studie: Effizientes Steuersystem in Deutschland, aber…

Zugleich zeigt die Studie aber auch, dass das deutsche Steuersystem in vielen Bereichen besser funktioniert als in vielen anderen Ländern. Die dort üblichen Probleme, beispielsweise bei der Mehrwertsteuererstattung, gibt es in Deutschland nicht. Ein standardisiertes Verfahren (Selbstveranlagung!) sorgt hierzulande und selbst bei Mittelständlern für eine Mehrwertsteuererstattung innerhalb von 5 Wochen, die zudem (fast) nie eine Steuerprüfung nach sich zieht.

Unterm Strich erreicht Deutschland in dem „Post-filing Index“, der den Aufwand nach der eigentlichen Steuererklärung untersucht, sehr gute 97,4 von 100 möglichen Punkten. Unter den Ländern im EU- und EFTA-Raum bedeutet dies Rang 8. In der Gesamtplatzierung landete Deutschland unter 190 Volkswirtschaften weltweit im Jahr 2017 immerhin auf dem 48. Platz. 

„Das deutsche Steuersystem ist effizienter als sein Ruf – aber es gibt noch Raum für deutliche Verbesserungen“, lautet das Fazit des PriceWaterhouseCooper-Tax-Experten Marius Möller.

… höheres Steuerniveau

Deutsche Mittelständler zahlen weiterhin höhere Steuern und Abgaben als Wettbewerber in den meisten anderen europäischen Ländern. Das ist ein weiteres Ergebnis der PwC-Studie. Demnach führen kleine und mittelgroße Unternehmen in Deutschland 48,9 Prozent ihres Gewinns an den Fiskus und die Sozialkassen ab. Im gesamten EU- und EFTA-Raum sind es dagegen nur durchschnittlich 40,3 Prozent. 

Das deutsche Steuersystem im Überblick

Wann besteht Steuerpflicht?

Nicht jede Person oder Gesellschaft (AG, GmbH, UG haftungsbeschränkt) unterliegt dem deutschen Steuerrecht. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet dabei zwischen Personen (natürliche und juristische Personen), die in Deutschland wohnen bzw. ihren Sitz haben (Steuerinländer) und Personen, die keinen Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland haben (Steuerausländer).

Eine natürliche Person ist eine Steuerinländerin, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Eine Gesellschaft ist aus steuerlicher Sicht eine Steuerinländerin, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland hat. Eine Gesellschaft, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz in Deutschland hat, ist eine Steuerausländerin. Eine natürliche Person wird als Steuerinländerin angesehen, sobald diese einen Wohnsitz in Deutschland hat.

Beachten Sie: Aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und anderen Staaten müssen ausländische Staatsbürger auf ihr weltweites Einkommen grundsätzlich keine Einkommensteuer in Deutschland zahlen, wenn sie weniger als 183 Tage in Deutschland gelebt haben. Steuerzahler, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, sind meist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben, es sei denn sie haben ein Einkommen aus bestimmten Einkunftsarten in oder aus Deutschland, z.B. Mieten, Dividenden etc.

Diese Steuerarten gibt es in Deutschland

Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Seit dem 1. Januar 2009 (Unternehmensteuerreformgesetz 2008) gilt für die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Abgeltungsteuer, die direkt von den Banken, Sparkassen und Investmentfonds von den Erträgen einbehalten und an das Finanzamt wird. Achtung! Die Abgeltungsteuer betrifft jedoch nur die im Privatvermögen erzielten Kapitalerträge. Unter diese Abgeltungsteuer fallen insbesondere Kapitalerträge von Privatpersonen, z. B. Dividenden, Zinsen, Erträge aus Investmentfonds und aus Termingeschäften sowie Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, unabhängig von ihrer Haltedauer. Verluste aus Kapitalvermögen und Kursverluste können unter bestimmten Voraussetzungen verrechnet werden.

Eine steuermindernde Berücksichtigung von Werbungskosten über den Sparer-Pauschbetrag (Ledige 801 €, Verheiratete 1.602 € pro Jahr) hinaus ist nicht möglich. Ausländische Steuern, die keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegen, können angerechnet werden. Kapitalerträge aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen (sogenannte Riester-Rente) und aus zertifizierten Basisrentenverträgen (auch Rürup-Rente genannt) werden in der Ansparphase nicht besteuert. Bei diesen Verträgen fällt keine Abgeltungsteuer an.

