1.: Vorsicht, Steuerfahndung: Rechte, Pflichten und Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

vom 30. Oktober 2007 (aktualisiert am 30. November 2010)

Jeder kann Besuch von der Steuerfahndung bekommen. Ein einziger anonymer Anruf eines neidischen Nachbarn, Konkurrenten, früheren Mitarbeiters, Ex-Ehepartners oder anderen Schädigers reicht aus. Das Finanzamt freut sich über solche Informanten, denn die Anrufer wissen meist ziemlich gut, wo welche Leichen versteckt sind und welche Steuer-Optimierungen vielleicht nicht ganz so legal waren.

Achtung: Wegen anonymer Anzeigen geraten selbst die bravesten Steuerzahler immer wieder aus heiterem Himmel in die Schusslinie des Finanzamts! Hinzu kommt, dass die Betriebsprüfungsstellen und Steuerfahndung ihr Personal seit Jahren kräftig aufstocken. Die rund 4.500 deutschen Fahnder sind immer öfter im Einsatz.

Aus diesen Gründen sollte sich wirklich jeder Steuerzahler mit den Rechten und Pflichten der Beamten auszukennen - und mit seinen eigenen! Der "Steuer-Schutzbrief" hat bei renommierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und bei Insidern der Finanzbehörde recherchiert und die heißesten Tipps in dieser Artikelserie zusammengetragen. Lesen Sie hier:


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