Liechtensteiner Schwarzgeld: Die zweite Durchsuchungswelle steht bevor

vom 17. März 2008 (aktualisiert am 27. August 2009)
Von: Andreas Mainczyk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater
Tipps vom Steueranwalt: Verhaltensregeln gegenüber Steuerfahndern

Tipps vom Steueranwalt: Verhaltensregeln gegenüber Steuerfahndern

In der Liechtensteiner Steueraffäre soll es direkt nach Ostern eine zweite Welle von rund 30 Durchsuchungen geben. Im Visier der Fahnder stehen diesmal vor allem Firmenchefs, die mit Hilfe der Liechtenstein Global Trust (LGT) Treuhand, einer Tochter der LGT-Gruppe, Stiftungen gegründet haben.

Wie sich Betroffene verhalten sollten, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht, hat der Netzwerkpartner des Steuer-Schutzbriefs, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, und Steuerberater Andreas Mainczyk, Berlin und Düsseldorf, exklusiv für Sie zusammengefasst:

Wichtige Verhaltensregeln bei einer Steuerfahndung:

  • Kontrollieren Sie den Durchsuchungsbeschluss und die Ausweise der beteiligten Beamten vor Beginn der Durchsuchung. Nach der Durchsuchung haben Sie Anspruch darauf, den Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt zu bekommen.
  • Sehr wichtig: Rufen Sie einen Rechtsanwalt an – darauf haben Sie Anspruch, im Gegensatz zum Anruf Ihres Steuerberaters. Bitten Sie den Fahndungsleiter, mit der Durchsuchung zu warten, bis der Rechtsanwalt eintrifft (kein Anspruch).
  • Notieren Sie die Namen des Fahndungsleiters sowie der Fahnder.
  • Schweigen Sie zum Sachverhalt. Sehr wichtig: Fragen Sie Ihren Anwalt, bevor Sie sich äußern.
  • Verbessern Sie das Klima, indem Sie Tresore und Schränke öffnen und den Fahndern einen gesonderten Raum samt Fotokopierer zur Verfügung stellen.
  • Vermeiden Sie es, dass die Aktion nach außen dringt oder gar schädlich wirkt. Halten Sie deshalb Polizei und Fahnder von Kundenräumen fern. Achten Sie darauf, dass die Fahnder beschlagnahmte Gegenstände möglichst über den Hinterausgang zu ihren Fahrzeugen bringen.
  • Vermeiden Sie Zeugenaussagen während der Steuerfahndung. 1 bis 2 Tage später sind diese in Ordnung. Auch die Zeugen sollten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten.
  • Stellen Sie für jeden Fahnder einen Ihrer Rechtsanwälte, Steuerberater oder fachkundigen Mitarbeiter ab, der jenen auf Schritt und Tritt verfolgt, aber keinesfalls behindert, und die einzelnen Maßnahmen aufschreibt oder aufnimmt, am besten mit einem Diktiergerät.
  • Bitten Sie den Leiter darum, zumindest die aktuellen Unterlagen kopieren und behalten zu dürfen, die Sie für das laufende Geschäft benötigen.
  • Lassen Sie ein detailliertes Beschlagnahmeverzeichnis erstellen. Widersprechen Sie vorsorglich der Beschlagnahme sämtlicher Gegenstände.
  • Widersprechen Sie, wenn möglich, der Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände, vor allem der Buchhaltungsunterlagen Vereinbaren Sie, dass Sie zumindest Kopien wichtiger Unterlagen nach 2 bis 3 Tagen bei der Steuerfahndung abholen dürfen.

Fragen Sie Andreas Mainczyk:

Andreas Mainczyk, unser Rechts- und Steuerexperte und Autor dieses Artikels, steht Newsletter-Abonnenten des Steuer-Schutzbriefs für ein telefonisches Expertengespräch zur Verfügung. Anonymität und Verschwiegenheit werden gewährleistet.

  • Thema: Steuerfahndung und Selbstanzeige
  • Termin: Donnerstag, 20. März 2008
  • Zeit: 14 bis 16 Uhr
  • Rufnummer: 022 32 – 50 60 01
  • E-Mail-Anfragen an:info(Klicken-zum-Entschlüsseln)steuer-schutzbrief.de
  • Rechts- und Steuerberatung: Zur Sicherheit weisen wir an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass der Steuer-Schutzbrief auch durch dieses Expertengespräch weder rechts- noch steuerberatend tätig wird. Wir stellen lediglich für den oben genannten Zeitraum Telefonnummer und Computerumgebung für den Kontakt zum Experten zur Verfügung.

Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Finanzamt, Freiberufler, Selbstständige, Steuerfahndung, Steuerhinterziehung & Schwarzgeld, Überwachung & Kontrolle, Unternehmer