Steuerfalle: Schwarzgeld-Transport per Münzen

vom 17. August 2009 (aktualisiert am 02. Dezember 2010)
Von: Lutz Schumann
Wiener Philharmoniker in Silber: Die Anlagemünze hat einen Nominalwert von 1,50 Euro, der tatsächliche Wert ist deutlich höher, abhängig vom Silberpreis. (Foto: pro aurum)

Wiener Philharmoniker in Silber: Die Anlagemünze hat einen Nominalwert von 1,50 Euro, der tatsächliche Wert ist deutlich höher, abhängig vom Silberpreis. (Foto: pro aurum)

"Schwarzgeld-Trick: Mit 110.000 Euro legal über die Grenze" titelte Spiegel Online am 1. Juli 2009 und erregte Aufmerksamkeit in den Medien. "Bild.de", "FTD.de" und andere Verlage und auch Fernsehsender griffen die Geschichte auf, laut der ein Steuerhinterzieher sein Schwarzgeld bloß in Anlagemünzen wie die österreichischen "Silber Philharmoniker" anlegen müsse und in dieser Form größere Summen nach Deutschland schaffen könne.

Das Problem: Der Transport-Trick scheitert bereits von der Idee und Grundlage her. Selbst wenn er vordergründig funktionierte, brächte er den Schwarzgeldbesitzer indirekt in arge Erklärungsnot gegenüber seinem Finanzamt.

Hintergrund: Wie der Transport-Trick mit Münzen funktionieren soll

Der vermeintliche Transporttrick mit Anlagemünzen (Bullionmünzen) oder Sammlermünzen soll so funktionieren: Anlagemünzen werden aus Edelmetallen hergestellt, vor allem aus Gold oder Silber, aber auch aus Platin oder Palladium. Sie werden von einer staatlich berechtigten Stelle mit einer Währungsangabe geprägt, auch "Nennwert" oder "Nominalwert" genannt. Dadurch erhalten sie "Geldfunktion", werden also zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel. Diese Geldfunktion ist allerdings eher gedachter Natur, denn der eingeprägte Nennwert liegt deutlich unter dem Wert des verwendeten Edelmetalls. Außer in einem völligen Notfall würde also niemand auf die Idee kommen, seine Münzen zum Nominalwert zu verkaufen.

Beispiele: Eine Anlagemünze aus Österreich, der "Silber Philharmoniker", hat laut Prägung einen Wert von 1,50 Euro. Da die Münze aus einer Unze (ca. 31 Gramm) 999er Feinsilber besteht, liegt ihr wirklicher Wert, je nach Silberpreis, erheblich höher. In 2009 bewegte sich der Silberpreis bislang zwischen 7,93 Euro und 11,29 Euro für eine Unze. Wer die Münze in Österreich am Bankschalter kauft, zahlt diesen Preis plus Mehrwertsteuer und Gebühren (Aufgeld). Ein anderes Beispiel ist der "American Golden Eagle Bullion Coin": In der Prägung von 1 Unze Feingold trägt er einen Nominalwert von 50 US-Dollar; sein tatsächlicher Wert liegt je nach Goldpreis mitunter 20 Mal so hoch wie der Nennwert.

Durch diesen Unterschied zwischen tatsächlichem und geprägtem Wert werden Anlagemünzen laut "Spiegel Online"-Beitrag zu einem Schwarzgeld-Transportmittel. Im Artikel heißt es:

"Die Unze Silber ist der Geheimtipp deutscher Anleger, die unauffällig ihr nicht ordentlich versteuertes Geld nach Hause transferieren wollen. [...] Sie hebelt auf verblüffende Weise die bundesdeutschen Einfuhrbestimmungen für Bargeld aus."

Diese Einfuhrbestimmungen besagen unter anderem: Wer von einem EU-Staat in einen anderen reist, zum Beispiel von Österreich nach Deutschland, der darf Bargeld im Gesamtwert von unter 10.000 Euro mit sich führen, ohne dies dem Zoll auf Nachfrage angeben zu müssen. "Spiegel Online" berichtet nun, dass es für die meldepflichtige Grenze nicht auf den Edelmetallwert der Anlagemünzen ankomme, sondern auf den deutlich niedrigeren Nominalwert. Bezogen auf die "Silber Philharmoniker" bedeute dies:

"Ergo kann jeder mehr als 6000 Philharmoniker-Münzen über die Grenze schaffen, ohne dass ihm sofort Steinbrücks Truppen ins Gehege kommen - mithin pro Einreise über 110.000 Euro aus seinen verborgenen Schätzen in Österreich heimholen."

