Differenzbesteuerung: Vielen Kleinunternehmern droht 2010 die Umsatzsteuerpflicht

vom 23. August 2009 (aktualisiert am 23. Oktober 2014)
Von: Lutz Schumann

Vielen kleinen Gebrauchtwarenhändlern, die bislang keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen mussten, droht Ende 2010 eine Steuernachzahlung. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine Verwaltungsauffassung bei der Umsatzsteuerpflicht von Gebrauchtwaren grundlegend geändert (BMF-Schreiben vom 16. Juni 2009, Aktenzeichen: IV B 9 - S 7360/08/10001). Dadurch überschreiten 2010 viele Händler die so genannte Kleinunternehmergrenze, ab der Umsatzsteuer fällig wird. Diese liegt derzeit bei 17.500 Euro Umsatz pro Jahr.

Wer mit gebrauchten Waren handelt und diese von Privatpersonen kauft (also ohne Vorsteuerabzug), wird durch die Differenzbesteuerung bei der Umsatzsteuer bevorzugt (§ 25a UStG): Er muss die Umsatzsteuer nicht wie üblich aus dem Verkaufspreis zahlen, sondern nur aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis, der sogenannten Marge.

Viele dieser Händler, die ihr Angebot oft über die Internetplattform Ebay anbieten, mussten bislang jedoch überhaupt keine Umsatzsteuer zahlen, da ihr Jahresumsatz unter der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro lag. Dies lag daran, dass die Finanzämter bis Ende 2009 großzügigerweise bei Unternehmen mit Differenzbesteuerung nicht den tatsächlich erzielten Umsatz in Höhe der Jahreseinnahmen als Gesamtumsatz gewertet haben, sondern die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis (die Marge).

Ab dem 1. Januar 2010 aber gelten bei Gebrauchtwarenhändlern die tatsächlich erzielten Einnahmen als Gesamtumsatz - wie bei anderen Unternehmern auch. Folgendes Beispiel zeigt, wie sich dies 2010 auswirkt.

Beispielrechnung: Verlust des Kleinunternehmer-Status

Max Clever betreibt einen kleinen Internethandel mit gebrauchten Büchern. Im Jahr 2009 hat er für 14.000 Euro gebrauchte Bücher von Privatpersonen gekauft, diese wieder über Ebay verkauft und dabei einen Umsatz von 30.000 Euro erzielt.

Keine Umsatzsteuerpflicht im Jahr 2009

Da die Marge des Händlers (30.000 Euro - 14.000 Euro = 16.000 Euro) im Jahr 2009 unter der Kleinunternehmergrenze (17.500 Euro) lag, brauchte er keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen.

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Umsatzsteuerpflicht im Jahr 2010

In 2010 schaut das Finanzamt bei der Kleinunternehmergrenze jedoch nicht auf die Marge, sondern auf den Jahresumsatz. Wenn sich die Zahlen unseres Beispiel-Internethändlers 2010 nicht ändern, beträgt sein Umsatz 30.000 Euro und liegt damit deutlich über der 17.500-Euro-Grenze. Die teure Folge: Max Clever muss im Jahr Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Wie die Umsatzsteuer berechnet wird

Posten Betrag
Jahresumsatz 30.000 Euro
Büchereinkauf -14.000 Euro
Marge 16.000 Euro
Umsatzsteuer darin (19/119 von 16.000 Euro) 2.554,62 Euro

Fazit und Lösung: Max Clever verliert seinen Status als Kleinunternehmer und wird umsatzsteuerpflichtig. Wenn er nicht rechtzeitig handelt, schmälert die im Jahr 2010 fällige Umsatzsteuer seinen Gewinn um 2.554,62 Euro. Um dies zu vermeiden, muss er seine Preise zum Jahresbeginn erhöhen, und zwar mindestens um 8,52 Prozent.

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