Was und wie hoch ist die Umsatzsteuer (USt)?

Jede Leistung, die ein Unternehmer gegen Bezahlung in Deutschland tätigt, unterliegt der deutschen Umsatzsteuer (USt). In diesem Artikel lesen Sie die Grundzüge dieser Umsatzsteuer:

  • Unter welchen Voraussetzungen die Umsatzsteuer fällig wird,
  • wie und mit welcher Bemessungsgrundlage die Umsatzsteuer berechnet wird,
  • wie Sie bei der Umsatzsteuer sparen,
  • wie das Umsatzsteuerverfahren abläuft (Vorsteuerabzug) und
  • welche Vordrucke Sie im Finanzamt einreichen müssen.

Unter welchen Voraussetzungen die Umsatzsteuer fällig wird

Wir schauen uns die im ersten Satz genannte Definition näher an. Sie besteht aus 4 Gesichtspunkten:

"Jede Leistung (1), die ein Unternehmer (2) gegen Bezahlung (3) in Deutschland (4) tätigt, unterliegt der deutschen Umsatzsteuer."

Leistung (1)

Bei der Leistung wird im Umsatzsteuerrecht zunächst zwischen den Lieferungen und den sonstigen Leistungen unterschieden. Diese Unterscheidung ist von großer Bedeutung, da sich verschiedene Rechtsfolgen ergeben, zum Beispiel beim Leistungsort.

Lieferungen sind Leistungen, bei denen der Unternehmer einem Abnehmer die Fähigkeit übergibt, über einen Gegenstand zu verfügen. Das typischste Beispiel hierfür ist die Lieferung eines Autos: Der Käufer erwirbt den Gegenstand "Auto", um diesen anschließend nutzen zu können.

Alle anderen Leistungen sind sonstige Leistungen. Hierunter fallen zum Beispiel alle Dienstleistungen wie die Gartenpflege, die Rechtsanwaltsberatung oder die Leistungen der Steuerberater.

Unternehmer (2)

Unternehmer ist jede Person, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Dabei umfasst das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit.

Beispiele: Steuerberater, Anwälte, Ebay-Händler, Gewerbetreibende, Ärzte. Achtung, angestellte Ärzte in einem Krankenhaus sind nicht Unternehmer, da sie den Weisungen der Klinikleitung folgen müssen und so nicht selbstständig arbeiten.

Gegen Bezahlung (3)

Für die erbrachte Leistung muss eine Gegenleistung erbracht werden. Das können reine Bezahlungen sein, aber auch Tauschgeschäfte und Mischungen aus beiden.

Beispiel: Sie kaufen ein Auto für 10.000 Euro. Statt den Gesamtbetrag mit Bargeld zu bezahlen, geben Sie Ihr altes Auto in Zahlung und begleichen den Restbetrag mit Bargeld.

In Deutschland (4)

Der Leistungsort muss sich im Inland befinden. Liegt die Leistung dagegen im Ausland, so ist sie in Deutschland nicht steuerbar.

Beispiel: Sie vermieten in Belgien eine Ferienwohnung. Hierbei handelt es sich um eine sonstige Leistung. Der Ort ist in Belgien, da dort das Grundstück liegt (siehe unten). In Deutschland fällt somit keine Umsatzsteuer an.

Wie und mit welcher Bemessungsgrundlage die Umsatzsteuer berechnet wird

Die Höhe der Umsatzsteuer berechnet sich nach der Bemessungsgrundlage. Zur Bemessungsgrundlage zählt alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten. Die Umsatzsteuer selbst gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Im Regelfall ist die Bemessungsgrundlage der Nettokaufpreis.

Durchlaufende Posten hingegen sind kein Entgelt. Sie werden im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt. Beispiel: Der Notar streckt die Grundbuchkosten bei der Veräußerung eines Grundstücks vor.

Verschiedene Steuersätze

Seit dem Jahr 2007 beträgt die Umsatzsteuer üblicherweise 19 Prozent. Für einige Leistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent, vor allem bei Lebensmitteln, Zeitungen und Büchern. Außerdem gibt es vereinzelte komplizierte Sonderfälle, zum Beispiel bei der Land- und Forstwirtschaft (Stichwort: "Weihnachtsbaum").

