Steuerfahndung - Steuertipps rund um Finanzamt, Steuerberater und die vielen Pflichten der Steuerzahler

Der Steuerfahndung obliegt die Erforschung und Aufdeckung von Steuerstraftaten (Steuerhinterziehung). Die Beamten haben weit reichende Eingriffsbefugnisse. So können sie zum Beispiel mit einem Durchsuchungsbeschluss Wohnung und Geschäftsräume durchsuchen, Geschäftsunterlagen und Computer beschlagnahmen und Mitarbeiter vernehmen.

Wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht, sollten Sie sofort mit Ihrem Steuerberater Kontakt aufnehmen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.