Doch Achtung: Diese Auffassung ist laut deutschem Zoll falsch! Selbst wenn sie richtig wäre, wäre sie mehr als riskant.

Praxis: Warum der Schwarzgeld-Trick "Silber Philharmoniker" scheitert

Problem 1: Der deutsche Zoll nimmt auf seiner Internetseite konkret zu den "Silber Philharmonikern" Stellung. Demnach sind die Münzen nicht als Bargeld anzusehen, sondern als "dem Bargeld gleichgestelltes Zahlungsmittel". Für den Schwellenwert von 10.000 Euro sei daher nicht der Nominalwert, sondern der deutlich höhere tatsächliche Wert anzusetzen. Als Begründung ist zu lesen:

"Trotz Einordnung der österreichischen Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich ist darauf abzustellen, ob die Münzen nicht nur als Zahlungsmittel gelten, sondern auch tatsächlich Zahlungsmittel sind. Das kann nicht angenommen werden bei Münzen, bei denen der Ausgabewert (11 bis 14 Euro) in so eklatanter Weise den Nominalwert (1,50 Euro) überschreitet und die tatsächlich nicht wirtschaftlich zum Nominalwert als Zahlungsmittel genutzt werden können."

Der Zoll hätte also die Handhabe, eine schwere Ladung Silbermünzen wegen des Verdachts auf Schwarzgeld und/oder Geldwäsche zu beschlagnahmen. Die möglichen Folgen davon sind ein Strafverfahren und ein Bußgeld von bis zu einer Millionen Euro.

Problem 2: Selbst wenn der Zöllner keine Handhabe hätte, die Münzen einzukassieren, würde er eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt des Reisenden schicken - und zwar schon bei einer Menge von deutlich unter 6.000 Münzen. Das Finanzamt würde den Betroffenen anschreiben und auffordern, "die Herkunft des Geldes innerhalb von 4 Wochen unter Beibringung geeigneter Nachweise offen zu legen". Zudem ist eine ausgiebige Prüfung der zurückliegenden und kommenden Steuerjahre anzunehmen. Wer bei seinem Finanzamt bereits des Schwarzgeldbesitzes verdächtig ist, erhält wahrscheinlich umgehend Besuch von der Steuerfahndung.

Problem 3: Zudem birgt der empfohlene Trick ein finanzielles Risiko: Der Bankkunde zahlt in Österreich beim Kauf der "Silber Philharmoniker" zusätzlich Mehrwertsteuer und Aufgeld. Am 1. August 2009 kostete die Silbermünze beispielsweise 12,25 Euro. Beim Rücktausch in Deutschland erhält er jedoch nur den reinen Silberwert zurück, in unserem Beispiel 9,68 Euro. Er verlöre bei der Transaktion also mehr als ein Fünftel, selbst wenn der Silberpreis zwischen Kauf und Verkauf nicht sinken sollte.

Bei einem solchen Unterschied darf sich jeder Schwarzgeldbesitzer erneut überlegen, ob er seine Einnahmen nicht direkt ordentlich hätte versteuern sollen. Das hätte nicht so viele Prozentpunkte "Verlust" über obigen Transaktionsverlust hinaus bedeutet. Im Gegenzug hätte er sich Aufwand und Strafbarkeit erspart, hätte sich gegenüber Staat und Mitbürgern gerecht verhalten und könnte frei über sein Geld verfügen.

Fazit und Steuer-Tipp zum Grenzübertritt mit Anlagemünzen:

Hände weg von diesem vermeintlichen Steuer-Trick! Es ist unerklärlich, warum "Spiegel Online" und andere Medien die "Silber Philharmoniker" dermaßen als Schwarzgeld-Transportmittel in den Himmel heben. Wenn dieses Transportmodell tatsächlich so beliebt ist, dass Österreich nicht mehr mit dem Prägen nachkommt, wie "Spiegel Online" zwischen den Zeilen schließen lässt, dann haben sehr viele Schwarzgeldschmuggler sehr viel Glück gehabt; an einer Rechtslage zu ihren Gunsten liegt es jedenfalls nicht, wenn sie unbehelligt in der deutschen Heimat angelangten.

Der deutsche Fiskus ist kein schnarchender Wachmann, an dem man seelenruhig Goldbarren vorbeischleppen kann. Selbst wenn er in einer solchen Situation keine direkte Handhabe hätte oder bloß mit Pfefferspray bewaffnet wäre, so ließe er einen Verdächtigen letztendlich nicht davonkommen.

Fazit: Wer dem deutschen Finanzamt von seinem Schwarzgeld erzählen will, sollte lieber über eine steuerliche Selbstanzeige nachdenken, statt an der Grenze mit Münzen zu klimpern.

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