Gewerbesteuer-Hinzurechnungen: Warum und wie hoch?

Um Ihren Gewerbeetrag zu ermitteln, müssen Sie zum Betriebsgewinn bestimmte Beträge addieren (§ 8 GewStG). Dies wird "Hinzurechnung" genannt. Unter die Hinzurechnungen fallen zum Beispiel Schulden, Leasingraten sowie Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter, soweit die Zinsen beim Vermieter nicht der Gewerbesteuer unterworfen wurden. Für die Höhe der Hinzurechnungen ist seit 2008 der Finanzierungsanteil maßgebend. Dieser Finanzierungsanteil ergibt sich aus folgender Tabelle:

Hinzurechnungsart Finanzierungsanteil
Schulden 100 Prozent
Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter (also Immobilien, zum Beispiel: Bürogebäude, Garage) 65 Prozent
Mieten, Pachten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter (Beispiel: Firmenwagen) 20 Prozent

Alle Finanzierungsanteile werden zusammengerechnet. Von der Summe wird ein Freibetrag von 100.000 Euro abgezogen. Der übersteigende Betrag wird zu 25 Prozent hinzugerechnet. Achtung: Falls sich nach Abzug des Gewerbesteuerfreibetrags jedoch ein negativer Wert ergibt, wird dieser nicht vom Betriebsgewinn abgezogen.

Beispiel: Ihre Firma verkauft Computer und erwirtschaftet einen Jahresgewinn von 250.000 Euro. In dem Jahr hatten Sie Zinsaufwendungen von 100.000 Euro (=Finanzierungsanteil für Schulden). Sie zahlten Ladenmieten von 50.000 Euro für die Verkaufsräume (=Finanzierungsanteil für Immobilien) und Leasingraten von 30.000 Euro für die Firmenwagen (=Finanzierungsanteil für bewegliche Wirtschaftsgüter).

Rechnung:

Posten Betrag
Finanzierungsanteil für Schulden: 100.000 Euro * 1 (also 100 Prozent) 100.000 Euro
Finanzierungsanteil für Ladenmiete: 50.000 Euro * 0,65 (also 65 Prozent) + 32.500 Euro
Finanzierungsanteil für Leasingraten der Firmenwagen: 30.000 Euro * 0,2 (also 20 Prozent) + 6.000 Euro
Summe der Finanzierungsanteile = 138.500 Euro
Abzug des Freibetrags - 100.000 Euro
verbleibender Finanzierungsanteil = 38.500 Euro
Hinzurechnung: 25 Prozent auf 38.500 Euro Finanzierungsanteil = 9.625 Euro
Ausgangsgröße: Gewinn des Betriebs + 250.000 Euro
(Abzug so genannter Gewerbesteuer-Kürzungen) (für dieses Beispiel ausgeblendet)
Gewerbeertrag = 259.625 Euro
Ergebnis: maßgebender Gewerbeertrag (abgerundet auf 100 Euro) = 259.600 Euro