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Einkommensteuer – die „Personen-Steuer“

Die weitaus wichtigste Steuer in Deutschland ist die Einkommensteuer (ESt). Auf der Hitliste der Steuereinnahmen steht diese Steuer mit Einnahmen von 227,5 Milliarden Euro auf Platz eins, knapp gefolgt von der Umsatzsteuer (USt) mit rund 209,9 Milliarden Euro.

Gegenstand der Einkommensteuer (ESt) ist das Einkommen von natürlichen Personen (Einzelpersonen und Mitunternehmern einer Personengesellschaft). Während bei der unbeschränkten Steuerpflicht das auf der gesamten Welt erzielte Einkommen der Besteuerung unterliegt, werden im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nur die inländischen Einkünfte im Sinne des § 49 Einkommensteuergesetz der Besteuerung zugrunde gelegt. Eine Reihe der im Folgenden dargestellten personen- oder familienbezogenen Vergünstigungen wie das Ehegattensplitting, der Grundfreibetrag, bestimmte Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können bei beschränkt steuerpflichtigen Personen teilweise nicht oder nur eingeschränkt steuermindernd berücksichtigt werden.

Von bestimmten Einkünften wird die Einkommensteuer grundsätzlich durch Steuerabzug (z. B. > Lohnsteuer) erhoben. Der Einkommensteuer unterliegen in Deutschland Einkünfte, die einer der folgenden Einkunftsarten zuzuordnen sind:

·        Land- und Forstwirtschaft

·        Gewerbebetrieb

·        Selbständige Arbeit

·        Nichtselbständige Arbeit

·        Kapitalvermögen (Abgeltungsteuer)

·        Vermietung und Verpachtung

·        sonstige in § 22 Einkommensteuergesetz genannte Einkünfte (z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften)

Für jede dieser sieben Einkunftsarten berechnet das Finanzamt die Einkünfte einzeln und rechnet diese anschließend zur Besteuerung zusammen.

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Die Steuersätze im Überblick

Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt in 2020 ein Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro (2019: 9.168 Euro, 2018: 9.000 Euro) steuerfrei. Für das über diesem Grundfreibetrag liegende zu versteuernde Einkommen steigen die Steuersätze in zwei linear-progressiven Zonen von 14 Prozent (Eingangssteuersatz) bis auf 42 Prozent (Spitzensteuersatz) an.

Die Einkommensteuersätze für ledige natürliche Personen variieren von einem Eingangssteuersatz von 14 % für  Einkommen, die einen Betrag von 9.000 € im Jahr übersteigen bis zu einem Spitzensteuersatz von 42 % für Einkommen, die über einem Betrag von 54.950 € liegen. Einkommen über 260.533 € werden sogar mit 45 % versteuert.

Bei Ledigen wird ab 54.950 Euro (Verheiratete: ab 108.116 €) jeder Einkommenszuwachs gleichbleibend (sogenannte Proportionalzone) mit 42 Prozent besteuert.

Ab einem besonders hohen zu versteuernden Einkommen von 256.304 Euro für Ledige (Verheiratete: ab 512.608 Euro) steigt der Steuersatz auf 45 Prozent.

In den beiden linear-progressiven Zonen steigt die Steuerbelastung des Einkommenszuwachses (Grenzbelastung) – mit unterschiedlicher Steigung – linear an. Sie ist in der oberen Proportionalzone konstant.

Die Steuerbelastung im Verhältnis zum gesamten zu versteuernden Einkommen (Durchschnittsbelastung) steigt mit wachsendem Einkommen und nähert sich für sehr hohe Einkommen dem Spitzensteuersatz.

Im  deutschen Steuersystem können Ehepartner gemeinsam veranlagt werden, mit dem Vorteil, dass ihre individuellen Grundfreibeträge zusammengezählt werden.

Zusätzlich wird auf die berechnete Einkommensteuer ein Solidaritätszuschlag (SolZ) in Höhe von 5,5 % erhoben. 

