Der Tod schützt nicht vor der Steuer

vom 29. Januar 2007 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Stirbt ein Kunde, muss seine Bank sämtliche seiner Konten, Depots und Safes ans Finanzamt melden. Diese Vorschrift gilt nicht nur für deutsche Banken, sondern auch für deren Filialen im Ausland, entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: II R 66/04). Der "Steuer-Schutzbrief" warnte bereits Ende 2005 über das gleich lautende Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg in der Vorinstanz. Clevere Zeitgenossen schichten Kapital, das sie geheim halten wollen, noch vor ihrem Tod auf sichere Auslandsbanken um. Denn wegen der automatischen Kontenabfrage haben die Erben im Nachhinein keine Chance dazu. Selbst wenn das Finanzamt 15 Jahre nach der Erbschaft dahinterkommt, dass der Verstorbene Steuern hinterzogen hat, müssen die Erben Steuern nachzahlen.

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