Was ist Steuerhinterziehung und wie wird sie bestraft?

Um Steuerhinterziehung nach § 370 AO handelt es sich, wenn Sie vorsätzlich, also ganz bewusst, unrichtige, unvollständige oder gar keine Angaben zu steuerlich wichtigen Sachverhalten machen. Also wenn Sie zum Beispiel in Ihrer Einkommensteuererklärung falsche Angaben machen oder keine Steuererklärung abgeben, obwohl Sie dazu verpflichtet sind. Dieses bewusste Verhalten muss zu einer Steuerverkürzung führen oder Sie müssen daraus einen Steuervorteil erlangen.

Gegenbeispiel: Um Steuern zu sparen, geben Sie 300 Euro Werbungskosten für Fachliteratur an, obwohl Sie keine Fachbücher gekauft haben. Ihre gesamten Werbungskosten einschließlich der erfundenen Fachliteratur und einschließlich der Pendlerpauschale für Fahrten zur Arbeit betragen 800 Euro.

Lösung: Sie haben keine Steuerhinterziehung begangen, da Sie keine Steuern verkürzt haben. Die Werbungskosten liegen insgesamt unter dem Werbungskostenpauschbetrag. Ihre Zahllast bleibt trotz der erfundenen zusätzlichen Ausgaben gleich.

Wenn Sie jedoch Belege fälschen, um die Werbungskosten geltend zu machen, dann bleibt es bei einer Straftat.

Achtung: Schon der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar.

Durch eine rechtzeitige und wirksame Selbstanzeige können Sie als Steuersünder einer Bestrafung entgehen.

Das Strafmaß für Steuerhinterziehung

Die Richter können Steuerhinterziehung mit Geldstrafen und mit bis zu 5 Jahren Gefängnis ahnden. Bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.

Es gibt vier verschiedene "schwere Fälle":

  1. Sie verkürzen aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Steuern oder Sie erlangen in großem Umfang ungerechtfertigte Steuervorteile.
  2. Ein Finanzbeamter missbraucht seine Stellung innerhalb der Finanzbehörde, um Steuervorteile zu erlangen.
  3. Um Steuervorteile zu erhalten, bedienen Sie sich der Mithilfe eines Finanzbeamten, der seine Stellung innerhalb der Finanzbehörde ausnutzt.
  4. Sie machen bewusst Belege nach oder Sie fälschen diese.

Die Strafen für Steuerordnungswidrigkeiten

Steuerordnungswidrigkeiten sind Handlungen von Steuerpflichtigen, die sie zwar nicht bewusst, jedoch leichtfertig begehen. Steuerordnungswidrigkeiten werden mit bis zu 50.000 Euro Geldstrafe geahndet, je nach Schwere der Tat.

Beispiel: Aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielen Sie einen Gewinn von 15.000 Euro. Sie geben keine Steuererklärung ab, im festen Glauben, dass bei der Höhe des Gewinns sowieso keine Steuern anfallen.

Lösung: Da Sie nicht vorsätzlich handeln, also nicht bewusst, kommt keine Steuerhinterziehung in Betracht. Jedoch handelt es sich um eine leichtfertige Steuerverkürzung, da Sie mit gesundem Menschenverstand darauf kommen konnten, dass Sie bei dieser Gewinnhöhe Steuern zu zahlen haben.

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