Ausreiseverbot für Steuerschuldner

vom 16. Januar 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Das Finanzamt darf den Reisepass eines Steuerpflichtigen einziehen, der mit seinen Zahlungen stark im Rückstand ist, entschied das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen: 1 L 935/05). Voraussetzung dafür ist eine Fluchtgefahr. Im entschiedenen Fall schuldete ein 50-Jähriger dem Fiskus über 70.000 Euro. Er hatte sein Auto abgemeldet, seine Wohnung samt Einrichtung verkauft und seinen Wegzug nach Südamerika geplant.

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