1.: Vorsicht, Steuerfahndung: Rechte, Pflichten und Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

vom 30. Oktober 2007 (aktualisiert am 13. März 2019)
Von: Lutz Schumann

Jeder kann Besuch von der Steuerfahndung bekommen. Ein einziger anonymer Anruf eines neidischen Nachbarn, Konkurrenten, früheren Mitarbeiters, Ex-Ehepartners oder anderen Schädigers reicht aus. Das Finanzamt freut sich über solche Informanten, denn die Anrufer wissen meist ziemlich gut, wo welche Leichen versteckt sind und welche Steuer-Optimierungen vielleicht nicht ganz so legal waren.

Achtung: Wegen anonymer Anzeigen geraten selbst die bravesten Steuerzahler immer wieder aus heiterem Himmel in die Schusslinie des Finanzamts! Es bedarf nur eines missgünstigen Wettbewerbers, neidischen Bekannten oder eines unzufriedenen Ex-Mitarbeiters, um eine Untersuchung in Gang zu bringen.

Hinzu kommt, dass die Betriebsprüfungsstellen und Steuerfahndung ihr Personal seit Jahren kräftig aufstocken. Die rund 4.500 deutschen Fahnder sind immer öfter im Einsatz.

Aus diesen Gründen sollte sich wirklich jeder Steuerzahler mit den Rechten und Pflichten der Beamten auszukennen - und mit seinen eigenen! Der "Steuer-Schutzbrief" hat bei renommierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und bei Insidern der Finanzbehörde recherchiert und die heißesten Tipps in dieser Artikelserie zusammengetragen. Lesen Sie hier:

Falls Sie doch Dreck am Stecken haben sollten, lesen Sie unseren Artikel über die steuerliche Selbstanzeige, mit der Sie zumindest die strafrechtlichen Probleme entschärfen oder vermeiden. Suchen Sie außerdem einen Steuerberater oder Anwalt auf. Warten Sie damit nicht, bis es zu einem Ermittlungsverfahren kommt, denn dann ist es zu spät für eine strafbefreiende Selbstanzeige.

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