Reisekosten: BMF will Übernachtungspauschalen ab 2008 abschaffen

vom 03. August 2007 (aktualisiert am 08. September 2014)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2008 als ersten Entwurf vorgestellt, mit gravierenden Änderungen bei den Reisekosten:

Bislang können Sie als Arbeitgeber je Übernachtung in Deutschland 20 Euro pauschal steuerfrei erstatten. Auch bei Auslandsreisen besteht derzeit noch die Möglichkeit, anstatt der Abrechnung über Einzelnachweise mit so genannten Übernachtungspauschalen abzurechnen. Je nach Land oder auch für bestimmte Städte hat der Gesetzgeber unterschiedliche Pauschbeträge vorgesehen.

Ab 2008 sollen nun sowohl bei Inlands- als auch bei Auslandsreisen die Übernachtungspauschalen ersatzlos entfallen. Die Folge: Sie können Übernachtungskosten für Ihre Mitarbeiter oder für sich selbst nur noch per Nachweis abrechnen, etwa durch eine Hotelrechnung.

Achtung! Enthält eine Hotelrechnung nur einen Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung und lässt sich der Frühstücksanteil nicht feststellen, werden derzeit im Inland 4,50 Euro und im Ausland 20 Prozent des Verpflegungspauschbetrags pauschal abgezogen.

Auch dies soll sich ab dem Jahr 2008 ändern: Zwischen Inlands- und Auslandsreisen soll nicht mehr unterschieden werden. Die Übernachtungskosten sollen dann pro Frühstück um 20 Prozent und für jedes Mittag- und Abendessen um jeweils 40 Prozent des Verpflegungspauschbetrags gekürzt werden, der für den Unterkunftsort maßgebend ist.

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