Steuerfahnder durchsuchen Vermieter von Fremdenzimmern

vom 10. Dezember 2007 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Die Steuerfahndung besucht derzeit verstärkt Vermieter von Fremdenzimmern in Rheinland-Pfalz. Die Oberfinanzdirektion Koblenz gab an, sich zu dieser Maßnahme gezwungen gesehen zu haben, da in den Steuererklärungen der Vermieter verstärkt Unstimmigkeiten festgestellt worden seien. Unter anderem hätten sich hohe Umsatzunterschiede zu Beispielfällen gezeigt. Diese lassen auf Schwarzeinnahmen und somit auf Steuerhinterziehung schließen. Die Ermittlungen vor Ort sollen die Unstimmigkeiten klären.

Steuer-Warnung: Zunächst fahndet der Fiskus nur in Rheinland-Pfalz. Insider munkeln jedoch, vergleichbare Aktionen stünden in anderen Bundesländern kurz bevor.

Steuer-Tipp: Selbst wenn Sie als Klein-Vermieter nur ein einziges Fremdenzimmer vermieten, müssen Sie sämtliche Einnahmen aufzeichnen – und natürlich Ihre Kosten, wenn Sie sie von der Steuer absetzen wollen. Dazu eignet sich zum Beispiel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Je nach Einkunftsart sind Sie verpflichtet, die Aufzeichnungen bis zu 10 Jahre aufzubewahren.

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