Geplante Änderung ab 2020

Nur noch 7 % Umsatzsteuer auf E-Books, E-Zeitungen und E-Zeitschriften

Für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form soll ab 2020 nur noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gelten (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG-E). Hiervon ausgenommen sind jugendgefährdende Erzeugnisse nach § 15 Abs. 1 bis 3 des JUgendschutzgesetzes, sowie Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen. Die Änderung gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung.

Wie Sie bei der Umsatzsteuer sparen

Es gibt einige Vergünstigungen, Befreiungen und Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Nutzen Sie diese, um Ihre bürokratische Arbeitsbelastung zu senken und über mehr Zeit und Geld für Ihr operatives Geschäft zu verfügen:

Manche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit

Der Staat hat verschiedene Leistungen steuerfrei gestellt, um die deutsche Wirtschaft und bestimmte Tätigkeiten zu fördern. So sind zum Beispiel Ausfuhrlieferungen steuerfrei. Beispiel: Ihr Unternehmen stellt Uhren her und verkauft diese in die Schweiz. Lösung: Die Lieferungen wären zwar in Deutschland steuerbar, vor allem weil sich hier der Ort der Leistung befindet, da die Beförderungen hier beginnen. Sie sind aber steuerbefreit, da es sich um Ausfuhrlieferungen handelt.

Ebenfalls steuerfrei sind die Leistungen der Ärzte, Zahnärzte, Hebammen sowie das langfristige Vermieten.

Kleinunternehmer können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen

Das Umsatzsteuerrecht enthält eine Erleichterung für kleine Unternehmen (und deren Finanzämter): Die Kleinunternehmerregelung. Sie dürfen diese Regelung nutzen, wenn Sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Für Kleinunternehmer entfällt der Aufwand, Umsatzsteuer in ihren Rechnungen auszuweisen, sie zu erheben und ans Finanzamt abzuführen. Lesen Sie in unserem ausführlichen Hintergrundartikel, ob und wie Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und wann Sie dennoch freiwillig am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen sollten.

Nutzen Sie den Vorsteuerabzug

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen für Ihr Unternehmen einkaufen, wird ebenfalls Umsatzsteuer fällig. Sie können diese gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen und sich vom Finanzamt erstatten lassen.

Beispiel: Sie kaufen einen Computer, den Sie ausschließlich für Ihr Büro in Ihrem Unternehmen benötigen. Die geschuldete und in Rechnung gestellte Umsatzsteuer können Sie sich als Vorsteuer zurückerstatten lassen. Voraussetzung ist, dass Sie mit Ihrem Unternehmen steuerpflichtige Umsätze erzielen und kein Kleinunternehmer sind.

Begriffssalat: Wer als Steuer-Laie erstmalig ein Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten will, fühlt sich leicht von den verschiedenen Steuer-Bezeichnungen überfordert. Damit Ihnen nicht das Gehirn explodiert, erklären wir hier den Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer.

Wie das Umsatzsteuerverfahren abläuft (Vorsteuerabzug)

Sie müssen die Umsatzsteuer in Ihrer (meist monatlichen) Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-Voranmeldung) angeben und abführen. Dort tragen Sie ein, wie viel Umsatz sie im Monat erwirtschaftet haben und wie hoch Ihre Vorsteuer war. Diese beiden Werte werden miteinander verrechnet. Wenn sich eine Steuerlast ergibt, müssen Sie diese ans Finanzamt zahlen. Ergibt sich ein Guthaben, erstattet Ihr Finanzamt dieses. Wie dieses Verfahren genau funktioniert, lesen Sie leicht verständlich auf der Seite "Vorsteuerabzug".

Am Ende des Jahres müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung (Umsatzsteuerjahreserklärung) abgeben, in der Sie alle Monatswerte zusammenfassen. In der Jahreserklärung berichtigen Sie etwaige Abweichungen der monatlichen Werte.

Steuer-Tipp: Fehlt Ihnen im hektischen Tagesgeschäft die Zeit für die Umsatzsteuervoranmeldung? Dann beantragen Sie ganz unkompliziert eine dauerhafte Fristverlängerung von einem Monat.