Gewerbesteuer-Änderungen 2008

vom 05. Oktober 2007 (aktualisiert am 07. Juli 2015)
Von: Lutz Schumann

Am 1. Januar 2008 treten einige Änderungen der Gewerbesteuer in Kraft. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Gewerbesteuer ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr

Die Gewerbesteuer sowie die darauf entfallenden Nebenleistungen (zum Beispiel Säumniszuschläge) sind nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Gewerbesteuerzahlungen können Ihren Gewinn nicht mehr mindern. Umgekehrt gilt, dass Erstattungen der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2008 zu keiner Betriebseinnahme und damit zu keiner Gewinnerhöhung führen.

Steuer-Tipp 1: Bei dieser Änderung kommt es auf den Erhebungszeitraum an, nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung! Wenn Sie zum Beispiel im Jahr 2008 Gewerbesteuer zahlen, die den Erhebungszeitraum 2007 betrifft, dann kann die Zahlung weiterhin Betriebsausgaben darstellen.

Einheitliche Gewerbesteuermesszahl

Außerdem wurde ab 2008 die Gewerbesteuermesszahl geändert. Der aufwendige Staffeltarif wurde abgeschafft. Ab dem ersten Euro wird nun eine einheitliche Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet. Bei einem recht hohen Gewerbeertrag profitieren Sie von dieser Neuregelung. Bis 2007 mussten Sie ab einem verbleibenden Gewerbeertrag von 48.000 Euro mit einer Steuermesszahl von 5 Prozent weiterrechnen, ab 2008 gelten stufenlos 3,5 Prozent.

Steuer-Tipp 2: Wenn Sie den Zeitpunkt größerer Einnahmen und Ausgaben um den Jahreswechsel 2007/2008 herum gut beeinflussen können, ergibt sich die Möglichkeit für eine Steuerersparnis. Es kann sinnvoll sein, den 2007er Gewerbeertrag zu drücken und den 2008er Gewerbeertrag zu erhöhen. Dann profitieren Sie 2008 von der einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent. Also 1,5 Prozentpunkte niedriger als im vorherigen Steuerjahr.

Hinzurechnungen geändert

Die Regeln für Gewerbesteuer-Hinzurechnungen wurden geändert. Maßgebend ist jetzt der Finanzierungsanteil. Dieser liegt für Schuldzinsen bei 100 Prozent, für Mieten, Pachten und Leasingraten beweglicher Wirtschaftsgüter bei 20 Prozent und bei Mieten und Pachten für Immobilien bei 65 Prozent.

Von der Summe aller Finanzierungsanteile wird ein Freibetrag von 100.000 Euro abgezogen. Wenn hierbei ein positiver Betrag übrig bleibt, wird dieser zu einem Viertel zum Gewerbeertrag hinzugerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesätze

Nur der Vollständigkeit halber: Da die Gemeinden ihre Hebesätze frei wählen, kann es auch bei diesem Wert zu Änderungen kommen, die Sie und Ihr Unternehmen betreffen. Die Zahl der Gemeinden in Deutschland ist zu groß, um hier konkrete Steigerungen nennen zu können.

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