Körperschaftsteuer – die „Firmensteuer“

Die  Körperschaftsteuer (KSt) ist die Einkommensteuer auf die Gewinne von Gesellschaften (AG, GmbH, UG haftungsbeschränkt). Ein Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 % gilt sowohl für die einbehaltenen (nicht ausgeschütteten) Gewinne der Gesellschaft als auch für ihre an die Gesellschafter ausgeschütteten Gewinne. Allerdings müssen Gesellschafter wiederum Einkommensteuer auf diese Ausschüttung zahlen, wobei nur 60 % der  Ausschüttungen der Einkommensteuer unterliegen, während die anderen 40 % steuerfrei  sind. Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % wird auch auf die Körperschaftsteuer zusätzlich erhoben.

Weitere Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie hier.

Gewerbesteuer – Zusatzsteuer für Gewerbebetriebe

Steuergegenstände der Gewerbesteuer sind der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Der Gewerbesteuer unterliegt somit – ihrem Objektsteuercharakter folgend – der Gewerbeertrag, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse und Beziehungen des jeweiligen Inhabers zu erfassen. Dies unterscheidet die Gewerbesteuer von den sogenannten Personensteuern (z. B. > Einkommensteuer und > Körperschaftsteuer), die an die Existenz oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person anknüpfen. Es wird somit eine Sache besteuert, nämlich der Gewerbebetrieb.

Die Gewerbesteuer wird von jedem Gewerbebetrieb erhoben, soweit er im Inland geführt wird. Ein Gewerbebetrieb wird dann im Inland geführt, wenn für ihn eine inländische Betriebsstätte unterhalten wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen, z. B. ein gewerblich tätiges Einzelunternehmen oder eine gewerblich tätige Personengesellschaft.

Eine Kapitalgesellschaft hingegen gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb und ist damit stets gewerbesteuerpflichtig. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb oder die Ausübung eines freien Berufs (u.a. Schriftsteller, Autor, Journalist, Arzt, Steuerberater) bzw. eine andere selbständige Arbeit unterliegen jedoch nicht der Gewerbesteuer. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Das ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt (u.a. Mieten) und vermindert um bestimmte Beträge, die dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen.

Alle Gewerbebetriebe in Deutschland (keine Freiberufler!) unterliegen zusätzlich der Gewerbesteuer, die sich auf Grundlage des Gewerbeertrags errechnet. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben und jede Gemeinde legt den Steuersatz im  Rahmen  ihrer kommunalen Selbstverwaltung fest. Der Steuersatz liegt gewöhnlich zwischen 9 % und 20 %. In der Vergangenheit versuchten Kommunen Gewerbebetriebe anzulocken, indem sie einen sehr niedrigen Steuersatz festlegten. Aus diesem Grund wurde 2004 ein Minimalsteuersatz von 9 % eingeführt.

Tipp:

Viele kleinere Gemeinden in Randgebieten von Großstädten und Ballungszentren bieten erheblich niedrige Gewerbesteuern als die nur wenige Kilometer entfernte Großstadt. Investoren sollten deshalb bei der Standortwahl nicht nur auf Millionenmetropolen schielen. Siehe „Übersicht über Gewerbesteuer-Hebesätze“.

Hier finden Sie einen Rechner für die fällige Gewerbesteuer.

Weitere interessante Seiten sowie Tipps zur Gewerbesteuer finden Sie hier.

Umsatzsteuer – „durchlaufender Posten“ für (die meisten) Firmen, Selbstständigen und Freiberufler

Die Umsatzsteuer (USt), oft auch Mehrwertsteuer genannt, wird in Deutschland auf inländische Güter und Dienstleistungen erhoben. Gegenwärtig beträgt der Steuersatz 19 %. Auf bestimmte Lieferungen wie Lebensmittel, Zeitschriften und Bücher gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %. Diese Steuer ist eine sogenannte Endverbrauchersteuer und daher für (umsatzsteuerpflichtige) Unternehmer und Firmen ein durchlaufender Posten, da sie die auf Lieferungen und Leistungen selbst gezahlte Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer gegenrechnen dürfen.

Weitere Informationen zur Umsatzsteuer finden Sie hier.

