Mogelpackung Unternehmenssteuerreform auf einen Blick

vom 31. Mai 2007 (aktualisiert am 26. Februar 2010)
Von: Lutz Schumann

Bei näherem Hinsehen entpuppt sich die Unternehmenssteuerreform, die der Bundestag am 25. Mai 2007 abgenickt hat, als beispiellose Mogelpackung. Ab nächstem Jahr müssen alle Unternehmer und Freiberufler, aber auch Anleger mit einer höheren Steuerbelastung rechnen. Stellen Sie sich auf folgende Änderungen ein:

  • Die Grenze so genannter geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) sinkt von 410 auf 150 Euro. Anschaffungen unter diesem Wert lassen sich sofort als Betriebsausgaben abziehen, höherwertige Wirtschaftsgüter jedoch müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Folge: Steuermehrbelastungen im 1. Jahr nach dem Kauf von Wirtschaftsgütern über 150 Euro.
    => Verschlechterung
  • Die degressive Abschreibung für bewegliches Anlagevermögen wird gestrichen. Die Folge: Steuermehrbelastungen während der Nutzungsdauer.
    => Verschlechterung
  • Ein "Teileinkünfteverfahren" ersetzt das Halbeinkünfteverfahren für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Ab 2008 sind nur noch 40 Prozent statt bisher 50 Prozent der Einkünfte steuerfrei. Die Folge: Steuermehrbelastungen für Gesellschafter und Aktionäre.
    => Verschlechterung
  • Ersatz der Ansparabschreibung (§ 7g EStG) durch einen Investitionsabzugsbetrag. Die Folge: Eine gravierende Verschlechterung für kleine Unternehmer und Freiberufler. Ausführlichere Informationen dazu lesen Sie in einem unserer nächsten E-Mail-Newsletter.
  • Zinsausgaben eines Unternehmens sollen nur noch in Höhe des Zinsertrags desselben Wirtschaftsjahrs abziehbar sein (so genannte Zinsschranke). Die Folge: Steuermehrbelastungen für Unternehmen mit hohen Finanzierungskosten.
    => Verschlechterung
  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 15 Prozent.
    => Verbesserung
  • Der so genannte Mantelkauf wird neu geregelt. Die Folge: Beim Kauf von Unternehmen lassen sich Verluste nur noch eingeschränkt mit Gewinnen verrechnen.
    => Verschlechterung
  • Die Gewerbesteuer lässt sich nicht mehr als Betriebsausgabe abziehen. Als Ausgleich soll bei der Anrechnung der Gewerbesteuer für natürliche Personen der Anrechnungsfaktor von 1,8 auf 3,8 erhöht werden und die Steuermesszahl beim Gewerbeertrag (Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer) einheitlich auf 3,5 Prozent gesenkt werden (bisher 5 Prozent). Der Staffeltarif für Einzelunternehmer und Personengesellschaften entfällt. Die Folge: An Standorten mit Hebesätzen über 380 Prozent zahlen die Unternehmen drauf.
    => Verschlechterung bei Hebesätzen über 380 Prozent
  • Erweiterung der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer von Dauerschuldzinsen auf Mieten, Pachten, Leasing und Rechteüberlassung. Die Folgen: Eine höhere Gewerbesteuerbelastung und eine Steuerbelastung selbst in Verlustzeiten.
    => Verschlechterung
  • Zusätzlich: Bei der Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte dürfen Verluste aus Aktienverkäufen nur von Gewinnen aus diesen Geschäften abgezogen werden. Geplant war bisher ein Verrechnen der Verluste mit sämtlichen Kapitaleinkünften. Die Folge: Eine eingeschränkte Verlustverrechnung für Anleger.
    => Verschlechterung gegenüber den ersten Plänen

Hinweis: Sobald nähere Details zu den jetzt beschlossenen Gesetzesänderungen feststehen, erfahren Sie diese wie gewohnt beim "Steuer-Schutzbrief" in entsprechenden neuen Artikeln, über neue Links am Ende dieses Textes und natürlich brandaktuell in unserem E-Mail-Newsletter.

Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Abgeltungsteuer, Abschreibung & AfA, Ansparabschreibung & Anspar-AfA, Betriebsausgaben, Freiberufler, Gewerbesteuer, Investitionsabzugsbetrag, Kapitalanleger, Körperschaftsteuer, Selbstständige, Unternehmer, Verlustverrechnung