Besser als Geld: Steuergünstige Gehalts-Extras für Mitarbeiter

Warenrabatt, Tankgutschein, Firmenwagen, Weihnachtsgeschenk - es gibt viele Möglichkeiten für Unternehmen, ihren Mitarbeitern einen kleineren oder größeren Bonus zu zahlen. Für sie alle gilt, dass der Bonus bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei ist und keine Sozialabgaben anfallen. Bei diesen Gehalts-Extras handelt es sich im Grunde also um Steuersparmodelle für jedermann.

Doch wofür sind diese Gehalts-Extras gut? Was haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon? Schließlich lassen Unternehmen ihren Mitarbeitern nicht bloß deshalb einen Bonus zukommen, nur weil er steuerfrei ist.

1. Grund: Gehalts-Extras als Dankeschön oder zur Motivation

Beispiel: Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Projekt will der Chef eines Kosmetikherstellers seinen Mitarbeitern für ihre Arbeit besonders danken. Jeder Beteiligte soll 500 Euro zusätzlich bekommen. Das lässt sich auf zwei Wegen umsetzen, einem teuren und einem günstigen:

a) Der teure Weg: Wenn dieser Bonus tatsächlich als Geldprämie fließt, ist er voll zu versteuern - sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber. Rechnet man die Abgaben für beide Seiten zusammen, verlangt das Finanzamt durchaus 60 Prozent des verschenkten Betrags.

b) Der günstigere Steuer-Trick: Statt der Geldzahlung könnte das Unternehmen - je nach Branche - den Mitarbeitern eines seiner Produkte schenken oder verbilligt überlassen. Solche Arbeitnehmerrabatte bleiben bis zu einem Gesamtwert von 1.125 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei, da das Finanzamt einen anteiligen und einen pauschalen Freibetrag gewährt.

2. Grund: Gehalts-Extras als Argument bei der Gehaltsverhandlung

Angenommen, der Mitarbeiter möchte eine Gehaltserhöhung von 600 Euro im Jahr haben. Der Arbeitgeber ist nur bereit, 300 Euro mehr zu zahlen. Beide Verhandlungspartner könnten sich in der Mitte treffen, aber dennoch für sich das Maximum rausholen - eine Win-win-Situation. Wie geht das?

a) Der teure Weg, wie oben: Für den Mitarbeiter gilt ein persönliche Steuersatz von 30 Prozent (zur Vereinfachung einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Von einer Erhöhung um 600 Euro müsste er also 180 Euro Steuern plus 115,65 Euro Sozialversicherung (SV) zahlen und bekäme nur rund 305 Euro raus. Der Arbeitgeber hingegen würde bei einer Erhöhung um 300 Euro wegen des Arbeitgeberanteils von 57,83 Euro letztlich rund 358 Euro ausgeben.

b) Der Steuer-Trick: Kompromiss auf Kosten des Finanzamts. Beide Parteien treffen sich bei der Gehaltsverhandlung bei 350 Euro. Allerdings nicht in Form von Geld, sondern in Form steuerfreier Gehaltsextras: vergünstigte Produkte des Unternehmens, Privatnutzung des Diensthandys, monatliche Tankgutscheine, Essensgutscheine oder Kantine, Kindergartenzuschuss, Zuschuss zum Fitnessclub etc.

Vorteil für den Arbeitnehmer: Er erhält einen zusätzlichen Gegenwert von 350 Euro im Jahr. Zwar nicht in Geld, wie er sich gewünscht hätte - aber immer noch mehr, als sein Arbeitgeber eigentlich zu zahlen bereit war. Die 350 Euro sind sogar mehr, als der Arbeitnehmer bei einer 600-Euro-Gehaltserhöhung nach Steuern und SV rausbekommen hätte. Nachteil: Der Bonus fließt nicht in die Bemessungsgrundlage der Rentenversicherung ein.

Vorteil für den Arbeitgeber: Er hat den Mitarbeiter mit einer Gehaltserhöhung zufrieden gestellt und zugleich seinen Arbeitgeberanteil gespart. Er zahlt nur 350 Euro statt 358 Euro wie im teuren Weg a).

Unterm Strich sparen beide Parteien durch diesen völlig legalen Steuer-Trick über 300 Euro Steuern und Sozialversicherung.

Der Clou: In der Summe der Einzel-Extras lassen sich durchaus steuerfreie oder zumindest steuerbegünstigte Gehaltserhöhungen von mehreren 1.000 Euro im Jahr erreichen. Vor allem, wenn man sich auf teure Extras wie einen Firmenwagen einigt.

3. Grund: Steuerfrei Geld aus dem eigenen Unternehmen ziehen

Auch Gesellschafter-Geschäftsführer dürfen sich Gehalts-Extras zahlen, da sie steuerrechtlich als Arbeitnehmer gelten. Die Voraussetzung: Alle anderen Mitarbeiter müssen die gleichen Vergünstigungen bekommen. Andernfalls sieht das Finanzamt die Extras als verdeckte Gewinnausschüttung an und kassiert Steuern. Wer seinen geschätzten Mitarbeitern etwas Gutes tut, hat also zugleich selbst etwas davon.

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