Erbschaft- und Schenkungsteuer – auf Erbschaften und Schenkungen

Üblicherweise ist eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer dann fällig, wenn entweder der Verstorbene/Schenker oder der Erbe/Beschenkte:

·        eine   natürliche  Person  mit  Wohnsitz  oder  gewöhnlichem  Aufenthalt  in Deutschland ist;

·        ein deutscher Staatsbürger ist, der weniger als fünf Jahre im Ausland gelebt hat;

·        ein deutscher Staatsbürger ist, der im Ausland lebt und Zahlungen der deutschen Regierung erhält; oder

·        eine Körperschaft, Gesellschaft oder juristische Person ist, die ihre Geschäftsleitung oder Niederlassung in Deutschland hat.

Die  deutsche Erbschaftsteuer fällt auch dann an, wenn der Verstorbene bestimmte Vermögenswerte in Deutschland  besaß (zum Beispiel Immobilien, Firmenbeteiligungen und bestimmte Arten von Aktien), obwohl weder der Verstorbene noch der Erbe einen Wohnsitz in Deutschland haben oder gehabt haben. Das deutsche Erbschaftsteuerrecht kennt drei Steuerklassen für Erben. Die Beziehung zwischen dem Erben und dem Verstorbenen (oder dem Schenker und dem Beschenkten) legt die Steuerklasse fest, in welche der Erbe/Beschenkte fällt.

Für jede Steuerklasse gelten verschiedene Steuerfreibeträge und Steuersätze. Die fällige Steuer hängt von der Steuerklasse und dem Wert des Erbes/der Schenkung ab und liegt sich zwischen 7 % und 50 %.

Weitere Informationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer finden Sie hier.

Einen Schenkungsteuer-Rechner finden Sie hier.

Grundsteuer – auf (Firmen-)Immobilien

Jeder der in Deutschland ein Grundstück besitzt, ist verpflichtet Grundsteuer zu entrichten. Diese Steuer richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und des (der) darauf errichteten Gebäude(s). Die abzuführende Steuer wird durch die die jeweilige Gemeinde festgelegt und beträgt gewöhnlich zwischen 1 % und 2% des Immobilienwerts.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die alte Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber verpflichtet, bis 2020 ein neues Grundsteuergesetz vorzulegen. Es bleibt abzuwarten, was der Gesetzgeber 2020 "aus dem Hut zaubert".

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier.

Wenn Sie in absehbarer Zeit eine Immobilie kaufen wollen, sind Sie vielleicht auch an Informationen zur Grunderwerbsteuer interessiert.

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Finanzverwaltung – örtliche Zuständigkeit

Steuern werden vom Bundesfinanzministerium, den Landesfinanzämtern und den örtlichen Finanzämtern verwaltet und erhoben. Jeder Steuerzahler muss bei dem örtlichen Finanzamt registriert sein und bekommt eine individuelle Steuernummer zugewiesen.

Steuererklärung – Erklärungspflicht für Personen und Firmen

Das deutsche Steuerrecht basiert nicht auf Selbstveranlagung (mit Ausnahme der Umsatzsteuer). Nach Ende des  Steuerjahres (ein deutsches Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr) muss jeder Steuerpflichtige (auch Firmen) eine Steuererklärung abgeben. Grundsätzlich sind Steuererklärungen bis zum 31. Mai des Folgejahres einzureichen, sollte allerdings ein Steuerberater mit der Abgabe beauftragt worden sein, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember. 

Als Selbstständiger sollten Sie sowieso grundsätzlich einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht einschalten. Denn das deutsche Steuerrecht gleicht einem Steuerdschungel. 

Weitere Informationsquellen

Finanzverwaltung

Suche nach dem zuständigen Finanzamt (auch in englischer Sprache)

http://www.steuerliches-info-center.de/DE/FinanzverwaltungDerLaender/finanzverwaltungderlaender_node.html

Steuerinformationen für Investoren (auch in englischer Sprache)

http://www.steuerliches-info-center.de/DE/SteuerrechtFuerInvestoren/steuerrechtFuerInvestoren_node.html

Übersicht über Gewerbesteuer-Hebesätze

http://www.dihk.de/themenfelder/recht-steuern/steuern/finanz-und-haushaltspolitik/realsteuer-hebesaetze

1) PwC-Studie „Paying Taxes 2020“ kostenlos in englischer Sprache erhältlich https://www.pwc.de/de/steuerberatung/paying-taxes-2020.html#download  

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